Autor Thema: höhere Entgeltgruppe ohne Befähigung  (Read 10255 times)

Katinka1012

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höhere Entgeltgruppe ohne Befähigung
« am: 22.12.2023 13:40 »
Hallo zusammen, ich bin seit September 2021, in einem Verwaltungsbereich eines IT-Dienstleisters, als Führungskraft eingestellt. Die finale Stellenbewertung steht noch aus. Da ich bisher, mit meiner kaufmännischen Ausbildung nur bis EG 9A kommen kann, habe ich ein Hochschulstudium begonnen. Mit der Höhergruppierung, nach der Stellenbewertung auf die EG10, oder sogar EG11, stünde mir rückwirkend dieses Gehalt zu. Jetzt steht im Raum, dass mir das Gehalt erst nach meinem abgeschlossenen Studium zusteht. Ich weiß aber, dass es gang und gebe ist, auch ohne die Befähigung, z.B über eine Ausgleichszahlung die Differenz zu zahlen. Ist das reine Kulanz des AG oder gibt es hier eine Rechtsgrundlage? Vielen Dank schon mal für eure Mühe!!

MoinMoin

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Antw:höhere Entgeltgruppe ohne Befähigung
« Antwort #1 am: 22.12.2023 15:03 »
Bei fehlender Voraussetzung in der Person gibt es eine EG weniger.
Falls man nicht sonstigter Beschäftigter ist. (was nicht der Fall sein, wenndu ohne Befähigung bist, sprich den Job nicht kannst, aber ich gehe davon aus, dass du nicht ohne Befähigung, sondern ohne geforerte Ausbildung meinst)
Falls überhaupt eine Voraussetzung in der Person notwendig ist.

Katinka1012

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Antw:höhere Entgeltgruppe ohne Befähigung
« Antwort #2 am: 22.12.2023 15:08 »
Hallo, vielen Dank für die Antwort! Ja, ich bin ohne die Qualifizierung die für die EG gefordert ist, aber natürlich nicht ohne die Befähigung. Gibt es einen Paragraphen der das mit der einen EG unter der Eingruppierung regelt? und eine Ausgleichszahlung zur eigentlichen EG wäre auch möglich, oder ?

Was meinst du mit der Voraussetzung der Person?

LG Kati

MoinMoin

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Antw:höhere Entgeltgruppe ohne Befähigung
« Antwort #3 am: 22.12.2023 16:15 »
die eine eg weniger Regel steht in den Vorbemerkungen 2  zur EGO
Wenn die Tätigkeiten nach Fallgruppe 2 der eg9b eingruppiert werden, dann braucht man kein Studium um die eg 9b, 9c, 10,11 … zu bekommen.
Das Studium wäre eine Voraussetzung in der Person, die da tariflich eben nicht mehr notwendig ist.
Sie ist nur in den Köpfen von Beamtenkalkrieselnde und unfähigen Personaler vorhanden.

MeinerEiner

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Antw:höhere Entgeltgruppe ohne Befähigung
« Antwort #4 am: 22.12.2023 20:53 »
Ich denke nicht, dass die Leute unfähig sind, sondern alles Kalkül ist und System hat.

@Katinka1012
Du solltest Dir, ggf. mit professioneller Hilfe, eine Rechtsmeinung zu deiner momentanen Eingruppierung bilden, und schnellstmöglich das entsprechende Entgelt schriftlich einfordern, dass dir maximal 6 Monate rückwirkend zusteht.

Die finale Stellenbewertung, die sowieso nicht kommen wird, braucht dich nicht zu interessieren.

Katinka1012

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Antw:höhere Entgeltgruppe ohne Befähigung
« Antwort #5 am: 27.12.2023 06:05 »
die eine eg weniger Regel steht in den Vorbemerkungen 2  zur EGO
Wenn die Tätigkeiten nach Fallgruppe 2 der eg9b eingruppiert werden, dann braucht man kein Studium um die eg 9b, 9c, 10,11 … zu bekommen.
Das Studium wäre eine Voraussetzung in der Person, die da tariflich eben nicht mehr notwendig ist.
Sie ist nur in den Köpfen von Beamtenkalkrieselnde und unfähigen Personaler vorhanden.

Das ist ja spannend. Kannst du mir auch sagen, wo das geregelt ist? Wir haben eine Dienstleistung im Haus, die der Meinung ist, dass es nur mit Studium geht und gegen gültiges Recht verstößt, wenn die EG gezahlt wird, obwohl die Befähigung der Person nicht ausreicht.

