Autor Thema: Rufbereitschaft - Arbeitszeiten -Berechnung - Zuschläge und Aufrunden?  (Read 2403 times)

KmRu

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Liebe Forumsmitglieder,

für mich wurde Rufbereitschaft angeordnet, Dienst in einer Kommunalverwaltung. Die Regelung des TVÖD §8 greift. Die Pauschalen verstehe ich klar, aber wie werden die anfallenden Arbeitszeiten gehändelt? In meinem Fall werde ich die Tätigkeit im Homeoffice ausführen.

Wenn ich beispielsweise das nächste Wochenende zum Jahreswechsel von Freitag bis einschließlich Dienstag 8 Uhr Rufbereitschaft angeordnet bekommen haben und am Freitag einmal 5 min und einmal 25 min arbeiten muss, sowie am Sonntag ca. 1 h 30 min. Wie wird die zu buchende Arbeitszeit ausgerechnet? Stunden werden nicht ausgezahlt.

Werden die Tage separat betrachtet oder müssen die Summen der Tage aufsummiert werden.?
Das würde wiederum schwierig sein, wenn die Zuschläge der Tage unterschiedlich sind. Aber leider steht es nicht klar im Text.
Wenn die Tage also separat betrachtet werden also einmal für den Freitag als Summe 30 min Arbeitszeit in der Rufbereitschaft angefallen sind, runde ich dann erst auf 1 h und ermittele danach den Zuschlag, wenn die Zeiten auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden oder wird erst der Zuschlag in Minuten der Arbeitszeit ausgerechnet  aufaddiert und danach aufgerundet?

Quelle https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TV%C3%B6D_V_AEV_18_Lesefassung_Stand_01_08_2023_WS.pdf --> S. 17

... 5Wird die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft am Aufenthaltsort im Sinne des § 7 Abs. 4 telefonisch (z. B. in Form einer Auskunft) oder mittels technischer Einrichtungen erbracht, wird abweichend von Satz 4 die Summe dieser Arbeitsleistungen auf die nächste volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie mit etwaigen Zeitzuschlägen nach Absatz 1 bezahlt. ...

Wer kann hier Licht ins Dunkel bringen mit Beispielsrechnung? Freue mich auf Rückmeldungen.
Vielen Dank vorab und schönen 2. Weihnachtsfeiertag!


2strong

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Die einzelnen Arbeitseinsätze werden summiert, die sich daraus ergebende Summe wird dann auf die nächste volle Stunde aufgerundet und auf die sich dadurch ergebenden Stunden werden Zuschläge gewährt.

Rene

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Jeder einzelne Einsatz, abgesehen von telefonischen Einsätzen, wird aufgerundet.
Telefonische Einsätze werden für den jeweiligen Tag summiert und dann aufgerundet.
Wenn du 10 Mal für jeweils 30min an deinen Arbeitsort musstest (Wegzeiten werden ebenfalls bezahlt) bekommst du also 10h, nicht 5h.
Die Zuschläge werden auf die volle Stunde gerechnet. Können aber durch bspw. Einsätze von 20:50 -21:30 weniger als 1h betragen (hier 50min Nachtzuschlag).


Rene

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Das ist die Errechnung der Rufbereitschaftspauschale unter 12h.
Bei ganztägiger Rufbereitschaft (>12h) sind es 2 Stundenentgelte je Tag bzw. Samstag, Sonntag & Feiertage 4 Stundenentgelte, der individuellen Entgeltgruppe (und Stufe).
OP fragte nach Bezahlung der tatsächlich erbrachten Einsatzzeiten bzw. der zu erfolgenden Zeitgutschriften.  :)

OP hat Rufbereitschaft vom 08.01.24 - 14.01.24
Einsätze am:
08.01.24 19:30 - 19:40 telefonisch
09.01.24 20:30 - 23:15 vor Ort
13.01.24 15:00 - 16:40 vor Ort
14.01.24 08:00 - 12:10 vor Ort
14.01.24 15:00 - 15:10 telefonisch
14.01.24 17:10 - 17:20 telefonisch
14.01.24 18:30 - 18:40 telefonisch

Bezahlung / Zeitgutschriften:

RB-Pauschale = 18x individuelles Stundenentgelt (Geld)

08.01.24 Zeitgutschrift 10min (tägliche Aufrundung auf 1h) = 1h + 30% (bis EG 9b, über EG 9b 15%) Überstundenzuschlag = 1h 18min bzw 1h 9min Zeitgutschrift

09.01.24 Zeitgutschrift 2h45min (Aufrundung auf 3h) = 3h + 30% (bis EG 9b, über EG 9b 15%) Überstunden + 20% (aber nur von 21:00 - 23:30, also 2,5h) = 3h + 54min/27min + 36min = 4h30min / 4h03min Zeitgutschrift

13.01.24 Zeitgutschrift 1h40min (Aufrundung auf 2h) = 2h +30% (bis EG 9b, über EG 9b 15%) + 20% (Samstags nach 13:00 Zuschlag) = 3h bis EG 9b 2h42min über EG9b

14.01.24 Zeitgutschrift 4h10min (Aufrundung auf 5h) = 5h +30% (bis EG 9b, über EG 9b 15%) Überstunden + 25% (Sonntagsarbeit) = 5h + 90min/45min + 75min = 7h45min / 7h Zeitgutschrift
Die 3 jeweils 10minütigen telefonischen Einsätze werden addiert und dann auf die nächste volle Stunde (in diesem Fall "1") gerundet. 1h + 30% (bis EG 9b, über EG 9b 15%) Überstunden + 25% (Sonntagsarbeit) = 1h + 18min/09min + 15min = 1h33min / 1h24min Zeitgutschrift

Bin mir nicht 100% sicher, wie die Berechnung bei den telefonischen Einsätzen und abweichenden Zuschlägen aussieht, also wenn z.B. der 3. Telefoneinsatz am 14.01.24 nach 21:00 wäre, und somit Nachtzuschlag für diese 10min fällig wäre.



BAT

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OP hat Rufbereitschaft vom 08.01.24 - 14.01.24


Da der Tarif eine Aufsummierung "innerhalb der Rufbereitschaft" vorsieht sind die Stunden der GESAMTEN Rufbereitschaft (nicht der einzelnen Tage) zusammenzuziehen und erst dann auf eine volle Stunde aufzurunden.

Rene

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Reden wir von verschiedenen Tarifen?

TVÖD §8 Absatz 3 Satz 4 liest sich für mich recht eindeutig...die Sache mit "außerhalb des Aufenthaltsortes" (also nicht die telefonischen Einsätze) und Aufrundung "jeder einzelnen Inanspruchnahme" meine ich.
Kenne es aus der Praxis auch nur so...

BAT

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Du rundest ja alle Inanspruchnahmen auf, die Telefoneinsätze waren ja sicherlich auf Aufenthaltsort. Bei den anderen Einsätzen ist das so wie beschrieben (halte ich allerdings inhaltlich für Unfug).

Was ist "OP"?

Rene

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Natürlich runde ich alle Inanspruchnahmen für sich auf....so wie der Tarifvertrag es auch beschreibt.
Telefonische addiert und täglich auf volle Stunde aufgerundet...auch so wie der Tarifvertrag es beschreibt.
Edit: erinnere mich daran, dass es hier im Hause auch Konfusion diesbezüglich gab, da dort nicht explizit täglich steht. Gab allerdings einige Urteile, die die tägliche Addierung und dann Rundung bestätigt hatten.

original poster = op. meinte Threadersteller, sorry

BAT

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Natürlich runde ich alle Inanspruchnahmen für sich auf....so wie der Tarifvertrag es auch beschreibt.
Telefonische addiert und täglich auf volle Stunde aufgerundet...auch so wie der Tarifvertrag es beschreibt.
Edit: erinnere mich daran, dass es hier im Hause auch Konfusion diesbezüglich gab, da dort nicht explizit täglich steht. Gab allerdings einige Urteile, die die tägliche Addierung und dann Rundung bestätigt hatten.

original poster = op. meinte Threadersteller, sorry

Nein, du müsstest die Zeiten am Aufenthaltsort innerhalb der Rufbereitschaft addieren, hier also 40 Minuten und diese dann ZUM SCHLUSS auf eine Stunde aufrunden (Abs. 5). Abs. 5 ist die Ausnahme zu Abs. 4.

Warum sucht man nach dem Wort "täglich", was ist an "innerhalb der Rufbereitschaft" nicht zu verstehen?

