Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rufbereitschaft - Arbeitszeiten -Berechnung - Zuschläge und Aufrunden?
BAT:
--- Zitat von: Rene am 27.12.2023 15:14 ---Warum? Montag 06:00 bis 15:00 Arbeiten, 15:00 bis 06:00 Rufbereitschaft.
Dienstag 06:00 bis 15:00 Arbeiten, 15:00 bis 06:00 Rufbereitschaft.
Du siehst scheinbar eine Rufbereitschaft.
Ich sehe dort 2.
--- End quote ---
OP hat Rufbereitschaft vom 08.01.24 - 14.01.24
Das war deine Aussage.
BAT:
--- Zitat von: Rene am 27.12.2023 15:22 ---
Woher entnimmt man, dass Zeit- und Geldgutschriften differenziert berechnet werden?
--- End quote ---
So wird es bei uns gehandhabt. ;)
KmRu:
Ich habe gerade noch ein Positionspapier dazu gefunden.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Bezuege/Entgelt/unstaendige_Bezuege_Entgelt/Merkblatt-Rufbereitschaft.html
In dem PDF sind auch auch Beispiele, die allerdings auch wieder nicht ganz schlüssig sind.
Aber leider läuft es dann wohl darauf hinaus die einzelnen Zeitanteile im gesamten Rufbereitschaftszeitraum (in meinem Fall Homeoffice) auf zu addieren und in der Gesamtheit zu runden. Die Zuschläge laut TVÖD b - f sind dann genau auf die nicht gerundete Arbeitsleistung zu berechnen.
Wie die Berechnung des Zuschlages aus §8 1 a ergibt, steht hier meiner Meinung nach auch nicht wirklich klar, vermutlich auf die gerundete Stunde.
Oder gibt es noch ein weiteres später verfasstes Dokument, was hier mehr Klarheit bringt?
Bezogen auf den Zuschlag aus 1a also die 30 bzw. 15 % je nach EG. Wenn die übrigen Zuschläge ab b) "spitz" auf die nicht gerundete Arbeitszeit gerechnet werden, könnte man ja wieder Mutmaßungen anstellen.
BAT:
--- Zitat von: KmRu am 27.12.2023 17:05 ---
Wie die Berechnung des Zuschlages aus §8 1 a ergibt, steht hier meiner Meinung nach auch nicht wirklich klar, vermutlich auf die gerundete Stunde.
--- End quote ---
Beispiel aus meiner Abrechnung:
Pauschale für die Rufbereitschaft an sich: z. B. 4 Stunden X 29,19 € (mein Stundensatz aus E10, Stufe 6)
Zuschläge nach § 8 1 a: z. B. 2 Stunden X 3,62 € (Stundensatz E10 Stufe 3) X 0,15
fallen die Zuschläge auf z. B. einen Sonntag mit tatsächlichem Einsatz gilt ein Stundensatz von 6,03 € (Stundensatz E10 St. 3 X 0,25)
KmRu:
Habe nun meinen Fahrplan für mögliche Arbeitszeiten, wenn ich es alles richtig verstanden habe. Ich denke für mich wird nur die Umrechnung als Arbeitszeit aufs Zeitkonto relevant sein.
Schade schade, dass man sich hier erstmal umfangreich einlesen muss und es nicht klar für jeden verständlich im TVÖD formuliert ist, mit Beispiel und am besten mit Berechnungsformel.
Also vielen Dank für Eure Unterstützung und vorab schon einen guten Start ins neue Jahr ;)!
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version