Wegfall BAMF-Zulage

Begonnen von Eukaryot, 22.12.2023 18:58

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Eukaryot

Moin zusammen,

auf meiner Bezügemitteilung für Januar 2024 steht:

Die Zahlung der bisher grds. bis 31.12.2023 befristeten Stellenzulage (BAAMF—Zulage gem. Vbm8c BBesO) wurde zunächst ab 01.01.2024 eingestellt, eine Zahlungswiederaufnahme erfolgt ggf. rückwirkend bei Vorliegen der Voraussetzungen nach abschließender gesetzlicher Regelung.

Wie ist der Planungsstand bzgl. der BAMF-Zulage und war der Wegfall geplant?

Mit freundlichen Grüßen
Eukaryot

BalBund

Die BAMF-Zulage ist Teil des BBVAnpÄndG 2023/24. Erst nach dessen Verkündigung im Bundesgesetzblatt besteht wieder eine gesetzliche Regelung, nach der die Zulage gewährt werden kann.

Die ursprüngliche Regelung endet im Dezember 2023, weshalb der Wegfall ab Januar 2024 formal korrekt ist.

Knecht

Ist das immer noch nicht verkündet?? Warum, wann?! :D

Eukaryot

Vielen Dank für die Auskunft.

BalBund

Zitat von: Knecht in 22.12.2023 19:30
Ist das immer noch nicht verkündet?? Warum, wann?! :D

Das Gesetz hat am 15.12. den Bundesrat passiert. Nun folgt die Prüfung durch das Bundespräsidialamt und sodann die Verkündung im BGBl.

Knecht

Zitat von: BalBund in 23.12.2023 00:53
Zitat von: Knecht in 22.12.2023 19:30
Ist das immer noch nicht verkündet?? Warum, wann?! :D

Das Gesetz hat am 15.12. den Bundesrat passiert. Nun folgt die Prüfung durch das Bundespräsidialamt und sodann die Verkündung im BGBl.

Danke. Aber die Dauer ist mal wieder unglaublich. Quasi ein komplettes Jahr für einen Tarifabschluss + (rechtlicher) Übertragung, muss Teil der Wertschätzung sein.

Kurhesse

Das hat nichts mit Wertschätzung zu tun. In dem BBVAnpAndG 2023/2024 geht es schließlich nicht nur um die BAMF Zulage, dementsprechend sollte das Gesetz auch "richtig gemacht sein" spricht grundgesetzkonform. Möchte das Geschreie hier nicht lesen, wenn das ruckzuck aber falsch gemacht würde.

Um alle zu beruhigen, das Gesetz ist am 29.12.2023 im BGBl. 2023, Nr. 414 veröffentlicht. Somit ist nicht nur die BAMF Zulage, sondern auch die Bezügeerhöhung inkl. höheren FamZuschlag im Gesetz festgeschrieben.


xap

..."grundgesetzkonform"...

Danke für den Lacher zum neuen Jahr. Seit wann genau wird im Bund verfassungswidrig besoldet?

Kurhesse

Bitte! Dann lache einfach weiter.