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Bin bei einer Kommune in Baden-Württemberg beschäftigt, die das sog. "Aufzehrmodell" bei der Zusatzversorgung KVBW (Betriebsrente) verwendet, welches sich steuerlich in der 2. Jahreshälfte nachteilig auf mich auswirkt. Die Personalabteilung teilte mir mit, dass wohl alle teilnehmenden Kommunen bei der KVBW das Aufzehrmodell verwenden und deshalb keinen Spielraum hat. Ist dies wirklich so? Lässt sich der steuerrechtliche Nachteil bei der Einkommenssteuer im Folgejahr ausgleichen?