-Angestellte haben nach einer gewissen Zeit im öD auch Anspruch auf Aufstockung des Krankengeldes. Hier zieht das Pro Argument für uns Beamte dann nicht mehr ganz, dass wir keine finanziellen Einbußen befürchten müssen bei Krankheit.
Dir ist bewusst, dass trotz des Krankengeldzuschuss (was meistens nur ein kleiner Klacks ist) man trotzdem wesentlich weniger Netto auf dem Konto überwiesen bekommt, da vom Krankengeld noch die SV AN Anteile abgehen (man also nach 6 Wochen Netto 12-15% weniger hat, der Beamte jedoch weiterhin 100% bekommt).
- Auch die "Unkündbarkeit" als Angestellter im öD ist irgendwann nach einer gewissen Dienstzeit gegeben (AB 40 Jahren und/oder 15 Jahre Dienstzeit). Erfahre ich persönlich bei einer Kollegin welche seit mehreren Jahren für mehrere Monate krank ist, immer und immer wieder. Das Personalamt kommt dagegen nicht an.
Die rechtliche Unkündbarkeit ist ein Märchen.
Faktisch ist es aber in der Tat recht unwahrscheinlich, in einem großem Betrieb gekündigt zu werden (egal ob öD oder VW). Faktisch kann man aber vom Nordpol zum Südpol versetzt werden um dich los zu werden.
Oder wegen Krankheit gekündigt werden, geht natürlich auch.
Aber durch das Versagen der Vorgesetzten und der Personaler sind in der Tat solche Kündigungen sehr selten.
Miterlebt habe ich mehrfach, dass bei Auflösung des Putzdienstes, Kantine, ... die Personen auf der "Strasse" landen, bzw. vom neuem Unternehmen übernommen wurden.
Und vielerlei Benachteiligung die ich innerhalnb meiner noch kurzen Dienszeit erfahren musste.
Kein Zuschuss zum JobTicket für Beamte. Kein Fahrrad Leasing für Beamte. Kein LOB für Beamte. 41 Std vs. 39 Std usw. usw.
LOB für TVL gibbet auch nicht
Fahrradleasing gab es früher für Beamte als für TVler
Da kommt es in der Tat im Detail auf den Dienstherren und TV System an in dem man unterwegs ist.