Autor Thema: Zählen nur fachliche oder auch persönliche Voraussetzungen?  (Read 1610 times)

hopphopp

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Hallo,

ich habe soeben telefonisch eine Absage erhalten, die ich noch schriftlich erhalten werde.

Auf meine Nachfrage, warum ich keine Einladung erhalten habe, obwohl ich doch die fachlichen Voraussetzungen allesamt erfülle, ich meine Schwerbehinderung im Anschreiben deutlich sichtbar angegeben habe, wurde mir am Telefon gesagt, dass anhand meiner Arbeitszeugnisse die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind und somit eine Einladung obsolet ist. O_O

Ist dem denn wirklich so, bitte?

Ich dachte, es zählen nur die fachlichen Voraussetzungen.

Bin grad ein wenig schockiert.

Dankeschön.

VG


Organisator

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Hallo,

ich habe soeben telefonisch eine Absage erhalten, die ich noch schriftlich erhalten werde.

Auf meine Nachfrage, warum ich keine Einladung erhalten habe, obwohl ich doch die fachlichen Voraussetzungen allesamt erfülle, ich meine Schwerbehinderung im Anschreiben deutlich sichtbar angegeben habe, wurde mir am Telefon gesagt, dass anhand meiner Arbeitszeugnisse die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind und somit eine Einladung obsolet ist. O_O

Ist dem denn wirklich so, bitte?

Ich dachte, es zählen nur die fachlichen Voraussetzungen.

Bin grad ein wenig schockiert.

Dankeschön.

VG

Was sagt denn die rechtliche Grundlage dazu?

Nach meiner Erinnerung sind Schwerbehinderte einzuladen, wenn sie nicht offensichtlich ungeeignet sind. Wenn z.B. ein Ingenieur gesucht wird (persönliche Voraussetzung) und diese nicht erfüllt ist, wäre der Schwerbehinderte doch offensichtlich ungeeignet, oder?

hopphopp

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Hallo,

ich habe soeben telefonisch eine Absage erhalten, die ich noch schriftlich erhalten werde.

Auf meine Nachfrage, warum ich keine Einladung erhalten habe, obwohl ich doch die fachlichen Voraussetzungen allesamt erfülle, ich meine Schwerbehinderung im Anschreiben deutlich sichtbar angegeben habe, wurde mir am Telefon gesagt, dass anhand meiner Arbeitszeugnisse die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind und somit eine Einladung obsolet ist. O_O

Ist dem denn wirklich so, bitte?

Ich dachte, es zählen nur die fachlichen Voraussetzungen.

Bin grad ein wenig schockiert.

Dankeschön.

VG

Was sagt denn die rechtliche Grundlage dazu?

Nach meiner Erinnerung sind Schwerbehinderte einzuladen, wenn sie nicht offensichtlich ungeeignet sind. Wenn z.B. ein Ingenieur gesucht wird (persönliche Voraussetzung) und diese nicht erfüllt ist, wäre der Schwerbehinderte doch offensichtlich ungeeignet, oder?

Das interessiert mich ja gerade. ;-)

Ich dachte, die rechtliche Grundlage bzgl. "offensichtlich nicht ungeeignet" bezieht sich nur auf die fachlichen Voraussetzungen und nicht auf die persönlichen. Also die Hard Skills sind entscheidend, aber nicht die Soft Skills sozusagen. Aber wo steht das bitte konkreter? In irgendeinem (BAG-?)Urteil und/oder in irgendwelchen Kommentierungen zum AGG?

Organisator

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Ich finde, dass Voraussetzungen in der Person, wie z.B. ein bestimmter Bildungsabschluss ein Muss-Kriterium bei einer Stellenbesetzung sein kann. Wer diese nicht hat, wäre für die Tätigkeit "offendichtlich ungeeignet".

Hinsichtlich der rechtlichen Grundlage schau mal ins Schwerbehinderten-SGB (ich glaube IX) und wenn du den passenen § gefunden hat, dürfte Rechtsprechung auch leicht zu finden sein.

2strong

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@  Organisator

Dein Verständnis ist völlig zutreffend. Wer den verlangten Abschluss oder ein anderes zwingendes Kriterium nicht erfüllt, ist ungeeignet. Wenn hingegen alle zwingenden Kriterien erfüllt werden (und einfach nur der Lebenslauf vergleichsweise schlecht aussieht), muss eingeladen werden.

clarion

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Hallo Hopphopp,

geht es um ein internes Stellenbesetzungsverfahren?

Mit persönlicher Voraussetzung ist vermutlich nicht Dein Charakter gemeint oder die Reputation als Kollege, der sich auch kollegial verhält.

