Autor Thema: [BY] Psychotherapie und Verbeamtung  (Read 1472 times)

EvtlAnwärter

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[BY] Psychotherapie und Verbeamtung
« am: 25.12.2023 17:53 »
Hallo,

Warte nach wie vor auf meinen Amtsarzt Termin.
Hat wer Erfahrung, ob eine Verbeamtung bei zurückliegender stationärer medikamentöser Therapie möglich ist?
Die unklare Situation macht mich total mürbe.

Danke!
« Last Edit: 26.12.2023 01:10 von Admin2 »

BeamteNI

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Antw:[BY] Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #1 am: 26.12.2023 22:48 »
Hallo,

war es etwas Psychisches? Hast du ein Schein, der dir Bescheinigt, dass du austherapiert bist?
Sonst ist es etwas Abhängig vom Amtsarzt. Es muss grundsätzlich klare Hinweise geben, dass du vor Ende deiner Dienstzeit Dienstunfähig wirst. Grundsätzlich ist es je nach Krankheit unterschiedlich. Das kann dir mit den Informationen keiner genau sagen.

Viel Glück :)

Saxum

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Antw:[BY] Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #2 am: 27.12.2023 19:34 »
Medikamentöse Therapiere ist grundsätzlich nichts verwerfliches, zudem wenn es schon etwas zurück liegt und bestenfalls fertig therapiert ist bzw. keine weiteren Therapieren angeraten sind. Dass später evtl welche doch kommen könnten ist nichts was du angeben müsstet, sofern diese nicht angeraten bzw. der Therapieplan noch offen ist.

Bei der aussage „länger zurück“ gehe ich mal eher von einer positiven Wirkung aus.

EvtlAnwärter

  • Gast
Antw:[BY] Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #3 am: 27.12.2023 21:09 »
Liegt 8 Jahre zurück.

Den Schein "länger zurück" kann mir keiner ausstellen. Dafür war die Behandlung zu kurz.

Angeratene anschließende ambulante Versorgung habe ich nie gemacht da Wartezeiten 3 Jahre und da ging es mir wieder normal.

AKMS94

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Antw:[BY] Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #4 am: 27.12.2023 22:25 »
Ich kann nur aus meiner Verbeamtung berichten. Bei Eintritt in die Ausbildung erfolgte eine aus meiner Sicht "lächerliche" Überprüfung.

Lediglich ein Seh- und Hör Test. Blutdruck, Herz und Lunge wurden überprüft. Ist aber auch vielleicht normal bei jungen Menschen die gerade eine Ausbildung anfangen. Nach der Ausbildung erfolgte in meinem Fall dann keinerlei ärztliche Untersuchung durch den Amtsarzt.

Es gab aber auch andere Mitauszubildende die augenscheinlich doch z.B. etwas mehr auf den Rippen hatten welche etwas genauer untersucht wurden. Auszubildende die während der Ausbildung durch eine hohe Anzahl an Krankheitstagen aufgefallen waren wurden auch nochmal zur amtsärztlichen Untersuchung eingeladen.

Es ist also tatsächlich sehr unterschiedlich. Musst dir nicht allzu viele Sorgen machen. Ich kenne z.B. einen Fall wo eine Person aufgrund eines Bandscheiben Vorfalls welcher operativ behandelt wurde (ca. 3 Jahre vor der Verbeamtung) zunächst für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit abgelehnt wurde. Daraufhin fertigte die Person ein Schreiben an das entsprechende Gesundsheitsamt welche die Untersuchung durchgeführt hatte und schon hatte es sich erledigt.

In deinem Fall liegt die Behandlung ja mehrere Jahre zurück. Wenn überhaupt wird vielleicht ein Zeitraum der letzten 2-3 Jahre abgefragt.

EvtlAnwärter

  • Gast
Antw:[BY] Psychotherapie und Verbeamtung
« Antwort #5 am: 27.12.2023 23:17 »
Bei mir ist es
- Untersuchung zur Polizeilaufbahn 3. QE
- wenn das nichts wird Barras
- wenn das nichts wird Finanzamt

Ich war halt einige Jahre in Behandlung. (Depressionen, Zwangsstörungen, Zwangshandlungen, Essstörungen wie Bulimie etc)
Aber wenn das echt so locker ist mache ich mir keine Gedanken mehr.