Autor Thema: Schulsozialarbeit in Hamburg als Erzieherin Fragen zu Entgeltgruppe und -stufe  (Read 1171 times)

FAMILYfirst

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Liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine Stelle an einer hamburger Schule als Sozialpädagogen im Schulsozialdienst angeboten bekommen.

Da ich nicht klassisch einen akademischen Hochschulabschluss besitze, jedoch die Erzieherausbildung mit Zusatzqualifikation als Heilpädagogin soll ich lediglich in die Entgeltgruppe S8b als B.i.d.T.e Sozialpädagogin eingruppiert werden.

Ich lese aus dem Tarifvertrag heraus, dass ich auch als Erzieherin im Bereich der Sozialpädagogin in die Entgeltgruppe S12 als Sonstige Beschäftigte eingruppiert werden kann.

Stimmt das?

Auch meine 3jährige Berufserfahrung als Erzieherin und meine 2jährige Berufserfahrung als sozialpädagogische Assistentin sollen nicht bei der Stufenfestsetzung berücksichtigt.
Wenn das so von den Vertragsbedingungen bleibt, werde ich de facto ca. 8.000 € im Jahr weniger verdienen als ich aktuell als Erzieherin in einer tarifgebundenen Kita verdiene!

Seht Ihr Chancen bei der Höhergruppierung und/oder Höherstufung für mich?

Freue mich auf Ideen, Anregungen und Tipps!
« Last Edit: 22.12.2023 13:37 von FAMILYfirst »

Iunius

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Zu den Beschäftigten "in der Tätigkeit von":

Sonstige Beschäftigte müssen nicht über die geforderte Berufsausbildung verfügen, um das Tätigkeitsmerkmal zu erfüllen und entsprechend eingruppiert zu sein. Sie müssen aber dieselbe Tätigkeit ausüben und über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die denen der ausgebildeten Beschäftigten nahezu entsprechen
(vgl. BAG vom 13.12.1978 – 4 AZR 322/77).
Dabei wird nicht das gleiche Wissen und Können, aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes vorausgesetzt (vgl. BAG vom 31.071963 – 4 AZR 425/62).

Es muss also folgendes beachtet werden:
Die Merkmale Erfahrungen und Fähigkeiten müssen beide erfüllt sein. Erfahrungen sind durch praktische Tätigkeiten gewonnene Fertigkeiten. Fähigkeiten werden in theoretischer Ausbildung gewonnen. Wenn diese theoretische Ausbildung nicht vorliegt erfolgt die Eingruppierung in S8b (im Oktober nächstes Jahr mit Endstufe 6 sogar - neu).

Und nein, es besteht nicht die Möglichkeit als "sonstige Beschäftigte" in die S12 eingruppiert zu werden, es sei denn beide oben genannten Merkmale sind vorhanden. Die Ausbildung zum Heilpädagogen die zur S9 führt reicht hier ausdrücklich nicht aus.

Auch ist es korrekt die Berufserfahrung als Erzieherin nicht als Stufenwirksam anzuerkennen. Ausbildungszeiten fallen sowieso nicht in dieses Konstrukt.


Einzige mögliche Vorgehensweise wäre nach gültiger Rechtssprechung (wenn du keinen PV Chef hast dem das egal ist):

Du müsstest nachweisen dass du etliche umfangreiche Fortbildungen absolviert hast und deine Erfahrungen und Fähigkeiten aus einer Vielzahl von Einsatzbereichen und der Fortbildungen gleichwertig zu denen sind die sonst in einem Studium der Sozialen Arbeit vermittelt würden.
Diese Fähigkeiten müssen dabei zwar nicht die gleichen sein, allerdings ist eine ähnlich gründliche Beherrschung der Wissensgebiete unumgänglich.

Nit4

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Hallo,

bist du sicher, dass du als Sozialpädagogin angestellt wirst, wenn du nicht das entsprechende Studium absolviert hast?

Die BSB hat zur Eingruppierung auch eine Tabelle veröffentlicht https://www.hamburg.de/contentblob/1737136/61b29cc613250856ca3e0ff271a9e7f0/data/ptf-eingruppierung-hinweise.pdf.
Da steht bei Erziehern ohne leitende oder koordinierende Aufgaben nur die S8.

Ich glaube, da wird es nicht viele Möglichkeiten geben.


