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Rufbereitschaft - Arbeitszeiten -Berechnung - Zuschläge und Aufrunden?
Rene:
Reden wir von verschiedenen Tarifen?
TVÖD §8 Absatz 3 Satz 4 liest sich für mich recht eindeutig...die Sache mit "außerhalb des Aufenthaltsortes" (also nicht die telefonischen Einsätze) und Aufrundung "jeder einzelnen Inanspruchnahme" meine ich.
Kenne es aus der Praxis auch nur so...
BAT:
Du rundest ja alle Inanspruchnahmen auf, die Telefoneinsätze waren ja sicherlich auf Aufenthaltsort. Bei den anderen Einsätzen ist das so wie beschrieben (halte ich allerdings inhaltlich für Unfug).
Was ist "OP"?
Rene:
Natürlich runde ich alle Inanspruchnahmen für sich auf....so wie der Tarifvertrag es auch beschreibt.
Telefonische addiert und täglich auf volle Stunde aufgerundet...auch so wie der Tarifvertrag es beschreibt.
Edit: erinnere mich daran, dass es hier im Hause auch Konfusion diesbezüglich gab, da dort nicht explizit täglich steht. Gab allerdings einige Urteile, die die tägliche Addierung und dann Rundung bestätigt hatten.
original poster = op. meinte Threadersteller, sorry
BAT:
--- Zitat von: Rene am 27.12.2023 13:50 ---Natürlich runde ich alle Inanspruchnahmen für sich auf....so wie der Tarifvertrag es auch beschreibt.
Telefonische addiert und täglich auf volle Stunde aufgerundet...auch so wie der Tarifvertrag es beschreibt.
Edit: erinnere mich daran, dass es hier im Hause auch Konfusion diesbezüglich gab, da dort nicht explizit täglich steht. Gab allerdings einige Urteile, die die tägliche Addierung und dann Rundung bestätigt hatten.
original poster = op. meinte Threadersteller, sorry
--- End quote ---
Nein, du müsstest die Zeiten am Aufenthaltsort innerhalb der Rufbereitschaft addieren, hier also 40 Minuten und diese dann ZUM SCHLUSS auf eine Stunde aufrunden (Abs. 5). Abs. 5 ist die Ausnahme zu Abs. 4.
Warum sucht man nach dem Wort "täglich", was ist an "innerhalb der Rufbereitschaft" nicht zu verstehen?
KmRu:
Erstmal herzlichen Dank für die Infos dazu. Und auch die Beispiele. Ich bin immer nur von einem Zuschlag ausgegangen, aber es ist ja dann eher evtl. eine Kombination aus mehreren Zuschlägen - 30/15 % + Zuschlag z.B. für einen Sonntag.
Es bleibt immer noch die Frage wäre wie runde ich einzelne telefonische Einsätze mehrerer Tage auf, es steht nicht explizit täglich dort im zitierten Satz aus dem TVÖD.
Das Aber für mich ist, die Zuschläge an den verschiedenen Tagen sind einfach unterschiedlich und das würde gegen das Aufsummieren der Gesamtsummen verschiedener Tage sprechen.
Auch lese ich aus dem Text nicht genau raus ob die Zuschläge dann immer von der aufgerundeten Stunde ausgerechnet werden, wenn ich von 2 Zuschlägen ausgehe, das wäre zumindest aus AG Sicht einfach anzuwenden. Aber wäre es nicht auch denkbar erst die 15 oder 30 % daraufzurechnen nach EG und auf die daraus entstehende Summe nochmal den Zuschlag z.B. für den Sonntag?
Bsp. 1:30 h fallen als Arbeitszeit am Sonntag an , vor 21 Uhr. Aufrunden auf 2 h. Bei unter EG 9 kommen 30 % hinzu also 36 min --> 2h 36 min.
--> nun kann man von 2 h den Zuschlag für den Sonntag 25 % drauf rechnen 30 min also Gesamtzeit 3h 6 min
oder
--> Zuschlag für Sonntag auf 2h 36 min ausrechnen - 25 % darauf -- 39 min - Gesamtzeit 3 h 15 min
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