Liebe Forumsmitglieder,
Dank des neuen Tarifabschlusses hat sich eine obskure Situation in meinem Betrieb ergeben, bei der die Stellvertretung einer Leitungskraft teils mehr verdient als die Leitungskraft selbst.
Es handelt sich auch allerdings um einen Fall, welcher so auch nicht oft vorkommen kann.
Hierbei ist die Leitungskraft in einer EG 11 TVL eingruppiert und hat eine Stellvertretung welche in der TVL-S 15 eingruppiert ist. Die Tabellenentgeldunterschiede waren vor den jetzigen Tarifergebnissen nicht sonderlich hoch aber jetzt hat sich die Situation bis zur Erfahrungsstufe 5 umgekehrt, da die TVL-S in den Stadtstaaten eine Zulage erhält.
Gibt es nicht ggf. eine Regelung im TVL hinsichtlich eines Lohnabstandes zwischen Leitungskraft und der entsprechenden Stellvertretung?
Der Arbeitgeber selbst sieht die Leitungskraft trotz Dienst- und Fachsaufsicht über die Stellvertretung nicht in der TVL-S Tabelle. Dann wäre es zumindestens eine TVL-S17.