Autor Thema: LoB per Gießkanne  (Read 1455 times)

TvödVSBeamte

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LoB per Gießkanne
« am: 21.12.2023 14:05 »
In der Kommune in der ich tätig bin wurde jetzt LOB umgestellt auf eine jährliche für alle einheitlich Zahlung.

Dabei gilt als Grundlage für die Sonderzahlung die Erfüllung von festgelegten Verwaltungszielen mit mind 50%. Da stellt sich mir die Frage, ob bei Nichterreichen überhaupt gezahlt würde und wenn nicht ist das nach tvöd vka 18.3 überhaupt zulässig?


Hinzu kommt es soll ja eigentlich ein Leistungsentgelt sein, aber die Verwaltungsziele sind so definiert das ganze Teile der Verwaltung 0% Anteil am Erfolg bzw. Misserfolg des Ganzen haben. Im Sinnr des Erfinders ist das so sicher nicht, aber ist es nach Tarifvertrag zulässig? Unser Personalrat hat der DV dazu zugestimmt und den Verwaltungszielen auch.