Iunius

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Ich habe es so verstanden, dass sie staatl. anerkannte Heilpädagogin ist. Solche können an Schulen und sonstigen Einrichtungen als Sozialarbeiter eingestellt werden, erhalten dann allerdings nur die S8b.

Heilpädagogen in entsprechender Tätigkeit erhalten eine Eingruppierung nach S9 - Tabellen des BSB sind tariflich unbeachtlich. 

McOldie

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Hier handelt es sich offenbar um eine Tätigkeit als Soziapädagogin, die nach S 11b bewertet ist (normale Sozialpädagogentätigkeit). Da du nicht über die vorgeschriebene Ausbildung und statl. Anerkennung verfügst, ist die Eingruppierung nach S 8b völlig korrekt.

das Tätgkeitsmerkmal lautet:
Entgeltgruppe S 8b
Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung.
(Keine Stufen 5 und 6)


Wie du hier auf die Entgeltgruppe S 12 kommst, kann ich nicht nachvollziehen. Hier ist neben der Ausbildung auch das Vorliegen von "schwierigen" Tätigekiten erforderlich.
Hinsichtlich der Stufenzuordnung kommt allenfalls die Berücksictigung von förderlichen Zeiten in Betracht. dies ist allerdings eine "Kann-Vorschrift" und muss vor der Einstellung verhandelt werden. Notfalls musst du im Vorstellungsgespräch sagen, dass du nicht kommst, wenn die Zeiten bei der Stufenzuordnung nicht berücksichtigt wird.

FAMILYfirst

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Danke für die bisherigen Einschätzungen. Diese veraltete Argumentationskette wird auch von dem Arbeitgeber aktuell noch vertreten. Laut frischer Rechtsauskunft meiner Gewerkschaft habe ich gute News. Die Tätigkeit als Sozialpädagogin in der Schulsozialarbeit wird seit Kurzem als schwierige Tätigkeit explizit im Tarifvertrag aufgeführt. In den Vorbemerkungen bei den Beschäftigten der Sozialpädagogen wird explizit genannt, dass Erzieher unter Abschnitt 4 statt Abschnitt 6 als Sonstige Beschäftigte eingruppiert werden können. Bezüglich der Stufenfesetzung gilt unter anderem das einjährige praxisintegrierte Praktikum der Erzieherausbildung als enschlägige Berufserfahrung.

Wabi Sabi

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... Laut frischer Rechtsauskunft meiner Gewerkschaft habe ich gute News. Die Tätigkeit als Sozialpädagogin in der Schulsozialarbeit wird seit Kurzem als schwierige Tätigkeit explizit im Tarifvertrag aufgeführt ...

Für den TVöD ist das zutreffend, für den TV-L nicht.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Zinc

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Danke für die bisherigen Einschätzungen. Diese veraltete Argumentationskette wird auch von dem Arbeitgeber aktuell noch vertreten. Laut frischer Rechtsauskunft meiner Gewerkschaft habe ich gute News. Die Tätigkeit als Sozialpädagogin in der Schulsozialarbeit wird seit Kurzem als schwierige Tätigkeit explizit im Tarifvertrag aufgeführt. In den Vorbemerkungen bei den Beschäftigten der Sozialpädagogen wird explizit genannt, dass Erzieher unter Abschnitt 4 statt Abschnitt 6 als Sonstige Beschäftigte eingruppiert werden können. Bezüglich der Stufenfesetzung gilt unter anderem das einjährige praxisintegrierte Praktikum der Erzieherausbildung als enschlägige Berufserfahrung.

Aber du bist doch keine Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung in rechtlichen Sinne, oder habe ich das falsch verstanden?

"Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter müssen ein Hochschulstudium der Sozialen Arbeit oder einer vergleichbaren erziehungs oder sozialwissen- schaftlichen Fachrichtung mit einem Bachelor of Arts abgeschlossen haben."

FAMILYfirst

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Daher als Sonstige Beschäftigte. Habe mich gegen etliche Mitbewerber (alle mit FH Abschluss) durchgesetzt aufgrund meiner einschlägigen Berufserfahrung im Bereich Inklusion. Die Erzieherausbildung (5 Jahre vollzeitschulische Ausbildung) ist laut DQR auf Niveaustufe 6 gleichwertig mit einem dreijährigen FH-Abschluss und dem Meister eingruppiert. Landesrechtlich seit 2021 bestätigt.

