Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
höhere Entgeltgruppe ohne Befähigung
Katinka1012:
Hallo zusammen, ich bin seit September 2021, in einem Verwaltungsbereich eines IT-Dienstleisters, als Führungskraft eingestellt. Die finale Stellenbewertung steht noch aus. Da ich bisher, mit meiner kaufmännischen Ausbildung nur bis EG 9A kommen kann, habe ich ein Hochschulstudium begonnen. Mit der Höhergruppierung, nach der Stellenbewertung auf die EG10, oder sogar EG11, stünde mir rückwirkend dieses Gehalt zu. Jetzt steht im Raum, dass mir das Gehalt erst nach meinem abgeschlossenen Studium zusteht. Ich weiß aber, dass es gang und gebe ist, auch ohne die Befähigung, z.B über eine Ausgleichszahlung die Differenz zu zahlen. Ist das reine Kulanz des AG oder gibt es hier eine Rechtsgrundlage? Vielen Dank schon mal für eure Mühe!!
MoinMoin:
Bei fehlender Voraussetzung in der Person gibt es eine EG weniger.
Falls man nicht sonstigter Beschäftigter ist. (was nicht der Fall sein, wenndu ohne Befähigung bist, sprich den Job nicht kannst, aber ich gehe davon aus, dass du nicht ohne Befähigung, sondern ohne geforerte Ausbildung meinst)
Falls überhaupt eine Voraussetzung in der Person notwendig ist.
Katinka1012:
Hallo, vielen Dank für die Antwort! Ja, ich bin ohne die Qualifizierung die für die EG gefordert ist, aber natürlich nicht ohne die Befähigung. Gibt es einen Paragraphen der das mit der einen EG unter der Eingruppierung regelt? und eine Ausgleichszahlung zur eigentlichen EG wäre auch möglich, oder ?
Was meinst du mit der Voraussetzung der Person?
LG Kati
MoinMoin:
die eine eg weniger Regel steht in den Vorbemerkungen 2 zur EGO
Wenn die Tätigkeiten nach Fallgruppe 2 der eg9b eingruppiert werden, dann braucht man kein Studium um die eg 9b, 9c, 10,11 … zu bekommen.
Das Studium wäre eine Voraussetzung in der Person, die da tariflich eben nicht mehr notwendig ist.
Sie ist nur in den Köpfen von Beamtenkalkrieselnde und unfähigen Personaler vorhanden.
MeinerEiner:
Ich denke nicht, dass die Leute unfähig sind, sondern alles Kalkül ist und System hat.
@Katinka1012
Du solltest Dir, ggf. mit professioneller Hilfe, eine Rechtsmeinung zu deiner momentanen Eingruppierung bilden, und schnellstmöglich das entsprechende Entgelt schriftlich einfordern, dass dir maximal 6 Monate rückwirkend zusteht.
Die finale Stellenbewertung, die sowieso nicht kommen wird, braucht dich nicht zu interessieren.
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