Autor Thema: Von E8 auf E9a und Verbeamtung  (Read 1090 times)

NessyN87

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Von E8 auf E9a und Verbeamtung
« am: 28.12.2023 10:46 »
Hi zusammen, erstmal eine kleine Übersicht meines Lebenslaufes für die nachfolgenden Fragen als Hintergrundinfo: Ich bin nun 36, habe nach der Mittleren Reife eine Ausbildung als Bürokauffrau abgeschlossen und war dann noch 2 Jahre in der freien Wirtschaft tätig bis ich seit 2011 bei einem bayerischen Ministerium in der Verwaltung gelandet bin.  Habe dann noch per Abendschule bei der IHK Akademie die Fachhochschulreife mit dem Abschluss Fachkauffrau für Büromanagement bzw. Bachelor of Office Management abgeschlossen. Erst als Vorzimmerkraft und bin dann 2018 mit E8 in Elternzeit und Mutterschutz gegangen. Im Jahr 2020 hab ich Teilzeit und dann nur mit E5 wieder angefangen und mich innerhalb des Ministeriums wieder hochgearbeitet bis zur E6 mit Sachbearbeitung nun in der Abteilung in der ich bin. Bekomme ab Januar 2024 dann endlich wieder die E8.


Meine Frage nun an euch: Was sind die Voraussetzungen für die kleine E9? Könnte ich mich da nicht auch mit der Zeit hocharbeiten? Bzw. was für Sachbearbeitung muss ich dann genau machen?

2. Frage: Könnte ich auch noch verbeamtet werden? Hat jemand Erfahrung wie das geht als Tarifbeschäftigter?

Danke vorab für die Meldungen - bin auf die Tipps und Erfahrungen gespannt.

Grüße aus Bayern - NessyN

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Antw:Von E8 auf E9a und Verbeamtung
« Antwort #1 am: 28.12.2023 11:31 »
Moin,

im TV-L wird man nach den dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert, sodass du entsprechend der Entgeltgruppe 9a (es gibt keine "kleine E9") bezahlt wirst, wenn dir dein AG entsprechende Aufgaben überträgt. Tariflichen Anspruch auf die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gibt es nicht -- es obliegt dem AG, wie er seine Aufgaben organisiert. Jedoch ist eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Willst du also höherwertige Aufgaben übernehmen, so sprich einfach mal mit deinen Vorgesetzten. Entweder, man ermöglicht es dir, oder eben nicht...

Zur Verbeamtung trifft der TV-L naturgemäß keine Aussagen. Da könntest du im Beamten-Unterforum entsprechend sachkundige Antworten zu erhalten.