Katinka1012

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Antw:höhere Entgeltgruppe ohne Befähigung
« Antwort #6 am: 27.12.2023 06:09 »
Ich denke nicht, dass die Leute unfähig sind, sondern alles Kalkül ist und System hat.

@Katinka1012
Du solltest Dir, ggf. mit professioneller Hilfe, eine Rechtsmeinung zu deiner momentanen Eingruppierung bilden, und schnellstmöglich das entsprechende Entgelt schriftlich einfordern, dass dir maximal 6 Monate rückwirkend zusteht.

Die finale Stellenbewertung, die sowieso nicht kommen wird, braucht dich nicht zu interessieren.

Das mache ich auf jeden Fall. Die Bewertung der Stelle ist schon erfolgt. Wir haben zum Glück eine Regelung durch unseren PR, dass die 6-Monate-Frist ausgesetzt ist. Wieso, meinst du, kommt die finale Stellenbewertung nicht?

LG Kati

MoinMoin

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Antw:höhere Entgeltgruppe ohne Befähigung
« Antwort #7 am: 27.12.2023 06:46 »
die eine eg weniger Regel steht in den Vorbemerkungen 2  zur EGO
Wenn die Tätigkeiten nach Fallgruppe 2 der eg9b eingruppiert werden, dann braucht man kein Studium um die eg 9b, 9c, 10,11 … zu bekommen.
Das Studium wäre eine Voraussetzung in der Person, die da tariflich eben nicht mehr notwendig ist.
Sie ist nur in den Köpfen von Beamtenkalkrieselnde und unfähigen Personaler vorhanden.

Das ist ja spannend. Kannst du mir auch sagen, wo das geregelt ist? Wir haben eine Dienstleistung im Haus, die der Meinung ist, dass es nur mit Studium geht und gegen gültiges Recht verstößt, wenn die EG gezahlt wird, obwohl die Befähigung der Person nicht ausreicht.
Im TVÖD und der Entgeltordnung ist es geregelt.
Und ein Dienstleister, der behauptet das bei der tariflichen Eingruppierung, es auf die Befähigung der Person, die diese Tätigkeit ausüben soll ankommt, ist betrügerisch unterwegs.

FearOfTheDuck

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Antw:höhere Entgeltgruppe ohne Befähigung
« Antwort #8 am: 27.12.2023 07:04 »
Frage mal die genannte Stelle im Haus, die derlei behauptet, gegen welches "geltendte Recht" denn verstoßen würde.

Ich würde an deiner Stelle dennoch meine Ansprüche schriftlich geltend machen, auf die Regelung des PR würde ich mich nicht wirklich verlassen.

MeinerEiner

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Antw:höhere Entgeltgruppe ohne Befähigung
« Antwort #9 am: 27.12.2023 07:45 »
Ich denke nicht, dass die Leute unfähig sind, sondern alles Kalkül ist und System hat.

@Katinka1012
Du solltest Dir, ggf. mit professioneller Hilfe, eine Rechtsmeinung zu deiner momentanen Eingruppierung bilden, und schnellstmöglich das entsprechende Entgelt schriftlich einfordern, dass dir maximal 6 Monate rückwirkend zusteht.

Die finale Stellenbewertung, die sowieso nicht kommen wird, braucht dich nicht zu interessieren.

Das mache ich auf jeden Fall. Die Bewertung der Stelle ist schon erfolgt. Wir haben zum Glück eine Regelung durch unseren PR, dass die 6-Monate-Frist ausgesetzt ist. Wieso, meinst du, kommt die finale Stellenbewertung nicht?

LG Kati

Klingt für mich einfach nach klassischer Hinhaltetaktik, die anscheinend auch bei vielen anderen Angestellten angewendet wird.

Katinka1012

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Antw:höhere Entgeltgruppe ohne Befähigung
« Antwort #10 am: 27.12.2023 07:49 »
Frage mal die genannte Stelle im Haus, die derlei behauptet, gegen welches "geltendte Recht" denn verstoßen würde.

Ich würde an deiner Stelle dennoch meine Ansprüche schriftlich geltend machen, auf die Regelung des PR würde ich mich nicht wirklich verlassen.

Vielen Dank! Ich lese mich da mal ein. Auf jeden Fall hole ich mir Rechtsbeistand. Habe auch das Gefühl, dass hier jemand einfach nicht "will".

MeinerEiner

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Antw:höhere Entgeltgruppe ohne Befähigung
« Antwort #11 am: 27.12.2023 10:24 »
Dann viel Erfolg und nichts persönlich nehmen. Das ist zwanghaft bei den Leuten.