Höherwertige Tätigkeit

Begonnen von POLLY789, 27.12.2023 09:49

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POLLY789

Hallo Zusammen,

ich werde ab 01.01.2024 höhergruppiert in die EG 8/3 und bekomme gleichzeitig eine höherwertige Tätigkeit in der 9a befristet bis Ende 2025 übertragen.

Meine Frage ist, mit welchem Brutto kann ich ab Januar rechnen? Ist es die 8/3 + 4,5% (Entgelt etwa EG 7/4). Gesagt wurde mir, dass etwa die EG 9a/3 rauskommen wird. Kann ich diese Annahme auch für die anstehenden Tariferhöhungen nehmen? Gibt es hierzu zufällig auch einen Rechner irgendwo?

Ich danke euch.

cyrix42

Moin,

Du bist also ab 01.01.2024 in der EG 8/3 und erhältst dann vorübergehend höherwertige Tätigkeiten der EG 9a übertragen. Gemäß §14 Absatz (3) Satz 2 erhältst du dafür dann eine Zulage in Höhe von 4,5% deines Tabellenentgelts, also bis inkl. Oktober 148,48€ brutto für eine Vollzeitstelle. Der Betrag nimmt aber an den Entgelt-Erhöhungen zum 01.11.2024 und 01.02.2025 regulär teil.

Damit erhältst du also derzeit mehr, als du bei einer dauerhaften Übertagung der Tätigkeiten -- verbunden mit einer Höhergruppierung in die EG 9a/2 mit Zulage bis zur EG 9a/3 -- erhalten würdest.