Die angekündigte Klage wird im übrigen, meiner persönlichen Meinung nach, aller Voraussicht nach wohl ins Leere laufen. Regelmäßig ist das Arbeitsrecht ja doch so auszulegen, dass dem im Abhängigkeitsverhältnis Beschäftigten kein (erheblicher) Nachteil entstehen darf im Kräfteverhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Da hier offenkundig eine Arbeitsleistung erbracht worden ist, die mittlerweile wohl seit gut rund 13 Jahre bestanden hat und auch ohne Beanstandungen vom Arbeitgeber vergütet worden ist, ist unstreitig von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auszugehen.
Die Eckdaten des Arbeitsverhältnisses orientieren sich hier dann dran, wie die Bezüge und der Urlaub in diesen ganzen Jahren fortgeführt worden ist und dies wird wohl entsprechend der TVÖD sein bzw. die übliche betriebliche Übung oder halt wie es bisher für den einzelnen Beschäftigten ausgestaltet worden ist. Schon alleine etwa durch die Entgeltnachweise oder halt die Kontoauszüge hat man den unstreitigen Beweiswert eines Beschäftigtenverhältnisses.
Der angedrohten Klage des AG würde ich persönlich wohl lachend entgegen sehen.