Autor Thema: Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag  (Read 1343 times)

Cico1901

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Ein Bekannter von mir hat nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung vor gut 15 Jahren einen für 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag bei seinem AG unterschrieben. Nach Ablauf hat er dort bis heute ohne einen neu geschlossenen, schriftlichen Arbeitsvertrag weitergearbeitet, so dass das Arbeitsverhältnis wohl quasi konkludent in eine unbefristete Beschäftigung übergegangen ist. Diese wurde aber halt nicht weiter schriftlich fixiert.

Er wollte nun wegen Arbeitgeberwechsel kündigen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende, da ja kein schriftlicher Arbeitsvertrag bestehen würde. Was ist aber mit den Regelungen in dem alten, befristeten und ausgelaufenen Vertrag: Gelten dessen Regelungen trotz Ablauf allesamt weiter (sofern hier dann z.B. eine verlängerte Kündigungsfrist für den AN genannt wurde)?

Ist zwar jetzt nicht öD, trotzdem m.E. ein interessanter Sachverhalt.

cyrix42

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #1 am: 27.12.2023 11:31 »
Im damals geschlossenen Arbeitsvertrag ist nur die Klausel zur Befristung ungültig geworden, alles weitere -- inklusive ggf. vereinbarten Kündigungsfristen -- behält seine Gültigkeit.

btw: Ein Arbeitsvertrag kann auch rein mündlich geschlossen werden. (Nur eine ggf. vorhandene Befristung bedarf der Schriftform.) Es ist jedoch dennoch sinnvoll, alle ausgehandelten Regelungen schriftlich zu fixieren, da bei einem rein mündlichen Vertragsschluss immer das Problem der Beweislast bleibt.

MoinMoin

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #2 am: 27.12.2023 11:49 »
Wieso sollte der Arbeitsvertrag und dessen Kündigungsfristen noch Gültigkeit haben?

MMn sollte jetzt die Kündigungsfristen nach dem §622 BGB gelten, da nichts anderes (nachweislich) vereinbart ist.
Insofern hat der AN dann eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Cico1901

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #3 am: 27.12.2023 12:17 »
2 Antworten, 2 verschiedene Sichtweisen.

Kann beide inhaltlich nachvollziehen. Aber rechtlich dürfte ja nur eine der beiden genannten zutreffen.

Entweder die Inhalte des alten Vertrages gelten weiterhin trotz Ablauf (wäre ja irgendwo denkbar, da ja bei der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch die getroffenen Regelung z.B. in puncto Urlaub weitergelten dürften), oder es besteht einfach ein neuer, mündlicher Arbeitsvertrag ohne schriftlich fixierte Regelungen, bei dem im Zweifelsfall die gesetzlichen/tariflichen Regelungen greifen (da der befristete Vertrag abgelaufen ist dürfte der AG schwer belegen können, dass beide Seiten einverstanden sind, das die damals getroffenen Regelungen noch weiterhin gelten sollen).

cyrix42

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #4 am: 27.12.2023 12:29 »
Wieso sollte der Arbeitsvertrag und dessen Kündigungsfristen noch Gültigkeit haben?

Weil er nicht aufgehoben, gekündigt, o.Ä. wurde. Einzig und allein die Befristungsklausel hat ihre Wirkung verloren.

Zitat
MMn sollte jetzt die Kündigungsfristen nach dem §622 BGB gelten, da nichts anderes (nachweislich) vereinbart ist.

Ob nichts anderes vereinbart wurde, wissen wir nicht, da es nicht geschildert wurde.

Zitat
Insofern hat der AN dann eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Falls keine anderen Kündigungsfristen vereinbart wurden, ist dies korrekt.

MoinMoin

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #5 am: 27.12.2023 13:08 »
Überraschend, ich dachte bisher, dass wenn ein Vertrag bis zum Tag x befristet ist, dann ist er danach beendet. Klingt so, als ob ein befristeter Vertrag noch gekündigt o.Ä. werden müsste.
In meinen Augen ist nach der Beendigung des alten befristeten AVs ein neuer AV gemacht worden (mündlich bzw. durchs weiterarbeiten...) und dessen Basis ist dann das BGB, sofern man nicht was anderes (nachweisbar) vereinbart hat.

Dann müsste also nach deiner Ansicht, die im AV vereinbarten Kündigungsfristen weiter gelten (sofern dort welche vereinbart wurden)

cyrix42

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #6 am: 27.12.2023 13:19 »
Jedenfalls spricht das Gesetz (§15 Absatz (6) Teilzeit- und Befristungsgesetz) von einer Verlängerung des ehemals befristet geschlossenen Arbeitsverhältnisses, nicht vom Neuabschluss eines nun unbefristeten:

Zitat
(6) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

MoinMoin

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #7 am: 27.12.2023 14:02 »
Und dort steht auch:
(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

Also der Arbeitsvertrag endet.
Das Arbeitsverhältnis jedoch nicht.
Wird also durch die unbestimmte Verlängerung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsvertrag auch auf unbestimmte Zeit verlängert?

