Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückwirkende Höhergruppierung
Nero118:
:-\ hmmm - alles sehr verwirrend. Fakt ist die Stelle war EG 6 bis 5/21 Stufe 3, ab 6/21 Stufe 4. Es gab eine Klage auf Höhergruppierung, der vor Gericht stattgegeben wurde und die Stelle mit 9a bewertet wurde. Alle Angestellten dieser Abteilung wurden mit Wirkung zu 4/21 in 9a rückwirkend höher gruppiert, wobei die Stufe zum Zeitpunkt der Höhergruppierung (Person A = 3) übernommen wurde - also 9a/3. Person A hat zu 6/21 in Stufe 4 gewechselt + zu 10/22 die Abteilung (9a/4). Der Arbeitgeber teilt mit, dass die Nachzahlung 9a/3 mit 9a/4 (andere Abteilung) verrechnet wurde (Überzahlung?) + setzt die Stufe zurück auf 3 mit Neustart 4/21. Die Frage ist: Darf die Nachzahlung aus der einen Abteilung, mit der Tätigkeit aus einer anderen Abteilung verrechnet werden? Letztendlich hätte man Person A nicht darüber informieren müssen, dass diese Handhabe finanzielle Nachteile bringt UND: Kann die Nachzahlung abgelehnt werden und Person A die 9a/4 weiter in Anspruch nehmen?
Danke für bisherige Antworten, aber den Sinn mit 9a/2 verstehe ich hier nicht.
clarion:
Da nun festgestellt wurde, dass die Person ab 4/21 in 9a höher gruppiert war, war der Abteilungswechsel keine Höhergruppierung sondern eine Höhengleiche Umsetzung, d.h. die Stufenlaufzeit ist dann ab 4/21 zu rechnen.
Da es im TV- L keine stufengleiche Höhergruppierung gibt, irritiert mich deine Darstellung der Stufenzuordnung aber ohnehin. Durch den Abteilungswechsel kannst Du eigentlich nicht von E6/4 nach E9a/4 gekommen sein???
McOldie:
--- Zitat von: Nero118 am 01.01.2024 09:57 --- :-\ hmmm - alles sehr verwirrend. Fakt ist die Stelle war EG 6 bis 5/21 Stufe 3, ab 6/21 Stufe 4. Es gab eine Klage auf Höhergruppierung, der vor Gericht stattgegeben wurde und die Stelle mit 9a bewertet wurde. Alle Angestellten dieser Abteilung wurden mit Wirkung zu 4/21 in 9a rückwirkend höher gruppiert, wobei die Stufe zum Zeitpunkt der Höhergruppierung (Person A = 3) übernommen wurde - also 9a/3. Person A hat zu 6/21 in Stufe 4 gewechselt + zu 10/22 die Abteilung (9a/4). Der Arbeitgeber teilt mit, dass die Nachzahlung 9a/3 mit 9a/4 (andere Abteilung) verrechnet wurde (Überzahlung?) + setzt die Stufe zurück auf 3 mit Neustart 4/21. Die Frage ist: Darf die Nachzahlung aus der einen Abteilung, mit der Tätigkeit aus einer anderen Abteilung verrechnet werden? Letztendlich hätte man Person A nicht darüber informieren müssen, dass diese Handhabe finanzielle Nachteile bringt UND: Kann die Nachzahlung abgelehnt werden und Person A die 9a/4 weiter in Anspruch nehmen?
Danke für bisherige Antworten, aber den Sinn mit 9a/2 verstehe ich hier nicht.
--- End quote ---
Noch einmal Fragen zum Sachverhalt:
1. Wann bist du eingestellt worden und in welcher Entgeltgruppe?
2. Warum wurde gerade zum April 2021 die höhere Entgeltgruppe anerkannt? Sind neue Aufgaben hinzugekommen oder Umorganisationen orgenommen worden?
Nero118:
@Mc Oldie: Die Stelle war EG 6 bis 5/21 Stufe 3, ab 6/21 Stufe 4. Es gab eine Klage auf Höhergruppierung, der vor Gericht stattgegeben wurde und die Stelle mit 9a bewertet wurde.
Eingestellt wurde 2016 auf einer ganz anderen Stelle - gleicher Arbeitgeber, also unerheblich für diese Nummer.
Nero118:
Nachtrag: Was sich weiter nicht erschließt: Andere Person (B) wechselt in die Gemeinde auf EG 6, bekommt Nachzahlung von 4/21 in EG6 bis 12/23 in EG9, um dann wieder zurückgestuft zu werden in EG6.
Frage: Warum werden Person A nicht 17 Monate nachgezahlt (EG6/3 auf 9a/3) und die vorherige Stufe EG9a/4 (neue Stelle, gleicher Arbeitgeber) ab Abteilungswechsel in 10/22 wieder in 9a/4 gestuft?
Vielen Dank für die Antworten bisher.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version