Autor Thema: Stufenaufstieg  (Read 2010 times)

rene1718

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Stufenaufstieg
« am: 21.12.2023 23:31 »
Hallo zusammen,
ich bin seit 03/2021 in 9a Stufe 2 eingruppiert. Seit 01/22 arbeite ich in 9a plus Zulage zu 9c Stufe 2 und komme in 01/2024 in Stufe 3. Kann ich rückwirkend ab 03/23 Stufe 3 geltend machen?

Viele Grüße
Rene

ich1974

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Antw:Stufenaufstieg
« Antwort #1 am: 02.01.2024 13:19 »
Du solltest normalerweise zu 3/23 in die Stufe 3 aufgestiegen sein.
Seit 3/23 müsstest Du dann die Zulage zur Stufe 3 bekommen. Ansprüche schriftlich geltend machen; Forderung beziffern; Ausschlussfrist (6 Monate) beachten.
Hattest Du Unterbrechungen in der Stufenlaufzeit von 3/21 bis jetzt?