Tja, so 100% klar ist mir das so nicht, aber evtl. gibt es Urteile, die das klarstellen.

cyrix42

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #8 am: 27.12.2023 14:13 »
https://www.anwalt.de/rechtstipps/stillschweigende-verlaengerung-eines-befristeten-arbeitsvertrages-204441.html

Zitat
Nach aktueller Rechtslage ist es grundsätzlich so, dass sich ein befristeter Arbeitsvertag automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umwandelt, soweit mit beiderseitigem Einverständnis ohne weitere Befristung über die vertraglich festgelegte Frist hinaus gearbeitet wird. Denn nach § 15 Abs. 6 TzBfG gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, sobald das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

§ 15 Abs. 5 TzBfG geht in seinem Anwendungsbereich dem § 625 BGB vor. Im Falle der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist (im Sinne einer Zeitbefristung) sowie nach Zweckerreichung oder nach Eintritt einer auflösenden Bedingung, somit in allen Fällen eines befristeten Arbeitsverhältnisses, gilt § 15 Abs. 5 TzBfG. § 625 BGB behält nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes allerdings seine Bedeutung für die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses nach einer Kündigung, Anfechtung oder einem Auflösungsvertrag (BAG Urteil vom 03.09.2003- 7 AZR 106/03- NZA 2004, 255). § 15 Abs. 5 TzBfG findet darüber hinaus über § 21 TzBfG auch Anwendung auf auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse.

MoinMoin

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #9 am: 27.12.2023 15:57 »
Danke

Cico1901

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #10 am: 28.12.2023 12:53 »
In dem alten, damals befristeten Vertrag steht wohl was drin von der gesetzlichen Kündigungsfrist bzw. Kündigungsfrist nach Tarif. Letzere wären dann tatsächlich wohl einige Monate...was natürlich blöd ist, wenn man direkt wechseln möchte.

Mein Bekannter beruft sich auf folgende Passage: "Nebenabreden und Änderungen des Vertrags, insbesondere der Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden."

Wäre die Frage, ob durch diesen Teil, ggf. ein ganz neues (aber ebenfalls natürlich unbefristetes) Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, bei dem die Inhalte des Altvertrages halt nicht mehr gelten. Und man mit kurzer, gesetzlicher KF raus kommt...

Johann

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #11 am: 28.12.2023 13:21 »
Jetzt wirds ja lustig.
Wenn das extra so im Vertrag drin steht und es trotzdem keine schriftliche Übereinkunft gibt, stellt sich ja die Frage, wie das über all die Jahre gutgehen konnte.

Würde sagen weil dein Bekannter jetzt all die Jahre davon profitiert hat, eigentlich ohne Vertrag einen Job gehabt zu haben, als hätte er einen regulären Vertrag, sollte er sich auch weiter an das halten, was die letzten 15 Jahre Sache war und einfach die normale tarifliche Kündigungsfrist abwarten.

Wenn dir der Vertrag aber offenbar vorliegt, sodass du aus ihm Passagen zitieren kannst, könntest du auch mal herausfinden, ob sich darin auf die gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfrist bezogen wird.

Wenn dein Bekannter es aber genau wissen will, sollte er mal einem Anwalt ein paar Euronen in den Rachen werfen.

Cico1901

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #12 am: 28.12.2023 13:32 »
Im dem alten, befristeten Vertrag steht wohl die tarifliche (und somit lange) KF.

Der Fall wird aber immer komplizierter: Der befristete Vertrag endete scheinbar damals am 22.12., soweit so ungewöhnlich. Während des Vertragsendes war mein Bekannter allerdings bei der Bundeswehr bis einschließlich zum 31.12. und hat sich dann mit dem AG darauf verständigt, ab dem 01.01. die Arbeit wieder aufzunehmen.

Anhand dieser Information würde ich aufgrund der Lücke nun sagen: Neues Arbeitsverhältnis, die Inhalte des befristeten Vertrages sind Schall und Rauch.

MoinMoin

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #13 am: 28.12.2023 13:37 »
Jetzt wirds ja lustig.
Wenn das extra so im Vertrag drin steht und es trotzdem keine schriftliche Übereinkunft gibt, stellt sich ja die Frage, wie das über all die Jahre gutgehen konnte.
Also damit wird nach meinem Verständnis (sofern es statthaft ist) der Übergang wie er im TzBfG steht eben ausgehebelt.
Durch die Lücke erst recht.
Damit sollte also der alte Vertrag in der Tat beendet sein. Und das neue Arbeitsverhältnis auf rein mündlicher (oder stillschweigender Übereinkunft) begründet werden und dann würden nur noch BGB Regeln gelten und witzigerweise hätte er damit ebenfalls keinen Anspruch auf mehr als die 20 Tage gesetzlichen Urlaub gehabt, aber wahrscheinlich bekommen, was damit als mündlicher fixiert gelten würde.

Also ich kann da nur raten, einfach mal miteinander reden und oder kündigen, wie es einem gefällt und warten ob da eine Kündigungsschutzklage kommt.

Tiffy

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #14 am: 28.12.2023 13:43 »
Der befristete Vertrag endete scheinbar damals am 22.12.
Warum "scheinbar"?