Autor Thema: Master berufsbegleitend oder nicht  (Read 1608 times)

Keff

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Master berufsbegleitend oder nicht
« am: 26.12.2023 17:28 »
Hallo ihr Lieben,

noch bin ich nicht Teil des ÖD-Kosmos aber das soll sich wohl zukünftig ändern.
Ich werde voraussichtlich Richtung Ende 2024 meinen LL.B. in Rechtswissenschaften an der FernUniversität in Hagen abschließen. Im Anschluss ist Stand jetzt angedacht, an dem Traineeprogramm für Bachelorabsolventen, das von einigen Bezirksämtern und Senatsverwaltungen in Berlin angeboten wird, teilzunehmen. Allerdings würde ich auch gerne noch den LL.M. an der FernUni machen und am besten direkt im Anschluss. Haben ist ja erstmal besser als brauchen und wer weiß, wo meine berufliche Reise so hingeht. Daher stehe ich nun vor der Frage, ob ich den LL.M. - wie auch jetzt den LL.B. - in Vollzeit mache und danach erst als Trainee anfange oder ob ich den LL.M. berufsbegleitend machen soll.
Nach einigen Recherchen in diesem Forum habe ich nun ein paar Bedenken. So habe ich gelesen, dass es wohl  teilweise nicht so gern gesehen ist, wenn man sich privat weiterbildet (also für den Fall, ich würde den LL.M. berufsbegleitend machen). Verheimlichen wäre wohl auch nicht so optimal, weil unter anderem die Klausuren eben unter der Woche von morgens bis abends stattfinden.
Zum anderen frage ich mich (für den Fall, ich würde erst den LL.M. machen und dann als Trainee anfangen wollen), ob ich mit dem LL.M. dann nicht eventuell für das Traineeprogramm überqualifiziert wäre, also jedenfalls das für Bachelorabsolventen. Den abgeschlossenen LL.M. zu verschweigen und mit dem LL.B. zu bewerben wäre hier wohl auch kritisch. Es gibt zwar teilweise auch Traineeprogramme für Masterabsolventen aber gerade nicht mit einem LL.M und ansonsten nur für Volljuristen. Bei der SenFin gibt es jetzt ein ähnliches "Newcomer-Programm", wo ich mit dem LL.M. wohl auf den ersten Blick reinkommen könnte aber ob es das dann nochmal gibt, wenn ich fertig wäre und wie gut ich mich da mit wenig (einschlägiger) Berufserfahrung durchsetzen könnte, ist fraglich.

Über eure Meinungen, Ratschläge und relevante Gedanken freue ich mich nun sehr. :)

Liebe Grüße
Keff

WhitehorseNW

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Master berufsbegleitend oder nicht
« Antwort #1 am: 26.12.2023 18:11 »
Hallo,

prinzipiell ist ein zusätzlicher Abschluss insbesondere ein Masterabschluss von Vorteil.
In dem konkreten Fall vom LL.M sollte man aber prüfen, ob im Anschluss die Öffnungsklausel für den höheren Dienst (Laufbahngruppe 2.2) zum tragen kommt.

Mit einem abgeschlossenen Master dann später in einem Bachelor Traineeprogramm einzusteigen, finde ich eher sinnlos, weil man zwecks Studiums überqualifiziert und sich mit den Tätigkeiten dann wohl auf Dauer unterfordert fühlen dürfte.
Auch die mgl. Eingruppierung dürfte sich an den Tätigkeiten einer E/10E11 zum Einstieg bis max E12 Eingruppierung orientieren.


