Danke für die bisherigen Einschätzungen. Diese veraltete Argumentationskette wird auch von dem Arbeitgeber aktuell noch vertreten. Laut frischer Rechtsauskunft meiner Gewerkschaft habe ich gute News. Die Tätigkeit als Sozialpädagogin in der Schulsozialarbeit wird seit Kurzem als schwierige Tätigkeit explizit im Tarifvertrag aufgeführt. In den Vorbemerkungen bei den Beschäftigten der Sozialpädagogen wird explizit genannt, dass Erzieher unter Abschnitt 4 statt Abschnitt 6 als Sonstige Beschäftigte eingruppiert werden können. Bezüglich der Stufenfesetzung gilt unter anderem das einjährige praxisintegrierte Praktikum der Erzieherausbildung als enschlägige Berufserfahrung.
Such dir eine neue Gewerkschaft, diese Auskunft ist schlicht falsch und zeugt von einer Unkenntniss der Sachlage die leider unter "Gewerkschaftern" weit verbreitet ist.
Diese Vorbemerkung stammt aus dem TVöD und da dieser im Schuldienst Hamburg nicht angewendet wird ist sie unbeachtlich.
Gleichwohl
KANN (selbst im TVöD) ein PiA Jahr als einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden.
Kann, nicht muss.
Wobei sich diese Passage auf Erzieher bezieht und du möchtest ja keine Erzieherstelle antreten, also wäre auch dies unbeachtlich.
Ich schlage vor du hörst auf nach Informationen zu suchen die dir gefallen und stellst dich der Realität und diese ist:
Du kannst, wie von mir oben ausgeführt, mit deinem persönlichen Bildungs- und Fähigkeitshintergrund dann die S11b erreichen wenn du nachweist, dass:
deine Erfahrungen und Fähigkeiten die du dir erarbeitet hast in einer Vielzahl von Einsatzbereichen gleichwertig zu denen sind die sonst in einem Studium der Sozialen Arbeit vermittelt würden.