Autor Thema: Minusstunden bei Kündigung  (Read 2238 times)

Alien1973

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Minusstunden bei Kündigung
« am: 21.12.2023 07:31 »
Hallo zusammen,

leider funktioniert bei mir die Suchfunktion nicht, deswegen ein neues Thema.

Eine Kollegin scheidet zum 31.12. aus ihrer Tätigkeit aus und jetzt sind plötzlich aufgrund einer zurückliegenden Schulungsmaßnahme 6 Minusstunden aufgetaucht. Dies wurde ihr erst vor 2 Tagen mitgeteilt, morgen hat sie ihren letzten Arbeitstag (Abbau Resturlaub) und es ist ihr nicht mehr möglich diese 6 Minusstunden auf 3 Tage rein zu arbeiten.

Wir haben eine Dienstvereinbarung in der steht, das wir das 4-fache der wöchentlichen Arbeitszeit plus und 10 Minusstunden haben dürfen. Ab dann wird die Amtsleitung informiert. Die Stunden nach oben oder unten sollen zeitnah ausgeglichen werden durch Stundenabbau oder Mehrstunden. Was mit diesen Stunden bei Kündigung passiert steht da nicht drinnen.

Jetzt wurde meiner Kollegin durch die Personalabteilung mitgeteilt, dass ihre 6 Minusstunden vom letzten Gehalt abgezogen werden. Ich kann mich dunkel daran erinnern hier drinnen schon mal gelesen zu haben, dass dies nicht zulässig ist. Kann das jemand bestätigen und wenn ja wo steht das im TVöD?

Vielen Dank im Voraus für Input in dieser Sache...

Organisator

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Antw:Minusstunden bei Kündigung
« Antwort #1 am: 21.12.2023 08:01 »
natürlich ist das zulässig und Regelungen im TVöD gibts nicht dazu.

DoB

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Antw:Minusstunden bei Kündigung
« Antwort #2 am: 21.12.2023 09:03 »
Ich denke du verwechselst das mit Annahmeverzug nach §615 BGB.
Mir würde sich erstmal die Frage stellen weshalb es jetzt erst bekannt wird das durch die Schulung Minusstunden entstanden sind. Die Alternative wäre den Urlaub zu streichen und 6h reinzuarbeiten oder halt drüber stehen und sich sagen ich bin eh weg.

Alien1973

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Antw:Minusstunden bei Kündigung
« Antwort #3 am: 21.12.2023 10:07 »
So einfach ist das nicht....

Wenn man das mal googelt findet man viele Infos dazu, auch von Anwaltsseiten.

Erste Voraussetzung ist ein Arbeitszeitkonto, das gibt's bei uns.
Dann müssen Minusstunden während der Kündigungsfrist rein gearbeitet werden. Hier nicht möglich, da viel zu kurzfristig bekannt gegeben. Im Arbeitszeitkonto tauchten diese Minusstunden bis vor zwei Tagen nicht auf!
Lohn wurde ständig voll bezahlt, die Minusstunden sind erste jetzt aufgetaucht. Angeblich hat sich die Kollegin bei Ihrer Angabe der Stunden für die Schulung irgendwie verrechnet.

Der Dezemberlohn wurde schon voll ausgezahlt, also ein Abzug vom Lohn scheidet damit aus. Und genau das ist die Krux der Geschichte. Ein Einbehalt (wenn denn gerechtfertigt) wäre möglich, eine Rückforderung ist eine ganz andere Hausnummer und eine solche ist grundsätzlich erst mal nicht möglich. Dazu gibt es Urteile...

Ich sehe das als Versäumnis unserer Personalabteilung an. Erst bei Kündigung und da erst am Ende der Arbeitszeit und nicht sofort wurden Stunden kontrolliert, dann gibt's auch noch zwei Meinungen über die Stunden und zu guter Letzt wurde dies der Kollegin viel zu spät mitgeteilt und ihr so die Möglichkeit genommen diese Stunden (berechtigt oder nicht) wieder rein zu arbeiten.

