Noch eine Frage:
Ich bin neu eingestellt worden, hatte mich auf die Stelle beworben mit einer Gehaltsstufe E3..
Jetzt musste ich eine Zusatzerklärung unterschreiben, dass diese Stelle bzw. "wie ich mich dort so mache" erst noch neu bewertet wird, also E3 unter Vorbehalt..es kann heruntergestuft werden. Je nachdem muss ich dann zurückzahlen steht so drin.
Ist dass alles so zulässig, weil Herabstufung wäre mir viel zu wenig, sonst hätte ich mich da gar nicht beworben..
Die Zusatzerklärung legte sie mir erst hin, als ich den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte.