Autor Thema: geänderter Tätigkeitsbereich / Eingruppierung  (Read 1816 times)

Markus78

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Hallo zusammen,

ich habe einmal ein paar Fragen bezüglich neuer Arbeitsaufgaben und deren Bewertung.
Ich bin als Einkäufer für medizinischen Sachbedarf an einem Universitätsklinikum tätig. Die derzeitige Tätigkeit umfasst sowohl den operativen, als auch den strategischen Einkauf. Wir haben Vertretungsvollmacht gegenüber Lieferanten (Unterschriftenvollmacht) und verhandeln derzeit bis 25.000 € eigenverantwortlich. Vergaben über 25.000 € wurden bisher von unserem Ausschreibungsmanagement in Zusammenarbeit mit uns und der Vergabestelle bearbeitet. Wir Einkäufer sind in EG 9a eingruppiert.
Die Geschäftsbereichsleitung hat nun beschlossen, dass es kein Ausschreibungsmanagement mehr geben wird und wir Einkäufer für die Erstellung bieterneutraler Leistungsverzeichnisse selbst verantwortlich sind. Um eine Änderung der Tätigkeitsdarstellungen drückt sich die Leitung aktuell, da diese mit einer Überprüfung der Eingruppierung einhergeht.
Unserer Auffassung nach erfordert die Erstellung bieterneutraler Leistungsverzeichnisse in dem Bereich deutlich tiefgründigerer Fachkenntnisse und stellt eine deutlich höhere Verantwortung dar. Einen fachlichen Ansprechpartner, der uns die erforderlichen Parameter liefert gibt es nicht.
Unsere Fragen sind nun, wie spiegelt sich die neue Tätigkeit in der Eingruppierung wieder und müssen wir die neuen Tätigkeiten akzeptieren, auch wenn sich laut Arbeitgeber an der Eingruppierung nichts ändert.
Das Ausschreibungsmanagement war bisher in die EG 11 eingruppiert.

Vielen Dank für die Unterstützung

LG Markus

MoinMoin

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Antw:geänderter Tätigkeitsbereich / Eingruppierung
« Antwort #1 am: 29.12.2023 07:25 »
Eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen sind nur einvernehmlich möglich.
Ob etwas eingruppierungsrelevant ist, kann alleinig ein Gericht feststellen, aber jeder der beiden Vertragspartner haben natürlich das Recht und die Möglichkeit sich einen eigene Rechtsmeinung zu bilden.

Man sollte sich also die neuen Tätigkeiten vom AG schriftlich geben lassen, bzw. sofern er es nicht macht, diese selber erfassen und zur Bestätigung dem AG vorlegen mit dem Hinweis, wenn er nicht schriftlich anweist (bestätigt), das diese die neuen Tätigkeiten sind, dass man sich dann nicht in der Lage sieht diese auszuüben.

Markus78

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Antw:geänderter Tätigkeitsbereich / Eingruppierung
« Antwort #2 am: 29.12.2023 20:55 »
vielen Dank für die Antwort.
gibt es Meinungen / Einschätzungen, ob und wie weit die geschilderten Tätigkeiten von einer 9a abweichen?

LogiJöw

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Antw:geänderter Tätigkeitsbereich / Eingruppierung
« Antwort #3 am: 30.12.2023 16:14 »
Hört sich für mich nach dem Versuch einer Kosteneinsparung an. Ich würde bei sowas allergisch reagieren und mich erst mal im eigenen Haus dahinterklemmen. Wenn es dann nicht klappt, sollte zur heutigen Zeit ein Wechsel kein Problem sein, wenn man denn will. Vorausgesetzt natürlich, dass man es vergabetechnisch auch drauf hat.

2strong

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Antw:geänderter Tätigkeitsbereich / Eingruppierung
« Antwort #4 am: 30.12.2023 16:37 »
Das Leistungsverzeichnis für medizinischen Bedarf erstellt der Einkäufer? Sofern der Bedarf über ein paar Pflaster und Mullbinden hinausgeht, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Kerl, der sich mit dem Vergaberecht auskennt, derselbe ist, der den medizintechnischen Bedarf eines Uniklinikums festlegt. Sollte ich da falsch liegen, dürfte die Eingruppierung sicherlich oberhalb Entgektgruppe 9a liegen. Sollte ich jedoch Recht haben, läge die Verantwortung für die Bestimmung der Ausstattung an anderer Stelle und wäre nicht eingruppierungsrelevant.

Markus78

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Antw:geänderter Tätigkeitsbereich / Eingruppierung
« Antwort #5 am: 30.12.2023 22:27 »
@2strong, der fehlende Ansprechpartner ist ja genau unser Problem. Wir sind 5 Einkäufer für Medizinprodukte (2 davon für Implantate). Jeder Einkäufer soll jetzt die Leistungsverzeichnisse für seinen Bereich selbst erstellen und zur Ausschreibung bringen. Die benötigten Mengen kann man ja aus den bisherigen Verbräuchen entnehmen, aber eine Ausschreibung nach Leitartikeln ist nicht erwünscht. Wir müssen also bieterneutrale Leistungsverzeichnisse für z.B. Dialysekatheter, Beatmungszubehör (Trachealtuben, Filter, Schläuche), Ernährungssonden ... eigenständig erstellen, ohne dass uns Parameter vorgegeben werden. Diesbezüglich könnten wir ja die Anwender befragen. Die gestaltet sich jedoch eher schwierig, da diese von der notwendigen Ausschreibung wenig wissen wollen.
Da wir 5 jedoch ein Volumen von mehreren Millionen Euro pro Jahr vergeben, sind reguläre Vergaben einfach unumgänglich.

2strong

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Antw:geänderter Tätigkeitsbereich / Eingruppierung
« Antwort #6 am: 31.12.2023 02:05 »
Das Problem dürfte in dem Punkte "die Anwender befragen" liegen. Das sind ja vermutlich die Fachbereiche, die das Material anschließend nutzen müssen. Wenn formal dort entschieden wird, was beschafft wird, lässt sich diese Kompetenz bei Euch nicht auch noch zuordnen.

Ungeachtet dessen solltest Du Dir eine der neuen Aufgabe entsprechend angepasste Stellenbeschreibung aushändigen lassen. Und dann können wir bzgl. Eingruppierung weitersehen.

troubleshooting

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Antw:geänderter Tätigkeitsbereich / Eingruppierung
« Antwort #7 am: 03.01.2024 11:43 »
Uh, mal völlig unabhängig von der Eingruppierung.  Schon, wenn dir die für die Ausschreibungen erforderlichen med. Fachkenntnisse fehlen, wäre ich da sehr vorsichtig. Aber, ab 25k liegst du im Geltungsbereich der UVgO, mit allen diesbezüglichen Konsequenzen. Wenn du diesbezüglich nähere Infos brauchst, schreib mir eine PN.

Dein AG dir allerdings nur Aufgaben, welche von deinem Arbeitsvertrag erfasst sind, zuweisen. Hast du eine Stellenbeschreibung oder die alte Ausschreibung noch?
Grundsätzlich umfasst das Direktionsrecht keine einseitige Zuweisung von höherwertigen Tätigkeiten (übrigens auch nicht von geringerwertigen).