Pech für den AG würde ich sagen. Meine Kollegin lässt das jetzt auf sich zukommen, sie hat morgen ihren letzten Tag....

Umlauf

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Antw:Minusstunden bei Kündigung
« Antwort #4 am: 21.12.2023 11:21 »
... Im Arbeitszeitkonto tauchten diese Minusstunden bis vor zwei Tagen nicht auf!
Lohn wurde ständig voll bezahlt, die Minusstunden sind erste jetzt aufgetaucht. Angeblich hat sich die Kollegin bei Ihrer Angabe der Stunden für die Schulung irgendwie verrechnet.



Ich sehe das als Versäumnis unserer Personalabteilung an. Erst bei Kündigung und da erst am Ende der Arbeitszeit und nicht sofort wurden Stunden kontrolliert, dann gibt's auch noch zwei Meinungen über die Stunden und zu guter Letzt wurde dies der Kollegin viel zu spät mitgeteilt und ihr so die Möglichkeit genommen diese Stunden (berechtigt oder nicht) wieder rein zu arbeiten.

Pech für den AG würde ich sagen. Meine Kollegin lässt das jetzt auf sich zukommen, sie hat morgen ihren letzten Tag....

Wenn das erst so kurzfristig geprüft wurde, würde ich auch „Pech gehabt“ denken.

Wie muss ich das mit dem Verrechnen bei der Angabe der Stunden verstehen?
War die Schulung in der Dienststelle oder war es eine Dienstreise?

Dienststelle sollte ganz normal über die Zeiterfassung laufen.
Dienstreisen werden bei uns grundsätzlich als volle Arbeitszeit einer Vollzeitstelle angerechnet.

Alien1973

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Antw:Minusstunden bei Kündigung
« Antwort #5 am: 21.12.2023 16:01 »
Sie hatte den BL1 ausserhalb des Hauses gemacht und da bekommt man zusätzlich Stunden frei zum lernen. Irgendwie soll sie sich hierbei verrechnet haben.

Ich bin der Meinung, dass hätte nach Schulungsende von vor 3 Monaten geprüft gehört, nicht erst 3 Tage vor Arbeitsende. Sie hatte Ihrer Meinung nach und auch nach System ja sogar Mehrstunden und hat diese abgebaut. Jetzt 3 Tage vor Ultimo kommt die Perso und mahnt deswegen 6 Minusstunden an. Wie deppert ist das denn....!?!

Wenn ich schon keine Stunden aus einer Schulungsmaßnahme kontrolliere, dann doch zumindest bei Eingang der Kündigung. Für mich ein klares Versäumnis des AG welches nicht zu Lasten der Kollegin gehen kann...

Organisator

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Antw:Minusstunden bei Kündigung
« Antwort #6 am: 21.12.2023 16:10 »
Sie hatte den BL1 ausserhalb des Hauses gemacht und da bekommt man zusätzlich Stunden frei zum lernen. Irgendwie soll sie sich hierbei verrechnet haben.

Ich bin der Meinung, dass hätte nach Schulungsende von vor 3 Monaten geprüft gehört, nicht erst 3 Tage vor Arbeitsende. Sie hatte Ihrer Meinung nach und auch nach System ja sogar Mehrstunden und hat diese abgebaut. Jetzt 3 Tage vor Ultimo kommt die Perso und mahnt deswegen 6 Minusstunden an. Wie deppert ist das denn....!?!

Wenn ich schon keine Stunden aus einer Schulungsmaßnahme kontrolliere, dann doch zumindest bei Eingang der Kündigung. Für mich ein klares Versäumnis des AG welches nicht zu Lasten der Kollegin gehen kann...

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach 6 Monaten, diese wären hier noch nicht abgelaufen.

clarion

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Antw:Minusstunden bei Kündigung
« Antwort #7 am: 25.12.2023 00:47 »
Hmm wie kann man sich verrechnen? Habe ihr keine Zeiterfassung? Da gibt man doch Anfang und Ende der Arbeitszeit ein, auch wenn man zu Hause gelernt hat.