Autor Thema: Eingruppierung nach (TVöD, Anl 1–Entgeltordnung(VKA), 2. Tätigkeitsmerkmale ...)  (Read 2461 times)

TanitaT

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Hallo,

ich wurde aufgrund von 2. Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person (gem. TVöD, Änderungs-TV Nr. 19 vom 18.05.2022 Anlage 1–Entgeltordnung (VKA), ) eine Entgeltgruppe niedriger eingestuft als in der Stellenausschreibung angekündigt war.
IST DAS SO KORREKT?

Nachfolgend kommen Einzelheiten zu meiner Person/Ausbildung, die Stellenbeschreibung und der Text aus dem TVÖD.

Ich bin gelernte Einzelhandelskauffrau. Seit 26 Jahren im Berufsleben.
Mit langjähriger Berufserfahrung im Handel und der Industrie.
Ich verfüge über eine zusätzliche Weiterbildung zur Fachkraft für Büro und Verwaltung.
Vor antritt der Stelle, war ich bereits ca. 1,5 Jahre angestellte im öffentlichen Dienst (in einem anderen Bundesland).

Ich übe die Tätigkeit zu 100% gem. der Stellenbeschreibung aus.


Meine Stelle war wie folgt ausgeschrieben:

Die kreisfreie Stadt mit ca. 78.000 Einwohnern sucht zum 01.12. eine oder einen Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter für Reinigungsdienste.

Entgeltgruppe 8 TVöD, Vollzeit mit 39 Wochenstunden, unbefristet.

Ihre Aufgaben umfassen im Wesentlichen:
die Organisation der Gebäudereinigung (Auftragsvergaben an Reinigungsfirmen, Beschaffung von
Reinigungsgeräten und -material sowie die Planung und Kontrolle benötigter Haushaltsmittel).
Es wartet auf Sie abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kleinen Team mit Kontakten und der
Zusammenarbeit mit allen städtischen Einrichtungen und insb. auch der Schulen.

Wir bieten Ihnen:
• 6 Wochen Jahresurlaub
• Leistungsorientierte Prämie nach Tarif
• Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
• Jahressonderzahlung
• Vergünstigtes Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr
• Flexible Arbeitszeitgestaltung, die auf individuelle Lebenssituationen Rücksicht nimmt
• eine Kultur des Ermöglichens
• Home-Office-Angebot

Wir erwarten von Ihnen spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung:
  • erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellten oder
  • erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang I

Des Weiteren bringen Sie bitte folgendes mit:
  • ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative
  • selbständige Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit
  • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • Konfliktfähigkeit
  • gute Kenntnisse in MS-Word und -Excel

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet, sofern diese insg. ganztägig besetzt werden kann.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungen von Männern sind besonders
erwünscht, da ihr Anteil gemäß Niedersächsischem Gleichberechtigungsgesetz in diesem Bereich nicht
erfüllt ist.


2. Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person

1 Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung
bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen,
– wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden oder
– wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden, diese Beschäftigten jedoch
 nicht die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllen,

bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert.
2Satz 1 gilt entsprechend für Tätigkeitsmerkmale, die bei Erfüllung qualifizierter Anforderungen eine höhere Eingruppierung vorsehen.
3Satz 1 gilt nicht, wenn die Entgeltordnung für diesen Fall ein Tätigkeitsmerkmal (z.B. „in der Tätigkeit von …“) enthält.

Ich bedanke mich schon jetzt recht herzlich für die Unterstützung.
TanitaT

MoinMoin

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Frage nach warum diese Tätigkeiten nicht auf EG 5 Fg2 beruhen kann, sondern nur Fg1, dann gibt es dort auch keine Ausbildungsvorausetzung.



TanitaT

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Herzlichen Dank für die schnelle Antwort, Moin Moin.

Meinst du damit Warum die Eingruppierung nicht auf:
- Entgeltordnung
 - Teil A
  - I. Allgemeiner Teil
   - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale
    - 3. Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst)
     - Entgeltgruppe 5
      - 2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Gründliche Fachkenntnisse erfordern
        nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw.
        des Aufgabenkreises.)
        Seite 66 TVÖD

erfolgen kann?

LG TanitaT

MoinMoin

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