Moin,
offenbar hat der AG seine Rechtsmeinung über die Eingruppierung geändert, und dir -- nach tariflicher Ausschlussfrist -- damals für 6 Monate das zu wenig gezahlte Entgelt noch nachgezahlt. Das ändert aber nichts daran, dass die Eingruppierung mit der entsprechenden Änderung der dauerhaft übertragenen Aufgaben (bzw. Einstellung) stattgefunden hat, auch wenn diese weiter zurück in der Vergangenheit liegen sollte.
Es ist deiner Schilderung nicht zu entnehmen, wann diese Aufgabenänderung bzw. Einstellung geschehen ist, was zu diesem Zeitpunkt vereinbart war, ob es damals eine Höhergruppierung gegeben hat, ob bei einer Einstellung bereits einschlägige Berufserfahrung vorlag, ob förderliche Berufserfahrung anerkannt wurde, ...
Sollte es so gewesen sein, dass du zum September 2018 das Arbeitsverhältnis begonnen hast, damals auch schon deine derzeitigen Aufgaben dauerhaft übertragen bekommen hast, und keinerelei einschlägige Berufserfahrung bei Einstellung vorlagen sowie keine förderlichen Zeiten anerkannt wurden, dann warst du damals in der EG 9a Stufe 1, bist zum September 2019 in Stufe 2 und im September 2021 in Stufe 3 aufgestiegen. Der Stufenaufstieg in Stufe 4 findet dann im September 2024 statt.