LiloMeier

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Master berufsbegleitend oder nicht
« Antwort #2 am: 27.12.2023 11:05 »
Hi,

ich habe das Traineeprogramm für Bachelor-Absolventen in Berlin bereits hinter mir. Dieses zielt ja auf die Erlangung der Laufbahnbefähigung für den gD ab. Bist du dann anschließend verbeamtet, bringt dir der Master -egal in welcher Form absolviert- überhaupt nichts. Bisher werden für den direkten hD nur Volljuristen genommen und mir ist jetzt nicht bekannt, dass daran was geändert werden soll. Beim Trainee für Masterabsolventen hast du Recht, ein rechtswissenschaftliches Studium reicht nicht als Zugangsvoraussetzung. Genau das gleiche Problem hatten Leute aus meinem Jahrgang auch. Die hingen dann mit Masterabschlüssen auf E9b, bzw. jetzt A9. Falls sie überhaupt noch dabei sind, denn bei uns haben weitaus mehr als die Hälfte das Traineeprogramm nicht zu Ende gemacht.
Aber prinzipiell kannst du den Master auch neben dem Traineeprogramm berufsbegleitend machen, da reicht eine Info an SenInn oder dem entsprechenden Bezirk. Für die Klausuren musst du dann halt Urlaub oder Gleitzeit nehmen. Beim Newcomerprogramm der SenFin geht es übrigens nicht um eine anschließende Verbeamtung. Also wenn du zukünftig tarifbeschäftigt bleiben möchtest, mach noch den Master. Wenn du verbeamtet wegen willst, lohnt der sich in meinem Augen nicht wirklich.

Viele Grüße

Johann

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 754
Antw:Master berufsbegleitend oder nicht
« Antwort #3 am: 27.12.2023 13:36 »
Wenn du nur aus Karrieregründen den Master anstrebst, ist wohl das richtig, was die beiden hier geschrieben haben, vor allem im Bezug auf Verbeamtung.

Als Tarifbeschäftigter hingegen ist es immer sinnvoll, einen möglichst hohen Bildungsabschluss zu haben, da die meisten Stellen ab E13 ausgeschrieben sind mit Voraussetzung Master. Allerdings hindert dich auch niemand daran dann trotz Master auf "Bachelor"-Stellen (also Stellen, die als Voraussetzung "nur" den Bachelor haben) zu arbeiten bzw. dich auf solche zu bewerben. Ein Kumpel arbeitet auch mit Master in einer Kommune mit Tätigkeiten, die zur E11 führen, einfach weil die Tätigkeiten dem entsprechen, was er machen möchte.

Also wenn du mit deiner Freizeit dann sowieso nichts anfangen kannst, ist es sinnvoller, die Zeit einfach in den Master zu stecken. An der FU Hagen kannst du auch in Teilzeit studieren, dann hast du 1-2 Module pro Semester. Das kriegt man auch hin, wenn man sich noch Zeit nimmt für andere Dinge im Leben.

Keff

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Master berufsbegleitend oder nicht
« Antwort #4 am: 28.12.2023 17:17 »
Zunächst vielen Dank für euren Input. :)


In dem konkreten Fall vom LL.M sollte man aber prüfen, ob im Anschluss die Öffnungsklausel für den höheren Dienst (Laufbahngruppe 2.2) zum tragen kommt.


Also prinzipiell sollte der LL.M. nach § 8 IV 1 Nr. 1 LfbG iVm. § 23 I 1 LVO-AVD genügen. Wenn ich dahingehend was übersehen oder noch gar nicht gesehen habe, möge man mich gerne korrigieren.


Mit einem abgeschlossenen Master dann später in einem Bachelor Traineeprogramm einzusteigen, finde ich eher sinnlos, weil man zwecks Studiums überqualifiziert und sich mit den Tätigkeiten dann wohl auf Dauer unterfordert fühlen dürfte.


Ob ich mich jetzt wegen eines höheren Bildungsabschlusses unterfordert fühlen würde, weiß ich ehrlich gesagt nicht und ist wahrscheinlich was sehr individuelles. Anfangs wäre ich wohl erstmal alles andere als unterfordert.