Bitte gleiche noch mal die Stellenausschreibung genau mit Deinem Profil ab. Erfüllst Du alle Voraussetzungen, die genannt sind? Hast Du die entsprechenden Aus- und Fortbildungen? Und zwar in genau in den dort genannten Berufen? Wenn das nicht der Fall ist, dann erfüllst Du die Voraussetzung in Person nicht.

Wenn es sich um ein internes Stellenbesetzungsverfahren handeln sollte und Du aber alle Voraussetzungen erfüllt hast und Du Mitbewerber hast, auf die das auch zutrifft, dann kann anhand der Beurteilungen auch ohne Auswahlverfahren entschieden werden und dann wird der oder die Best-Beurteilte genommen: Dann würde ich die Absage aber nicht mit der fehlenden Voraussetzung in Person begründen, sondern damit, dass jemand anders besser war.

Schlussendlich wirst Du nur durch Akteneinsicht feststellen können, woran es gelegen hat.


was_guckst_du

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...sind die Arbeitszeugnisse denn so schlecht, dass man von "offensichtlich ungeeignet" ausgehen kann?...

...ansonsten - wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen der Stelle erfüllt sind - muss ein Schwerbehinderter eingeladen werden...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Saxum

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Um hier nochmals kurz etwas beizutragen, wie schon ausgeführt worden sind handelt es sich bei "persönlichen Voraussetzungen" um eben bestimmte Ausbildungen/Prüfungen/Studiengänge/Qualifikationen. Das ist etwa in § 12 Abs. 2 Satz 6 TVöD-VKA i. V. mit der Nr. 7 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) geregelt.

Eine Schwerbehinderung umgeht diese Regelung nicht. Die fachliche Voraussetzung ist in den Begrifflichkeiten des TVÖD nicht etwa die Qualifikation an sich sondern je nach Kontext wohl die Anlernung in einem bestimmten Fach einer bestimmten Handlung, einer bestimmten Kenntnis oder eben die bisherige Arbeitsleistung anhand der Beurteilung.

Die fachliche Leistung bzw. "fachliche Voraussetzung" bezieht sich auf die in der bisherigen Laufbahn erbrachten fachlichen Leistungen und Erfolge des Bewerbers die Befähigung bzw. "persönliche Voraussetzung" ist die Qualifikation. Läge etwa bei einer internen Bewerbung eine Schwerbehinderung vor, wäre in diesem Fälle der "fachlichen Leistung" ein sehr großer Spielraum beizumessen bzw. diese zu vernachlässigen.

patrick0815

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Wir in unserer Kommune laden alle Bewerbenden mit einem Schwerbehindertenstatus ein, die nicht vollkommen ungeeignet erscheinen.

Das Arbeitsgericht in unserer Kommune entscheidet regelmäßig für den Kläger, so dass unsere Kommune eine Konkurrentenklage befürchtet. Anscheinend klagen auch gerne mal Bewerber mit einem Schwerbehindertenstatus und kassieren eine Entschädigung (2-3 Monatsgehälter ? ) ein.
 

clarion

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Und wenn ein Schwerbehinderter die geforderte Ausbildung nicht hat,  ist er oder sie offensichtlich nicht geeignet.

patrick0815

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Und wenn ein Schwerbehinderter die geforderte Ausbildung nicht hat,  ist er oder sie offensichtlich nicht geeignet.

Stimmt so nicht.

Ich kann beispielsweise auch ohne einem Bachelorabschluss 20 Jahre Berufserfahrung im geforderten Arbeitsfeld haben. Damit wäre ich nicht offensichtlich ungeeignet, es fehlt nur ein Bachelorabschluss.

MoinMoin

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Und wenn ein Schwerbehinderter die geforderte Ausbildung nicht hat,  ist er oder sie offensichtlich nicht geeignet.

Stimmt so nicht.

Ich kann beispielsweise auch ohne einem Bachelorabschluss 20 Jahre Berufserfahrung im geforderten Arbeitsfeld haben. Damit wäre ich nicht offensichtlich ungeeignet, es fehlt nur ein Bachelorabschluss.
Stimmt nicht.

Wenn in der Ausschreibung eine Ausbildung gefordert wird, dann darf der Bewerber (egal ob SB oder nicht) nicht berücksichtig werden, wenn er diese nicht hat. Da kommt es nicht mehr darauf an ob er geeignet ist.

KingTut

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Aus Arbeitszeugnissen gehen ja meist die bisherigen Tätigkeiten mehr oder minder detailliert hervor. Vielleicht stimmen diese nicht mit der Stelle überein, so dass keine einschlägige Berufserfahrung vorhanden ist?