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Eingruppierung Bezügeberechner

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VFA West:
Hallo,

in den Eingruppierungsmerkmalen ist für die Bezügeberechner die E8 gar nicht aufgeführt. Heißt das, dass eine E8 im diesem Bereich nicht möglich ist? War das früher vielleicht der Fall, weshalb eine Kommunalbehörde in diesem Bereich immernoch nach E8 zahlt?

Danke.

BAT:
Meines Wissens war das seinerzeit eine Eingruppierung mit Bewährungsaufstieg von 5c in 5b (das könnte heute E8 und 9a sein). Möglicherweise wurde die Bewährungszeit (ich glaube sechs Jahre) nicht vor Einführung des TVÖD erreicht. War die Person bereits vor 2005 mit diesen Tätigkeiten befasst?

VFA West:

--- Zitat von: BAT am 21.12.2023 18:51 ---Meines Wissens war das seinerzeit eine Eingruppierung mit Bewährungsaufstieg von 5c in 5b (das könnte heute E8 und 9a sein). Möglicherweise wurde die Bewährungszeit (ich glaube sechs Jahre) nicht vor Einführung des TVÖD erreicht. War die Person bereits vor 2005 mit diesen Tätigkeiten befasst?

--- End quote ---
Die meisten in der Abteilung sind erst seit kurzem dort tätig (1-3 Jahre) und nun wurde eine weitere Stelle ausgeschrieben - wieder nach E8.

Alle dort erhalten die E8.

BAT:
Und der Anteil Bezügerechner ist im höheren prozentualen Bereich oder wird nur gemacht?

Bei mir waren das damals im BAT wohl über 50 %, das reichte seinerzeit aus.

VFA West:
Verstehe die Frage jetzt nicht ganz.  :-\

PS: Ein einziger wird doch nach E9a vergütet. Er übernimmt allerdings auch etwas andere Aufgaben, als die anderen.

Ganz genau kenne ich mich mit den Abläufen nicht aus, da ich (noch) nicht drin bin. Allerdings wundert mich die Ausschreibung nach E8 und die Tatsache, dass alle anderen, die auch erst seit kurzem dort tätig sind, auch in der E8 sind. Wie ich die Entgeltordnung verstehe, dürfte das doch schlicht nicht möglich sein. Entweder E7 oder E9a, aber keine E8.

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