Hi,

ich habe das Traineeprogramm für Bachelor-Absolventen in Berlin bereits hinter mir. Dieses zielt ja auf die Erlangung der Laufbahnbefähigung für den gD ab. Bist du dann anschließend verbeamtet, bringt dir der Master -egal in welcher Form absolviert- überhaupt nichts. Bisher werden für den direkten hD nur Volljuristen genommen und mir ist jetzt nicht bekannt, dass daran was geändert werden soll. Beim Trainee für Masterabsolventen hast du Recht, ein rechtswissenschaftliches Studium reicht nicht als Zugangsvoraussetzung. Genau das gleiche Problem hatten Leute aus meinem Jahrgang auch. Die hingen dann mit Masterabschlüssen auf E9b, bzw. jetzt A9. Falls sie überhaupt noch dabei sind, denn bei uns haben weitaus mehr als die Hälfte das Traineeprogramm nicht zu Ende gemacht.
Aber prinzipiell kannst du den Master auch neben dem Traineeprogramm berufsbegleitend machen, da reicht eine Info an SenInn oder dem entsprechenden Bezirk. Für die Klausuren musst du dann halt Urlaub oder Gleitzeit nehmen. Beim Newcomerprogramm der SenFin geht es übrigens nicht um eine anschließende Verbeamtung. Also wenn du zukünftig tarifbeschäftigt bleiben möchtest, mach noch den Master. Wenn du verbeamtet wegen willst, lohnt der sich in meinem Augen nicht wirklich.

Viele Grüße

Danke für deine Insights. Ja, zur anschließenden Verbeamtung hab ich mich ja noch gar nicht geäußert. Für mich wäre die Laufbahnbefähigung erstmal nur "Beiwerk", denn ich sehe das Traineeprogramm auch vorwiegend als Sprungbrett um überhaupt in die Verwaltung zu kommen. Ich kann mich natürlich täuschen aber meine Chancen auf eine "normale" Sachbearbeiterstelle um E9b zu kommen, dürften wohl ohne viel Praxiserfahrung eher gering sein. Jedenfalls würde ich mich wohl am Ende zunächst nicht verbeamten lassen, wenn ich mir nicht sicher bin, dass ich im gD bleiben will. Gerade weil ja dann ein Laufbahnwechsel äußerst schwierig wird / werden kann.



Als Tarifbeschäftigter hingegen ist es immer sinnvoll, einen möglichst hohen Bildungsabschluss zu haben, da die meisten Stellen ab E13 ausgeschrieben sind mit Voraussetzung Master. Allerdings hindert dich auch niemand daran dann trotz Master auf "Bachelor"-Stellen (also Stellen, die als Voraussetzung "nur" den Bachelor haben) zu arbeiten bzw. dich auf solche zu bewerben. Ein Kumpel arbeitet auch mit Master in einer Kommune mit Tätigkeiten, die zur E11 führen, einfach weil die Tätigkeiten dem entsprechen, was er machen möchte.

Klingt gut! So wie es dein Kumpel macht, würde ich es dann wohl auch machen wollen, wenn ich merken sollte, dass es für mich dann doch nicht hoch hinaus gehen muss - oder soll.

LiloMeier

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Master berufsbegleitend oder nicht
« Antwort #5 am: 30.12.2023 08:47 »
Also wenn du nicht verbeamtet werden willst, dann würde ich auch das Traineeprogramm nicht machen. Denn deine Chancen, mit deinem jetzigen Bachelor ne E9b oder auch E10-Sachbearbeiterstelle zu bekommen, stehen gerade in Berlin sehr gut. Ich habe bereits vor dem Trainee schon im öffentlichen Dienst in Berlin gearbeitet und während des Trainees auch im Bereich der Stellenbesetzungsverfahren und ich kann dir sagen: Bewerber werden händeringend gesucht. Da kräht kein Hahn nach Praxiserfahrung. Ich an deiner Stelle würde mich jetzt einfach auf passende Stellen bewerben, und dann nebenbei noch den Master in Teilzeit absolvieren. Ich sehe da gar keine Probleme und kenne auch einige, die das neben der Vollzeitstelle locker hinbekommen.