Autor Thema: Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage  (Read 2287 times)

jast1212

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
« am: 25.12.2023 21:15 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Bewerbungsverfahren:

Ausgeschrieben war eine Stelle A13, formale Voraussetzung für externe Bewerber war die Laufbahnbefähigung 2.1 bzw. abgeschlossenes Studium.
Ich (A10) habe mich beworben und wurde nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Eingereicht wurden die üblichen Unterlagen und mein Nachweis über meinen Bachelor-Abschluss.
Ich habe nach der Absage (2,5 Monate später) Akteneinsicht beantragt. Diese wurde mir bei Kostenübernahme von etwa 450€ zugesichert und kostenfrei ein geschwärzter Lebenslauf der ausgewählten Kandidatin zugeschickt.

Die Bewerberin, die den Zuschlag bekommen hat, hat zwar mehr Berufserfahrung als ich, aber formal die gleichen Voraussetzungen. Sie hat den Diplom-Verwaltungswirt und ist seit 1997 ausgelernt, ich einen Bachelorabschluss (Abschluss 2020) und Verwaltungsausbildung (Abschluss 2016).

Ist das Verfahren formal richtig durchgeführt worden? Hätte ich nicht zumindest zum Bewerbungsgespräch geladen werden müssen?

Noch ein Hinweis zum Verfahren aus der E-Mail der Personalstelle: Insgesamt hatten wir in dem Verfahren 26 Bewerbungen. Zu einem Erstgespräch (Auswahlkriterium war der Abgleich mit ausgeschrieben Stellenprofil) wurden 12 Bewerber*innen eingeladen. Drei Bewerber*innen wurden zu einem Zweitgespräch eingeladen.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,396
Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
« Antwort #1 am: 25.12.2023 23:19 »
Wer Wörter mit * verunstaltet, hat nichts im hD zu suchen. Deshalb wurdest du nicht eingeladen.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,494
Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
« Antwort #2 am: 25.12.2023 23:40 »
Ist das Verfahren formal richtig durchgeführt worden? Hätte ich nicht zumindest zum Bewerbungsgespräch geladen werden müssen?
Was sagt denn der Auswahlvermerk dazu?

Grundsätzlich denke ich: Du hast vorgestern Deinen Abschluss gemacht und bis erst Oberinspektor, hast Dich aber auf die Stelle eines Oberamtsrats beworben. Jetzt wurde Dir jemand vorgezogen, der 25 Jahre mehr Berufserfahrung hat. Was glaubst Du, gibt es hier zu gewinnen? In keinem Verfahren dieser Welt wärst Du unter diesen Umständen erste Wahl.

jast1212

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
« Antwort #3 am: 27.12.2023 10:28 »
Wer Wörter mit * verunstaltet, hat nichts im hD zu suchen. Deshalb wurdest du nicht eingeladen.

Danke für den freundlichen Hinweis, das habe ich aus der E-Mail der Personalstelle kopiert und stammt nicht aus meiner Feder ;-)

jast1212

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
« Antwort #4 am: 27.12.2023 10:33 »
Da der Beitrag offensichtlich falsch verstanden wurde, mir geht’s lediglich ums Prinzip. Mich hat es gewundert, dass ich nicht eingeladen wurde. Und auch wenn ich meinen Abschluss erst seit „vorgestern“ habe, heißt das nicht, dass ich nicht für die Stelle geeignet bin. Lieben Dank für die konstruktiven Hinweise.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,563
Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
« Antwort #5 am: 27.12.2023 11:56 »
Du bist offensichtlich nicht eingeladen worden, weil du nach Papierlage nicht die als notwendig angesehen Erfahrung für die A13 Stelle hast.
3 Jahre A10er ist auf dem Papier halt nicht viel gegenüber anderen, die schon Dekaden an A11/A12/A13 Erfahrung haben und da finde ich es nicht sonderlich verwunderlich, dass man daraus ableitet, dass du evtl. für die Stelle geeignet sein könntest, aber 12 andere Mitbewerber als geeigneter ansieht.
Oder erwartest du, dass man alle Bewerber, die, die formalen Voraussetzungen erfüllen, zum Gespräch einladen sollte?

gerzeb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
« Antwort #6 am: 02.01.2024 06:45 »
Nur weil du die Muss-Kriterien erfüllst bedeutet es nicht automatisch, dass du zum Gespräch eingeladen werden musst. Wenn 20 Bewerber die Kriterien erfüllen werde doch nicht alle eingeladen, sondern es ist im Vorfeld eine Auswahlentscheidung zu treffen. Auch ich als Personaler hätte dich rein vom Papier her nicht eingeladen, da meiner Meinung nach nicht genügend Berufserfahrung für eine A13 Stelle vorhanden ist.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,396
Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
« Antwort #7 am: 02.01.2024 07:54 »
Trotzdem ist es natürlich super für die Motivation wenn man die eigenen Leute im Vorhinein ausschliest.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,563
Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
« Antwort #8 am: 02.01.2024 08:57 »
Inwiefern wurde da jemand im Vorhinein ausgeschlossen?
Es wurde jemand im laufenden Verfahren nicht als einzuladender Kollege klassifiziert.
Und das man nicht zu den Top Ten gehört ist natürlich nicht gut für Motivation für die einen und ein Ansporn für die anderen, je nach Charakter.

