Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Befristung

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Lämpel:

--- Zitat von: MarieH am 20.12.2023 18:27 ---Die Versetzung von Behörde A zu Behörde B wurde in einer Versetzungsverfügung mitgeteilt. Nach der Versetzung erhält der Tarifbeschäftigte einen Änderungsvertrag mit Befristung nach § 14 (1) TVL

--- End quote ---

Hätte das nicht andersherum laufen müssen? Also erst der Vertrag und dann die Versetzung? Was passiert, wenn der AN den Änderungsvertrag jetzt nicht unterschreibt?

MoinMoin:
Dann bleibt er unbefristeter Angestellter.
Und der AG kann ihn weiterhin nach belieben woanders hin versetze, wo er seine Arbeitskraft benötigt.

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