Sicher McOldie?
Also es wird festgestellt, dass die Person 4/21 in der EG9a höhergruppiert ist (wurde).
(Weil sich da die Tätigkeiten geändert haben?)
Dann gilt:
Die Person war zu diesem Zeitpunkt in der EG6/3, also wird(wurde) sie von EG6/3 auf EG9a/2 höhergruppiert (Stufenlaufzeit startet neu), und bekommt von 04/21 bis 3/23 das Entgelt der 9a/2 nachgezahlt (wenn nicht §37 greift) und ab 4/23 das Entgelt 9a/3
Wenn jedoch festgestellt wurde, dass die EG6 Stelle schon immer eine 9a war, dann sieht es anders aus.