So einfach ist das nicht....
Wenn man das mal googelt findet man viele Infos dazu, auch von Anwaltsseiten.
Erste Voraussetzung ist ein Arbeitszeitkonto, das gibt's bei uns.
Dann müssen Minusstunden während der Kündigungsfrist rein gearbeitet werden. Hier nicht möglich, da viel zu kurzfristig bekannt gegeben. Im Arbeitszeitkonto tauchten diese Minusstunden bis vor zwei Tagen nicht auf!
Lohn wurde ständig voll bezahlt, die Minusstunden sind erste jetzt aufgetaucht. Angeblich hat sich die Kollegin bei Ihrer Angabe der Stunden für die Schulung irgendwie verrechnet.
Der Dezemberlohn wurde schon voll ausgezahlt, also ein Abzug vom Lohn scheidet damit aus. Und genau das ist die Krux der Geschichte. Ein Einbehalt (wenn denn gerechtfertigt) wäre möglich, eine Rückforderung ist eine ganz andere Hausnummer und eine solche ist grundsätzlich erst mal nicht möglich. Dazu gibt es Urteile...
Ich sehe das als Versäumnis unserer Personalabteilung an. Erst bei Kündigung und da erst am Ende der Arbeitszeit und nicht sofort wurden Stunden kontrolliert, dann gibt's auch noch zwei Meinungen über die Stunden und zu guter Letzt wurde dies der Kollegin viel zu spät mitgeteilt und ihr so die Möglichkeit genommen diese Stunden (berechtigt oder nicht) wieder rein zu arbeiten.
Pech für den AG würde ich sagen. Meine Kollegin lässt das jetzt auf sich zukommen, sie hat morgen ihren letzten Tag....