Autor Thema: [NW] Berechnung von Teil-Urlaub, Eintritt in die Passivphase einer ATZ im 2. HJ  (Read 444 times)

speedcat

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Moin zusammen,

zu Jahresende mal eine sehr spezielle Frage:

Ich trete zum 1.8.2024, also im 2. Halbjahr, in die passive Phase meiner Alterszeilzeit über.
Hier war ich bisher davon ausgegangen, dass mein Teil-Urlaub 2024 ausschließlich nach § 18 Abs. 7 i.V.m. § 18 Abs. 4 FrUrlV NRW berechnet wird, also sieben Zwölftel von 30 Tagen = 17,5 Tage, gerundet 18 Tage.

Ein Kollege macht mich nun jedoch auf die Regelung des § 5 Bundesurlaubsgesetz aufmerksam, wonach die "Zwölftel-Regel" dort u.a. nur für diejenigen gilt, die vor Jahresmitte ausscheiden (wozu ich ja nicht gehöre). Demnach müsste ich in 2024 den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch haben, also vier Wochen = 20 Tage bei einer 5 Tage-Woche.

Hier vertritt der Kollege die Ansicht, dass das Bundesurlaubsgesetz höherrangig ist und die Regelung der NRW-Urlaubsverordnung "bricht".

Ist die "günstigere" Regelung des Bundesurlaubsgesetzes für mich überhaupt anwendbar, weil ich ja nicht ausscheide, sondern nur in Altersteilzeit freigestellt werde ?

Also: 18 Tage, nach FrUrlV NRW berechnet, oder 20 Tage Mindesturlaub, nach Bundesurlaubsgesetz berechnet ?

Danke für jede hilfreiche Antwort ...