Moin,
Du bist also ab 01.01.2024 in der EG 8/3 und erhältst dann vorübergehend höherwertige Tätigkeiten der EG 9a übertragen. Gemäß §14 Absatz (3) Satz 2 erhältst du dafür dann eine Zulage in Höhe von 4,5% deines Tabellenentgelts, also bis inkl. Oktober 148,48€ brutto für eine Vollzeitstelle. Der Betrag nimmt aber an den Entgelt-Erhöhungen zum 01.11.2024 und 01.02.2025 regulär teil.
Damit erhältst du also derzeit mehr, als du bei einer dauerhaften Übertagung der Tätigkeiten -- verbunden mit einer Höhergruppierung in die EG 9a/2 mit Zulage bis zur EG 9a/3 -- erhalten würdest.