Autor Thema: Höherwertige Tätigkeit  (Read 832 times)

POLLY789

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Höherwertige Tätigkeit
« am: 27.12.2023 09:49 »
Hallo Zusammen,

ich werde ab 01.01.2024 höhergruppiert in die EG 8/3 und bekomme gleichzeitig eine höherwertige Tätigkeit in der 9a befristet bis Ende 2025 übertragen.

Meine Frage ist, mit welchem Brutto kann ich ab Januar rechnen? Ist es die 8/3 + 4,5% (Entgelt etwa EG 7/4). Gesagt wurde mir, dass etwa die EG 9a/3 rauskommen wird. Kann ich diese Annahme auch für die anstehenden Tariferhöhungen nehmen? Gibt es hierzu zufällig auch einen Rechner irgendwo?

Ich danke euch.

cyrix42

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Antw:Höherwertige Tätigkeit
« Antwort #1 am: 27.12.2023 11:02 »
Moin,

Du bist also ab 01.01.2024 in der EG 8/3 und erhältst dann vorübergehend höherwertige Tätigkeiten der EG 9a übertragen. Gemäß §14 Absatz (3) Satz 2 erhältst du dafür dann eine Zulage in Höhe von 4,5% deines Tabellenentgelts, also bis inkl. Oktober 148,48€ brutto für eine Vollzeitstelle. Der Betrag nimmt aber an den Entgelt-Erhöhungen zum 01.11.2024 und 01.02.2025 regulär teil.

Damit erhältst du also derzeit mehr, als du bei einer dauerhaften Übertagung der Tätigkeiten -- verbunden mit einer Höhergruppierung in die EG 9a/2 mit Zulage bis zur EG 9a/3 -- erhalten würdest.