Autor Thema: Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag  (Read 1333 times)

cyrix42

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #15 am: 28.12.2023 13:47 »
Durch die Lücke bin ich auch der Meinung, dass das befristete Arbeitsverhältnis beendet und ein Neues, unbefristetes mündlich begründet wurde. Hier dürften zwar auch alle Regelungen (bis auf die Befristung) des alten Arbeitsverhältnisses übernommen worden sein; aber die Nachweispflicht im Streitfall könnte schwer zu erbringen sein. Im Zweifelsfall dürfte also die Vereinbarung der längeren als der gesetzlichen Kündigungsfrist kaum Bestand haben -- es sei denn, man hat Zeugen...

Andererseits sehe ich es auch ähnlich wie andere hier: Ein vernünftiges Gespräch sollte doch auch zum gewünschten Ergebnis führen.

Cico1901

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #16 am: 29.12.2023 12:03 »
Andererseits sehe ich es auch ähnlich wie andere hier: Ein vernünftiges Gespräch sollte doch auch zum gewünschten Ergebnis führen.

Soll man meinen. Aber nun ist wohl der Firmenbulli eingezogen worden, man wurde auf eine andere Baustelle versetzt und zudem seitens des AG eine Klage angekündigt...

Bleibt spannend.

2strong

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #17 am: 29.12.2023 16:11 »
Welche Bedingungen gelten, könnte man sich vom Arbeitgeber schriftlich vorlegen lassen (§ 2 Nachweisgesetz). Im Zweifel wird es sich dabei um die Bedingungen des TVöD (für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse) handeln. Ungeachtet dessen besteht ja die Möglichkeit, sich auf einen Auflösungsvertrag zu einigen, der eine kürzere Frist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses vorsieht.

Saxum

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Antw:Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag
« Antwort #18 am: 01.01.2024 16:22 »
Die angekündigte Klage wird im übrigen, meiner persönlichen Meinung nach, aller Voraussicht nach wohl ins Leere laufen. Regelmäßig ist das Arbeitsrecht ja doch so auszulegen, dass dem im Abhängigkeitsverhältnis Beschäftigten kein (erheblicher) Nachteil entstehen darf im Kräfteverhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Da hier offenkundig eine Arbeitsleistung erbracht worden ist, die mittlerweile wohl seit gut rund 13 Jahre bestanden hat und auch ohne Beanstandungen vom Arbeitgeber vergütet worden ist, ist unstreitig von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auszugehen.

Die Eckdaten des Arbeitsverhältnisses orientieren sich hier dann dran, wie die Bezüge und der Urlaub in diesen ganzen Jahren fortgeführt worden ist und dies wird wohl entsprechend der TVÖD sein bzw. die übliche betriebliche Übung oder halt wie es bisher für den einzelnen Beschäftigten ausgestaltet worden ist. Schon alleine etwa durch die Entgeltnachweise oder halt die Kontoauszüge hat man den unstreitigen Beweiswert eines Beschäftigtenverhältnisses.

Der angedrohten Klage des AG würde ich persönlich wohl lachend entgegen sehen.