Hallo zusammen, ich bin seit September 2021, in einem Verwaltungsbereich eines IT-Dienstleisters, als Führungskraft eingestellt. Die finale Stellenbewertung steht noch aus. Da ich bisher, mit meiner kaufmännischen Ausbildung nur bis EG 9A kommen kann, habe ich ein Hochschulstudium begonnen. Mit der Höhergruppierung, nach der Stellenbewertung auf die EG10, oder sogar EG11, stünde mir rückwirkend dieses Gehalt zu. Jetzt steht im Raum, dass mir das Gehalt erst nach meinem abgeschlossenen Studium zusteht. Ich weiß aber, dass es gang und gebe ist, auch ohne die Befähigung, z.B über eine Ausgleichszahlung die Differenz zu zahlen. Ist das reine Kulanz des AG oder gibt es hier eine Rechtsgrundlage? Vielen Dank schon mal für eure Mühe!!