Iunius

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Danke für die bisherigen Einschätzungen. Diese veraltete Argumentationskette wird auch von dem Arbeitgeber aktuell noch vertreten. Laut frischer Rechtsauskunft meiner Gewerkschaft habe ich gute News. Die Tätigkeit als Sozialpädagogin in der Schulsozialarbeit wird seit Kurzem als schwierige Tätigkeit explizit im Tarifvertrag aufgeführt. In den Vorbemerkungen bei den Beschäftigten der Sozialpädagogen wird explizit genannt, dass Erzieher unter Abschnitt 4 statt Abschnitt 6 als Sonstige Beschäftigte eingruppiert werden können. Bezüglich der Stufenfesetzung gilt unter anderem das einjährige praxisintegrierte Praktikum der Erzieherausbildung als enschlägige Berufserfahrung.

Such dir eine neue Gewerkschaft, diese Auskunft ist schlicht falsch und zeugt von einer Unkenntniss der Sachlage die leider unter "Gewerkschaftern" weit verbreitet ist.
Diese Vorbemerkung stammt aus dem TVöD und da dieser im Schuldienst Hamburg nicht angewendet wird ist sie unbeachtlich.

Gleichwohl KANN (selbst im TVöD) ein PiA Jahr als einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden.
Kann, nicht muss.
Wobei sich diese Passage auf Erzieher bezieht und du möchtest ja keine Erzieherstelle antreten, also wäre auch dies unbeachtlich.

Ich schlage vor du hörst auf nach Informationen zu suchen die dir gefallen und stellst dich der Realität und diese ist:
Du kannst, wie von mir oben ausgeführt, mit deinem persönlichen Bildungs- und Fähigkeitshintergrund dann die S11b erreichen wenn du nachweist, dass:

deine Erfahrungen und Fähigkeiten die du dir erarbeitet hast in einer Vielzahl von Einsatzbereichen  gleichwertig zu denen sind die sonst in einem Studium der Sozialen Arbeit vermittelt würden.


Iunius

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Daher als Sonstige Beschäftigte. Habe mich gegen etliche Mitbewerber (alle mit FH Abschluss) durchgesetzt aufgrund meiner einschlägigen Berufserfahrung im Bereich Inklusion. Die Erzieherausbildung (5 Jahre vollzeitschulische Ausbildung) ist laut DQR auf Niveaustufe 6 gleichwertig mit einem dreijährigen FH-Abschluss und dem Meister eingruppiert. Landesrechtlich seit 2021 bestätigt.

Tariflich völlig unbeachtlich.
Eingruppierungen laufen eben nicht nach Wunsch ab, sondern Beschäftigte sind auf Basis der Anlaga A eingruppiert.

Diese findest du hier:

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L_Anlagen/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12.pdf

FAMILYfirst

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Dann werde ich wahrscheinlich wie viele andere Neueingestellte nach maximal 2 Monaten kündigen, auf dem echten freien Arbeitsmarkt werde ich dann ca. 12500 Euro im Jahr mehr verdienen. 360.000 offene Stellen im öffentlichen Dienst sind ab jetzt für mich mehr als erklärbar. Ich werde berichten

Zinc

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Dann werde ich wahrscheinlich wie viele andere Neueingestellte nach maximal 2 Monaten kündigen, auf dem echten freien Arbeitsmarkt werde ich dann ca. 12500 Euro im Jahr mehr verdienen. 360.000 offene Stellen im öffentlichen Dienst sind ab jetzt für mich mehr als erklärbar. Ich werde berichten

Aber wieso dann überhaupt das Arbeitsverhältnis eingehen bzw. den Vertrag unterschreiben, wenn du jetzt schon weißt, dass es nicht die gewünschte Eingruppierung gibt? Die Eingruppierung/ Einstufung handelt man doch vorher aus.

Tiffy

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So eine Ätschi-bätschi-Einstellung führt ganz sicher nicht zu der gewünschten Eingruppierung.

Iunius

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Dann werde ich wahrscheinlich wie viele andere Neueingestellte nach maximal 2 Monaten kündigen, auf dem echten freien Arbeitsmarkt werde ich dann ca. 12500 Euro im Jahr mehr verdienen. 360.000 offene Stellen im öffentlichen Dienst sind ab jetzt für mich mehr als erklärbar. Ich werde berichten

Das ist ja genau unser Problem hier.