Autor Thema: [Allg] Entlassung Beamter auf Probe, Rückzahlung Anwärtersonderbezüge  (Read 1737 times)

Beamter10487

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Guten Tag,
Ich bin Beamter auf Probe und möchte mich das Beamtentum verlassen um in einem neuen Angestelltenverhältnis zu arbeiten (Freie Wirtschaft).
Vor Beginn meines Vorbereitungsdienstes habe ich unterschrieben, dass ich 50% Anwärtersonderzuschlag erhalte und dann nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes mindestens 5 Jahre dort oder im öffentlichen Dienst bleibe.
Zwei Jahre Vorbereitungsdienst und aktuell zwei Jahre und neun Monate als Beamter auf Probe.
1. Wenn ich jetzt gehe muss ich 3/5 des gesamten Anwärtersonderzuschlags zurückzahlen, ist das richtig?
2. Ist es überhaupt rechtes, dass ich etwas zurückzahlen muss?

Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen.
Ich freue mich schon auf eure Antworten.

Beste Grüße [edit name by Admin2]
« Last Edit: 30.12.2023 01:30 von Admin2 »

BalBund

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Der Dienstherr darf die Zahlung der Anwärterbezüge daran knüpfen, dass der Anwärter nicht aus einem von ihm zu vertretenden Grund aus dem Vorbereitungsdienst ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Februar 2000 - 2 A 6.99)

Vorliegend möchtest Du aus freien Stücken ausscheiden, die Rückforderung scheint also zunächst einmal gerechtfertigt.

Wenn ich es richtig verstehe, dass Du erst drei Monate BaP bist, dann kommt die Rechnung überwiegend hin.

Nanum

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Hallo,


Aus meinem Jahrgang haben sich einige mittels Raubernennung exculpiert. Das scheidet mithin beiydir aus.
Die Frage wäre ob swin zukünftiger Arbeitgeber bereit ist, die Ablöse zu zahlen


Was passiert wenn du dich bewusst doof anstellst und in der Probezeit damit die Bewährung entfällt das weiß ich leider nicht.

InternetistNeuland

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Vielleicht helfen dir diese Urteile weiter.
Anwärter müssen ihre Bezüge nicht zurückzahlen da die Besoldung offensichtlich verfassungswidrig ist.   

5 K 384/22.GI

5 K 1906/22.GI

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1. Wenn ich jetzt gehe muss ich 3/5 des gesamten Anwärtersonderzuschlags zurückzahlen, ist das richtig?
2. Ist es überhaupt rechtes, dass ich etwas zurückzahlen muss?

zu 1.
Da Du bereits (knapp) drei Jahre im Amt bist, dürfte sich die Erstattung lediglich auf rund 2/5 der maßgeblichen Bezüge belaufen.

zu 2.
Die Klausel dürfte wirksam sein. Ggf. besteht die Möglichkeit,  die "Ablöse" durch den zukünftigen (privaten) Arbeitgeber tragen zu lassen.