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Rufbereitschaft - Arbeitszeiten -Berechnung - Zuschläge und Aufrunden?

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KmRu:
Welche Urteile gab es zum täglichen Aufrunden?

Freue mich über Hinweise, da mir leider der Personalrat keine Hilfe sein wird und mein AG hier auch einen speziellen Blick darauf hat, alles andere als AN freundlich.

BAT:
Eigentlich ist es ganz einfach:

die Einsatzzeiten werden in Bezug auf die ZEITGUTSCHRIFT am Aufenhaltsort aufsummert und zum Schluss auf volle Stunde aufsummiert. Nicht am Aufenthaltsort werden Einsätze jeweils aufsummiert und am Schluss zusammengerechnet.

in Bezug auf die GELDGUTSCHRIFT erfolgt eine Einzelbetrachtung bezüglich der jeweiligen Einsatztage bzw. deren Zuschlägen.


Rene:
Warum? Montag 06:00 bis 15:00 Arbeiten, 15:00 bis 06:00 Rufbereitschaft.
Dienstag 06:00 bis 15:00 Arbeiten, 15:00 bis 06:00 Rufbereitschaft.
Du siehst scheinbar eine Rufbereitschaft.
Ich sehe dort 2.
Meine Firma ebenfalls. Alle anderen Firmen im öffentlichen Sektor in denen ich Rufbereitschafthabene kenne, ebenso.
Was macht der Kollege, der (aus welchen Gründen auch immer) ständig Rufbereitschaft hat? Rundung und Auszahlung bei Renteneintritt?

Rene:

--- Zitat von: KmRu am 27.12.2023 14:43 ---Bsp. 1:30 h fallen als Arbeitszeit am Sonntag an , vor 21 Uhr. Aufrunden auf 2 h. Bei unter EG 9 kommen 30 % hinzu also 36 min --> 2h 36 min.
--> nun kann man von 2 h den Zuschlag für den Sonntag 25 % drauf rechnen 30 min also Gesamtzeit 3h 6 min
oder
--> Zuschlag für Sonntag auf 2h 36 min ausrechnen - 25 % darauf -- 39 min - Gesamtzeit 3 h 15 min

--- End quote ---

Ersteres ist richtig.

Rene:

--- Zitat von: BAT am 27.12.2023 14:51 ---Eigentlich ist es ganz einfach:

die Einsatzzeiten werden in Bezug auf die ZEITGUTSCHRIFT am Aufenhaltsort aufsummert und zum Schluss auf volle Stunde aufsummiert. Nicht am Aufenthaltsort werden Einsätze jeweils aufsummiert und am Schluss zusammengerechnet.

in Bezug auf die GELDGUTSCHRIFT erfolgt eine Einzelbetrachtung bezüglich der jeweiligen Einsatztage bzw. deren Zuschlägen.

--- End quote ---

Woher entnimmt man, dass Zeit- und Geldgutschriften differenziert berechnet werden?

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