Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Eingruppierung bei nicht-Erfüllung der Voraussetzungen
VFA West:
Das kann ich verstehen, es ist dennoch extrem schade, da ich ja Erfahrungen mitbringe.
MoinMoin:
Ja, es ist extrem Schade, oder besser gesagt dämlich, wenn ein AG sich unnötigerweise bei der Auswahl der Kandidaten -in der jetzigen Zeit- beschränkt.
Wenn er dadurch statt 50 nur 2 Bewerbungen zu bearbeiten hat, naja….
Erfahrungsgemäß bewerben sich trotzdem viele, obwohl sie nicht berücksichtigt werden können.
VFA West:
--- Zitat von: MoinMoin am 23.12.2023 14:00 ---Ja, es ist extrem Schade, oder besser gesagt dämlich, wenn ein AG sich unnötigerweise bei der Auswahl der Kandidaten -in der jetzigen Zeit- beschränkt.
Wenn er dadurch statt 50 nur 2 Bewerbungen zu bearbeiten hat, naja….
Erfahrungsgemäß bewerben sich trotzdem viele, obwohl sie nicht berücksichtigt werden können.
--- End quote ---
Hätte ich auch tun sollen, vielleicht hätten sie dann die Ausschreibung geändert. So kommt das dämlich rüber, da ich ja im Vorfeld bereits nachgefragt und die Antwort nein erhalten hatte.
FearOfTheDuck:
Geändert hätte er die Ausschreibung im laufenden Verfahren sicher nicht. Aber manchmal gehen Theorie und Praxis eben auseinander. Ob sich ein AG angreifbar machen will oder nicht, liegt ja bei ihm (und seiner Kompetenz im Personalbereich).
andreb:
Da Einzige was in einer laufenden Ausschreibung geändert wird, ist höchstens das Ende der Ausschreibungsfrist.
Meist aufgrund geringer Bewerberzahlen …
Inhaltliche Änderungen sind absolut ausgeschlossen.
Sollen welche erfolgen ==> laufende Ausschreibung aktenkundig aufheben und dann neu ausschreiben.
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