Eingruppierung bei nicht-Erfüllung der Voraussetzungen

Begonnen von VFA West, 22.12.2023 15:28

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VFA West

Hallo,

für eine Stelle im vergl. geh. Dienst (E9c) wird vorausgesetzt
- Bachelor
- AL II
- oder Ausbildung mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung in diesem Bereich

Ich habe bei der Behörde nachgefragt, ob ich mich auch mit Ausbildung und nur 3 Jahren Berufserfahrung bewerben kann und erhielt die Antwort nein. Aber wäre dann in dem Fall nicht dennoch eine Einstellung (dann in der E9b) möglich, bis die 5 Jahre voll sind?

Hätte mich vielleicht einfach bewerben sollen, ohne vorher zu fragen.

Danke.

Organisator

Tariflich ist das möglich, wenn aber die Behörde nicht will, ist es nicht möglich.

MoinMoin

Warum sollte es tariflich ok sein, ohne 5 Jahre BE die 9c verwehrt zu bekommen?
Das bei der Forderung man nicht im Verfahren berücksichtigt werden kann ist korrekt.
Aber tariflich darf man dann doch nicht wegen fehlender Voraussetzungen in der Person herabgruppiert werden, oder?

VFA West

Ich dachte immer, dass man eine EG niedriger eingruppiert wird, wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt.

MoinMoin

Zitat von: VFA West in 22.12.2023 17:20
Ich dachte immer, dass man eine EG niedriger eingruppiert wird, wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt.
Ja, die tariflichen Voraussetzungen, nicht jedoch irgendwelchen willkürlichen des AGs.

FearOfTheDuck

Und an seine Ausschreibung ist er dann auch gebunden. Wenn er ob dieses selbst geschnürten Korsetts niemand findet, muss er damit leben.

VFA West

Gut, werde mich jetzt nicht bewerben. Käme dann bestimmt komisch, da ich ja im Vorfeld bereits gefragt hatte und es hieß nein.

MeinerEiner

Zitat von: FearOfTheDuck in 22.12.2023 18:03
Und an seine Ausschreibung ist er dann auch gebunden. Wenn er ob dieses selbst geschnürten Korsetts niemand findet, muss er damit leben.

Er könnte nicht trotzdem jemanden einladen und einstellen, der die Voraussetzungen nicht erfüllt?

E15TVL

Zitat von: MeinerEiner in 22.12.2023 21:00
Zitat von: FearOfTheDuck in 22.12.2023 18:03
Und an seine Ausschreibung ist er dann auch gebunden. Wenn er ob dieses selbst geschnürten Korsetts niemand findet, muss er damit leben.

Er könnte nicht trotzdem jemanden einladen und einstellen, der die Voraussetzungen nicht erfüllt?
Nein.
Das würde andere Bewerber, die die Voraussetzungen "verstanden" und sich nicht beworben haben, benachteiligen.

MoinMoin

Zitat von: MeinerEiner in 22.12.2023 21:00
Zitat von: FearOfTheDuck in 22.12.2023 18:03
Und an seine Ausschreibung ist er dann auch gebunden. Wenn er ob dieses selbst geschnürten Korsetts niemand findet, muss er damit leben.

Er könnte nicht trotzdem jemanden einladen und einstellen, der die Voraussetzungen nicht erfüllt?
Wenn da der Personalrat nicht gegen vorgeht im Rahmen seiner Mitbestimmung, dann gut Nacht!
Bei uns kommt so ein gemauschel immer wieder vor, aber zum Glück haut da der PR dazwischen und fordert zu Recht eine Neuausschreibung mit entsprechenden anderen Vorausetzungsbedingung.

VFA West

Das kann ich verstehen, es ist dennoch extrem schade, da ich ja Erfahrungen mitbringe.

MoinMoin

Ja, es ist extrem Schade, oder besser gesagt dämlich, wenn ein AG sich unnötigerweise bei der Auswahl der Kandidaten -in der jetzigen Zeit- beschränkt.
Wenn er dadurch statt 50 nur 2 Bewerbungen zu bearbeiten hat, naja....
Erfahrungsgemäß bewerben sich trotzdem viele, obwohl sie nicht berücksichtigt werden können.

VFA West

Zitat von: MoinMoin in 23.12.2023 14:00
Ja, es ist extrem Schade, oder besser gesagt dämlich, wenn ein AG sich unnötigerweise bei der Auswahl der Kandidaten -in der jetzigen Zeit- beschränkt.
Wenn er dadurch statt 50 nur 2 Bewerbungen zu bearbeiten hat, naja....
Erfahrungsgemäß bewerben sich trotzdem viele, obwohl sie nicht berücksichtigt werden können.
Hätte ich auch tun sollen, vielleicht hätten sie dann die Ausschreibung geändert. So kommt das dämlich rüber, da ich ja im Vorfeld bereits nachgefragt und die Antwort nein erhalten hatte.

FearOfTheDuck

Geändert hätte er die Ausschreibung im laufenden Verfahren sicher nicht. Aber manchmal gehen Theorie und Praxis eben auseinander. Ob sich ein AG angreifbar machen will oder nicht, liegt ja bei ihm (und seiner Kompetenz im Personalbereich).

andreb

Da Einzige was in einer laufenden Ausschreibung geändert wird, ist höchstens das Ende der Ausschreibungsfrist.
Meist aufgrund geringer Bewerberzahlen ...

Inhaltliche Änderungen sind absolut ausgeschlossen.

Sollen welche erfolgen ==> laufende Ausschreibung aktenkundig aufheben und dann neu ausschreiben.