Autor Thema: [NW] Stellenwechsel - Mitnahme der Strukturzulage?  (Read 520 times)

elCaputo

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Ihr Lieben,
es ist mal wieder überaus kompliziert, daher werde ich versuchen, mich auf die allernötigsten Infos zu beschränken, die zur Lösung meiner Frage beitragen könnten.

Als beamteter Lehrer in NRW mit der Besoldungsstufe A13 habe ich auf eine Stelle in einer Regelschule gewechselt. Dienstherr war zuvor das Justizministerium. Dort werden Lehrer grundsätzlich (und unabhängig von der Fakultas) mit A13 besoldet.
Beim Wechsel in den Schuldienst blieb das Land NRW Dienstherr, allein die Ministerien wurden gewechselt.

Eine Aberkennung der Besoldungsstufe ist nur aus disziplinarischen Gründen vorgesehen. Daher konnte ich mich unter Beibehaltung von A13 auf A12 Stellen bewerben. Derzeit bin ich also Lehrer mit A13 (und auch der entsprechenden Fakultas für Sek1 und Sek2) auf einer A12 Stelle.

Jetzt meine Frage:
Weiß jemand, ob auch die Strukturzulage (früher allgemeine Stellenzulage), die ja für "einfache Lehrer" mit A12 nicht vorgesehen ist, bei dieser Konstellation ebenfalls übernommen werden müsste?

Ich wäre Euch für Einschätzungen oder besser noch Wissen dazu echt dankbar.
« Last Edit: 21.12.2023 01:26 von Admin2 »