Autor Thema: Krankengeldzuschuss abgeschafft?  (Read 2372 times)

MarkTronto

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Krankengeldzuschuss abgeschafft?
« am: 23.12.2023 14:15 »
Guten Tag,

ich habe derzeit über 13 Monate Betriebszugehörigkeit in der aktuellen Kommune und bin wegen Mobbing am Arbeitsplatz arbeitsunfähig.

Nun bin ich bald über der 6. Woche und rutsche ins Krankengeld.

Unsere Kommune dreht jeden Cent zweimal. So erhalte ich auch keinen ÖPNV Zuschuss mehr, da ich nicht arbeite.

Nun habe ich erfahren, dass es den Krankengeldzuschuss seit Januar 2023 nicht mehr gibt?

Ist das zutreffend? Vielen Dank für die Infos.

Viele Grüße

Wabi Sabi

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Antw:Krankengeldzuschuss abgeschafft?
« Antwort #1 am: 23.12.2023 15:05 »
Was soll damit gemeint sein, dass "es den Krankengeldzuschuss seit Januar 2023 nicht mehr gibt"?

Die tarifliche Regelung ist doch in § 22 Abs. 2 und 3 TVöD zu finden.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

MarkTronto

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Antw:Krankengeldzuschuss abgeschafft?
« Antwort #2 am: 23.12.2023 16:52 »
Vielen Dank für den Gesetzestext. Ja tatsächlich wie es da steht. Ein krankengeldzuschuss gäbe es wohl nicht mehr.  Scheint als müsste ich das rechtlich durchsetzen. Anders kommt man in unserer Kreisstadt nicht weiter.

TVOEDAnwender

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Antw:Krankengeldzuschuss abgeschafft?
« Antwort #3 am: 24.12.2023 14:32 »
1. Ein Tarifvertrag ist kein Gesetzestext.
2. Kann es sein, dass sich Dein KGZ auf 0,00 EUR beläuft, da dein Nettoentgelt höher ist, als die Barleistung (Bruttokrankengeld) der KK.

clarion

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Antw:Krankengeldzuschuss abgeschafft?
« Antwort #4 am: 25.12.2023 00:41 »
Wie willst Du etwas durchsetzen,  was der Tarifvertrag nicht vorsieht?

Ist Dein Brutto Krankengeld höher als Dein Nettoverdienst? dann gibt es keinen Zuschuss. Bei kurzer Betriebsangehörigkeit gibt es auch maximal 13 Wochen einen Krankengeldzuschuss.

MarkTronto

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Antw:Krankengeldzuschuss abgeschafft?
« Antwort #5 am: 27.12.2023 15:21 »
Hallo, nein. Bei der Anfrage wird grundsätzlich geantwortet: Die tarifliche Regelung ist nicht mehr gültig und aufgehoben. Wo das steht, wird nicht übermittelt. Es heißt einfach, dass es das nicht gibt.

Mein Brutto Krankengeld ist geringer als mein Nettoverdienst.

TVOEDAnwender

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Antw:Krankengeldzuschuss abgeschafft?
« Antwort #6 am: 28.12.2023 10:21 »
Dann mach deinen Anspruch ggü dem Arbeitgeber geltend. Auch für den KGZ gilt die Ausschlussfrist.

ich1974

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Antw:Krankengeldzuschuss abgeschafft?
« Antwort #7 am: 02.01.2024 13:45 »
Dein Bruttokrankengeld ist maximal 90 % Deines Nettoverdienstes. Nettoverdienst bitte nicht mit Auszahlungsbetrag verwechseln.

ich1974

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Antw:Krankengeldzuschuss abgeschafft?
« Antwort #8 am: 02.01.2024 13:47 »
Beispiel:

Wie hoch ist das Krankengeld bei 2000 € netto?
Wie viel Krankengeld erhalten Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 2000 (70% = 1400) Euro Brutto und 1500 Euro Netto? Der Arbeitnehmer erhält den niedrigeren beider Beträge, also 1350 € (=90%) monatliches Krankengeld.