Das hat nichts mit Wertschätzung zu tun. In dem BBVAnpAndG 2023/2024 geht es schließlich nicht nur um die BAMF Zulage, dementsprechend sollte das Gesetz auch "richtig gemacht sein" spricht grundgesetzkonform. Möchte das Geschreie hier nicht lesen, wenn das ruckzuck aber falsch gemacht würde.
Um alle zu beruhigen, das Gesetz ist am 29.12.2023 im BGBl. 2023, Nr. 414 veröffentlicht. Somit ist nicht nur die BAMF Zulage, sondern auch die Bezügeerhöhung inkl. höheren FamZuschlag im Gesetz festgeschrieben.