Autor Thema: Fragen bzgl. einfaches Arbeitszeugnis  (Read 382 times)

kalles

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Fragen bzgl. einfaches Arbeitszeugnis
« am: 21.12.2023 08:44 »
Guten Morgen!

Wenn das AV endet und man möchte aus gegebenen Anlass nur ein einfaches Arbeitszeugnis, dann fordet man das auch so an:

"Ich bitte um die Ausstellung eines einfachen statt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses."

?

Der AG muss dem dann Folge leisten?

Was, wenn der AG doch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellt?

Bis wann muss der AN diese Bitte äußern, wenn feststeht, dass das AV endet?

Sollte oder muss sich der AN diese Bitte am besten bestätigen lassen?

Was ist diesbzgl. noch alles so zu beachten?

Danke.

Grüße

Beamter

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Antw:Fragen bzgl. einfaches Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: 21.12.2023 08:51 »
Grundsätzlich ist der AG erst mal nur verpflichtet dir ein „einfaches“ Arbeitszeugnis auszustellen.

Auf Verlangen des AN hat er auch ein qualifiziertes auszustellen.

Für mich gibt es nur einen Grund letzteres nicht zu tun. Die Bewertung wird negativ erwartet.

Ein kompetenter Personaler wird sich dann seinen Teil denken.