Autor Thema: Herabstufung zulässig?  (Read 1964 times)

Miri38

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Herabstufung zulässig?
« am: 26.12.2023 17:56 »
Noch eine Frage:
Ich bin neu eingestellt worden, hatte mich auf die Stelle beworben mit einer Gehaltsstufe E3..
Jetzt musste ich eine Zusatzerklärung unterschreiben, dass diese Stelle bzw. "wie ich mich dort so mache" erst noch neu bewertet wird, also E3 unter Vorbehalt..es kann heruntergestuft werden. Je nachdem muss ich dann zurückzahlen steht so drin.
Ist dass alles so zulässig, weil Herabstufung wäre mir viel zu wenig, sonst hätte ich mich da gar nicht beworben..
Die Zusatzerklärung legte sie mir erst hin, als ich den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte.


Tagelöhner

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Antw:Herabstufung zulässig?
« Antwort #1 am: 26.12.2023 17:59 »
Wird ja immer skurriler was da angeblich in manchen Teilen des Öffentlichen Dienstes so läuft.

Wie lange ist die Unterschrift des Arbeitsvertrages schon her bzw. läuft die 6-monatige "Probezeit" noch?

Die Personalreferate scheinen immer erfindungsreicher zu werden um sich die Einsparung von Personalkosten zu ermöglichen bzw. doch unliebsames Personal später schlechter zu stellen und damit hoffentlich noch los werden zu können.

Miri38

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Antw:Herabstufung zulässig?
« Antwort #2 am: 26.12.2023 18:02 »
Ja, vor 4 Tagen unterschrieben. Sie sagte, vielleicht werden sie auch höher gestuft, davon steht aber nichts drin, nur dass herabgestuft werden kann.
Fühle mich auch ein bisschen "übers Ohr gehauen"..

FearOfTheDuck

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Antw:Herabstufung zulässig?
« Antwort #3 am: 26.12.2023 18:47 »
Tarifbeschäftigte sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend übertragenen auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Da gibt es nicht "auf Bewährung" und das ganze ist auch kein Basar, wo munter rauf- und runtergeschoben werden kann. Eine Änderung der EG ist (sofern kein Irrtum der Rechtsmeinung korrigiert werden soll) nur mit der wirksamen Übertragung neuer Aufgaben möglich und dazu bräuchte es bei Änderung der EG deine Zustimmung.

Diese Zusatzerklärung ist absoluter Blödsinn!

Miri38

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Antw:Herabstufung zulässig?
« Antwort #4 am: 26.12.2023 19:08 »
Also ich habe nochmal nachgelesen, das Aufgabengebiet umfasst eine "vorläufige Bewertungsvermutung" und kann noch geändert werden..zuviel gezahltes Entgelt kann zurückgefordert werden..aber im Arbeitsvertrag steht E3..keine Ahnung was das bedeuten soll..wenn herabgesetzt wird, werde ich mir dann was Neues suchen..weil mit so wenig Geld komme ich dann nicht zurecht..

SusiE

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Antw:Herabstufung zulässig?
« Antwort #5 am: 26.12.2023 19:13 »
Wolltest du nicht eh die andere Stelle nehmen?

Sorry aber deine Geschichte macht vorn bis hinten keinen Sinn.

Miri38

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Antw:Herabstufung zulässig?
« Antwort #6 am: 26.12.2023 19:20 »
Ich finde schon, dass es Sinn macht, bin mir halt bisschen unsicher bei dieser Stelle..auch dass alles unter Vorbehalt ist, dann muss ich alles erfragen..dann ist einiges anders wie beim Vorstellungsgespräch und in der Stelle ausgeschrieben..und ich hatte leider erst nach Vertragsunterzeichnung genau an dem Tag 2 andere Stellen angeboten bekommen..ganze Zeit meldete sich Niemand, und dann auf einmal..