KmRu

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Erstmal herzlichen Dank für die Infos dazu. Und auch die Beispiele. Ich bin immer nur von einem Zuschlag ausgegangen, aber es ist ja dann eher evtl. eine Kombination aus mehreren Zuschlägen - 30/15 % + Zuschlag z.B. für einen Sonntag.

Es bleibt immer noch die Frage wäre wie runde ich einzelne telefonische Einsätze mehrerer Tage auf, es steht nicht explizit täglich dort im zitierten Satz aus dem TVÖD.
Das Aber für mich ist, die Zuschläge an den verschiedenen Tagen sind einfach unterschiedlich und das würde gegen das Aufsummieren der Gesamtsummen verschiedener Tage sprechen.

Auch lese ich aus dem Text nicht genau raus ob die Zuschläge dann immer von der aufgerundeten Stunde ausgerechnet werden, wenn ich von 2 Zuschlägen ausgehe, das wäre zumindest aus AG Sicht einfach anzuwenden. Aber wäre es nicht auch denkbar erst die 15 oder 30 % daraufzurechnen nach EG und auf die daraus entstehende Summe nochmal den Zuschlag z.B. für den Sonntag?

Bsp. 1:30 h fallen als Arbeitszeit am Sonntag an , vor 21 Uhr. Aufrunden auf 2 h. Bei unter EG 9 kommen 30 % hinzu also 36 min --> 2h 36 min.
--> nun kann man von 2 h den Zuschlag für den Sonntag 25 % drauf rechnen 30 min also Gesamtzeit 3h 6 min
oder
--> Zuschlag für Sonntag auf 2h 36 min ausrechnen - 25 % darauf -- 39 min - Gesamtzeit 3 h 15 min

KmRu

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Welche Urteile gab es zum täglichen Aufrunden?

Freue mich über Hinweise, da mir leider der Personalrat keine Hilfe sein wird und mein AG hier auch einen speziellen Blick darauf hat, alles andere als AN freundlich.

BAT

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Eigentlich ist es ganz einfach:

die Einsatzzeiten werden in Bezug auf die ZEITGUTSCHRIFT am Aufenhaltsort aufsummert und zum Schluss auf volle Stunde aufsummiert. Nicht am Aufenthaltsort werden Einsätze jeweils aufsummiert und am Schluss zusammengerechnet.

in Bezug auf die GELDGUTSCHRIFT erfolgt eine Einzelbetrachtung bezüglich der jeweiligen Einsatztage bzw. deren Zuschlägen.



Rene

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Warum? Montag 06:00 bis 15:00 Arbeiten, 15:00 bis 06:00 Rufbereitschaft.
Dienstag 06:00 bis 15:00 Arbeiten, 15:00 bis 06:00 Rufbereitschaft.
Du siehst scheinbar eine Rufbereitschaft.
Ich sehe dort 2.
Meine Firma ebenfalls. Alle anderen Firmen im öffentlichen Sektor in denen ich Rufbereitschafthabene kenne, ebenso.
Was macht der Kollege, der (aus welchen Gründen auch immer) ständig Rufbereitschaft hat? Rundung und Auszahlung bei Renteneintritt?

Rene

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Bsp. 1:30 h fallen als Arbeitszeit am Sonntag an , vor 21 Uhr. Aufrunden auf 2 h. Bei unter EG 9 kommen 30 % hinzu also 36 min --> 2h 36 min.
--> nun kann man von 2 h den Zuschlag für den Sonntag 25 % drauf rechnen 30 min also Gesamtzeit 3h 6 min
oder
--> Zuschlag für Sonntag auf 2h 36 min ausrechnen - 25 % darauf -- 39 min - Gesamtzeit 3 h 15 min

Ersteres ist richtig.

Rene

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Eigentlich ist es ganz einfach:

die Einsatzzeiten werden in Bezug auf die ZEITGUTSCHRIFT am Aufenhaltsort aufsummert und zum Schluss auf volle Stunde aufsummiert. Nicht am Aufenthaltsort werden Einsätze jeweils aufsummiert und am Schluss zusammengerechnet.

in Bezug auf die GELDGUTSCHRIFT erfolgt eine Einzelbetrachtung bezüglich der jeweiligen Einsatztage bzw. deren Zuschlägen.

Woher entnimmt man, dass Zeit- und Geldgutschriften differenziert berechnet werden?