Und wenn man als jüngerer Kollege als A10er der Meinung ist, dass man den A13er Job genauso gut kann, wie ein alter Hase, dann sollte man doch das Reflektionsvermögen haben zu erkennen, dass es keine Herabwürdigung ist, sondern das die Papierlage einfach schlechter aussieht.
Hier einen formalen Fehler zu sehen, zeigt doch, dass es da an Erfahrung noch mangelt und man sie durch das Nachfragen erwerben kann.



Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 893
Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
« Antwort #9 am: 02.01.2024 09:22 »
Wer wird nicht gerne zu Vorstellungsgesprächen eingeladen, auch wenn im Vorfeld schon klar ist, dass die Entscheidungsträger dies nur tun, weil sie der Person nicht "vor den Kopf stoßen" wollen am Ende aber sowieso keine Chance besteht, die Stelle wirklich zu erhalten.  ;D

Können ja nur Leute sein, die gerne ihr Ego gestreichelt bekommen damit sie sich dann besser fühlen.

Beamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 164
Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
« Antwort #10 am: 02.01.2024 21:26 »
Nur weil du die Muss-Kriterien erfüllst bedeutet es nicht automatisch, dass du zum Gespräch eingeladen werden musst. Wenn 20 Bewerber die Kriterien erfüllen werde doch nicht alle eingeladen, sondern es ist im Vorfeld eine Auswahlentscheidung zu treffen. Auch ich als Personaler hätte dich rein vom Papier her nicht eingeladen, da meiner Meinung nach nicht genügend Berufserfahrung für eine A13 Stelle vorhanden ist.

Richtiges Fazit. Falsche Herleitung.

Bestenauslese im öD, bei Erfüllung der zwingenden Anforderungen, sind insbesondere Statusamt und Beurteilung zu berücksichtigen. In der Regel wirst Du mit A10 gegenüber einer A13 nicht berücksichtigt werden (müssen/dürfen).

Ansonsten stimme ich dem anderen Kollege hier zu. Seine Herangehensweise zeigt beispielhaft, dass er noch nicht so weit ist.

Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 307
Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
« Antwort #11 am: 02.01.2024 22:14 »
Wer Wörter mit * verunstaltet, hat nichts im hD zu suchen. Deshalb wurdest du nicht eingeladen.

Das wesentliche ist ja bereits dazu gesagt worden, ich gestatte mir hier aber speziell hierzu bei allem Respekt eine freundliche Anmerkung. Eine grundsätzliche Ablehnung des Gendersternes oder das herabwürdigen anderer Personen oder Beiträge die solche oder ähnliche Merkmale zum Inhalt haben spricht regelmäßig nicht für eine Eignung des (höheren) Dienstes oder sonst als Empfehlung der eigenen Person.

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 756
Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
« Antwort #12 am: 02.01.2024 22:37 »
Wüsste nicht, was das miteinander zu tun haben soll.

xirot

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 295
Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
« Antwort #13 am: 03.01.2024 07:48 »
Wer Wörter mit * verunstaltet, hat nichts im hD zu suchen. Deshalb wurdest du nicht eingeladen.

Das wesentliche ist ja bereits dazu gesagt worden, ich gestatte mir hier aber speziell hierzu bei allem Respekt eine freundliche Anmerkung. Eine grundsätzliche Ablehnung des Gendersternes oder das herabwürdigen anderer Personen oder Beiträge die solche oder ähnliche Merkmale zum Inhalt haben spricht regelmäßig nicht für eine Eignung des (höheren) Dienstes oder sonst als Empfehlung der eigenen Person.

Gibt es da ein grundsätzliches Urteil zu? Oder geht's dabei ums Ja sagen und alles toll finden was einem aufgedrückt wird? Da kann ich mir vorstellen,  dass das tatsächlich eignungsvoraussetzung in einigen Behörden ist.

OrganisationsGuy

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 206
Antw:Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
« Antwort #14 am: 03.01.2024 08:01 »
Wer Wörter mit * verunstaltet, hat nichts im hD zu suchen. Deshalb wurdest du nicht eingeladen.

Das wesentliche ist ja bereits dazu gesagt worden, ich gestatte mir hier aber speziell hierzu bei allem Respekt eine freundliche Anmerkung. Eine grundsätzliche Ablehnung des Gendersternes oder das herabwürdigen anderer Personen oder Beiträge die solche oder ähnliche Merkmale zum Inhalt haben spricht regelmäßig nicht für eine Eignung des (höheren) Dienstes oder sonst als Empfehlung der eigenen Person.

Die Erklärung dazu würde mich schon mal interessieren. Man muss nicht alles was die Absicht hat eine Gleichstellung herbeizuführen auch gut heißen wenn sie offensichtlich schlecht ist.