Autor Thema: Zusatzversorgung KVBW  (Read 1733 times)

DaSchorsch

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Zusatzversorgung KVBW
« am: 20.12.2023 23:05 »
Liebe Community!
Bin bei einer Kommune in Baden-Württemberg beschäftigt, die das sog. "Aufzehrmodell" bei der Zusatzversorgung KVBW (Betriebsrente) verwendet, welches sich steuerlich in der 2. Jahreshälfte nachteilig auf mich auswirkt. Die Personalabteilung teilte mir mit, dass wohl alle teilnehmenden Kommunen bei der KVBW das Aufzehrmodell verwenden und deshalb keinen Spielraum hat. Ist dies wirklich so? Lässt sich der steuerrechtliche Nachteil bei der Einkommenssteuer im Folgejahr ausgleichen?


BBBB

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Antw:Zusatzversorgung KVBW
« Antwort #1 am: 21.12.2023 09:38 »
Hallo DaSchorsch,

bei uns wird auch das Aufzehrmodell verwendet. Wie kommst du darauf, dass dir steuerliche Nachteile entstehen? Es gibt nur einen Freibetrag im Jahr der für die Zusatzversorgung aufgebraucht werden kann. Ob dieser monatlich gleichbleibend oder im Aufzehrmodell aufgebraucht wird, macht aufs Jahr gesehen doch keinen Unterschied.

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DaSchorsch

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Antw:Zusatzversorgung KVBW
« Antwort #3 am: 02.01.2024 19:41 »
Super, danke!