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Rufbereitschaft - Arbeitszeiten -Berechnung - Zuschläge und Aufrunden?

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KmRu:
Liebe Forumsmitglieder,

für mich wurde Rufbereitschaft angeordnet, Dienst in einer Kommunalverwaltung. Die Regelung des TVÖD §8 greift. Die Pauschalen verstehe ich klar, aber wie werden die anfallenden Arbeitszeiten gehändelt? In meinem Fall werde ich die Tätigkeit im Homeoffice ausführen.

Wenn ich beispielsweise das nächste Wochenende zum Jahreswechsel von Freitag bis einschließlich Dienstag 8 Uhr Rufbereitschaft angeordnet bekommen haben und am Freitag einmal 5 min und einmal 25 min arbeiten muss, sowie am Sonntag ca. 1 h 30 min. Wie wird die zu buchende Arbeitszeit ausgerechnet? Stunden werden nicht ausgezahlt.

Werden die Tage separat betrachtet oder müssen die Summen der Tage aufsummiert werden.?
Das würde wiederum schwierig sein, wenn die Zuschläge der Tage unterschiedlich sind. Aber leider steht es nicht klar im Text.
Wenn die Tage also separat betrachtet werden also einmal für den Freitag als Summe 30 min Arbeitszeit in der Rufbereitschaft angefallen sind, runde ich dann erst auf 1 h und ermittele danach den Zuschlag, wenn die Zeiten auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden oder wird erst der Zuschlag in Minuten der Arbeitszeit ausgerechnet  aufaddiert und danach aufgerundet?

Quelle https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TV%C3%B6D_V_AEV_18_Lesefassung_Stand_01_08_2023_WS.pdf --> S. 17

... 5Wird die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft am Aufenthaltsort im Sinne des § 7 Abs. 4 telefonisch (z. B. in Form einer Auskunft) oder mittels technischer Einrichtungen erbracht, wird abweichend von Satz 4 die Summe dieser Arbeitsleistungen auf die nächste volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie mit etwaigen Zeitzuschlägen nach Absatz 1 bezahlt. ...

Wer kann hier Licht ins Dunkel bringen mit Beispielsrechnung? Freue mich auf Rückmeldungen.
Vielen Dank vorab und schönen 2. Weihnachtsfeiertag!

2strong:
Die einzelnen Arbeitseinsätze werden summiert, die sich daraus ergebende Summe wird dann auf die nächste volle Stunde aufgerundet und auf die sich dadurch ergebenden Stunden werden Zuschläge gewährt.

Rene:
Jeder einzelne Einsatz, abgesehen von telefonischen Einsätzen, wird aufgerundet.
Telefonische Einsätze werden für den jeweiligen Tag summiert und dann aufgerundet.
Wenn du 10 Mal für jeweils 30min an deinen Arbeitsort musstest (Wegzeiten werden ebenfalls bezahlt) bekommst du also 10h, nicht 5h.
Die Zuschläge werden auf die volle Stunde gerechnet. Können aber durch bspw. Einsätze von 20:50 -21:30 weniger als 1h betragen (hier 50min Nachtzuschlag).

Rene:
Das ist die Errechnung der Rufbereitschaftspauschale unter 12h.
Bei ganztägiger Rufbereitschaft (>12h) sind es 2 Stundenentgelte je Tag bzw. Samstag, Sonntag & Feiertage 4 Stundenentgelte, der individuellen Entgeltgruppe (und Stufe).
OP fragte nach Bezahlung der tatsächlich erbrachten Einsatzzeiten bzw. der zu erfolgenden Zeitgutschriften.  :)

OP hat Rufbereitschaft vom 08.01.24 - 14.01.24
Einsätze am:
08.01.24 19:30 - 19:40 telefonisch
09.01.24 20:30 - 23:15 vor Ort
13.01.24 15:00 - 16:40 vor Ort
14.01.24 08:00 - 12:10 vor Ort
14.01.24 15:00 - 15:10 telefonisch
14.01.24 17:10 - 17:20 telefonisch
14.01.24 18:30 - 18:40 telefonisch

Bezahlung / Zeitgutschriften:

RB-Pauschale = 18x individuelles Stundenentgelt (Geld)

08.01.24 Zeitgutschrift 10min (tägliche Aufrundung auf 1h) = 1h + 30% (bis EG 9b, über EG 9b 15%) Überstundenzuschlag = 1h 18min bzw 1h 9min Zeitgutschrift

09.01.24 Zeitgutschrift 2h45min (Aufrundung auf 3h) = 3h + 30% (bis EG 9b, über EG 9b 15%) Überstunden + 20% (aber nur von 21:00 - 23:30, also 2,5h) = 3h + 54min/27min + 36min = 4h30min / 4h03min Zeitgutschrift

13.01.24 Zeitgutschrift 1h40min (Aufrundung auf 2h) = 2h +30% (bis EG 9b, über EG 9b 15%) + 20% (Samstags nach 13:00 Zuschlag) = 3h bis EG 9b 2h42min über EG9b

14.01.24 Zeitgutschrift 4h10min (Aufrundung auf 5h) = 5h +30% (bis EG 9b, über EG 9b 15%) Überstunden + 25% (Sonntagsarbeit) = 5h + 90min/45min + 75min = 7h45min / 7h Zeitgutschrift
Die 3 jeweils 10minütigen telefonischen Einsätze werden addiert und dann auf die nächste volle Stunde (in diesem Fall "1") gerundet. 1h + 30% (bis EG 9b, über EG 9b 15%) Überstunden + 25% (Sonntagsarbeit) = 1h + 18min/09min + 15min = 1h33min / 1h24min Zeitgutschrift

Bin mir nicht 100% sicher, wie die Berechnung bei den telefonischen Einsätzen und abweichenden Zuschlägen aussieht, also wenn z.B. der 3. Telefoneinsatz am 14.01.24 nach 21:00 wäre, und somit Nachtzuschlag für diese 10min fällig wäre.


BAT:

--- Zitat von: Rene am 27.12.2023 11:33 ---
OP hat Rufbereitschaft vom 08.01.24 - 14.01.24


--- End quote ---

Da der Tarif eine Aufsummierung "innerhalb der Rufbereitschaft" vorsieht sind die Stunden der GESAMTEN Rufbereitschaft (nicht der einzelnen Tage) zusammenzuziehen und erst dann auf eine volle Stunde aufzurunden.

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