Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Befristung
Lämpel:
--- Zitat von: MarieH am 20.12.2023 18:27 ---Die Versetzung von Behörde A zu Behörde B wurde in einer Versetzungsverfügung mitgeteilt. Nach der Versetzung erhält der Tarifbeschäftigte einen Änderungsvertrag mit Befristung nach § 14 (1) TVL
--- End quote ---
Hätte das nicht andersherum laufen müssen? Also erst der Vertrag und dann die Versetzung? Was passiert, wenn der AN den Änderungsvertrag jetzt nicht unterschreibt?
MoinMoin:
Dann bleibt er unbefristeter Angestellter.
Und der AG kann ihn weiterhin nach belieben woanders hin versetze, wo er seine Arbeitskraft benötigt.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version