Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
geänderter Tätigkeitsbereich / Eingruppierung
Markus78:
@2strong, der fehlende Ansprechpartner ist ja genau unser Problem. Wir sind 5 Einkäufer für Medizinprodukte (2 davon für Implantate). Jeder Einkäufer soll jetzt die Leistungsverzeichnisse für seinen Bereich selbst erstellen und zur Ausschreibung bringen. Die benötigten Mengen kann man ja aus den bisherigen Verbräuchen entnehmen, aber eine Ausschreibung nach Leitartikeln ist nicht erwünscht. Wir müssen also bieterneutrale Leistungsverzeichnisse für z.B. Dialysekatheter, Beatmungszubehör (Trachealtuben, Filter, Schläuche), Ernährungssonden ... eigenständig erstellen, ohne dass uns Parameter vorgegeben werden. Diesbezüglich könnten wir ja die Anwender befragen. Die gestaltet sich jedoch eher schwierig, da diese von der notwendigen Ausschreibung wenig wissen wollen.
Da wir 5 jedoch ein Volumen von mehreren Millionen Euro pro Jahr vergeben, sind reguläre Vergaben einfach unumgänglich.
2strong:
Das Problem dürfte in dem Punkte "die Anwender befragen" liegen. Das sind ja vermutlich die Fachbereiche, die das Material anschließend nutzen müssen. Wenn formal dort entschieden wird, was beschafft wird, lässt sich diese Kompetenz bei Euch nicht auch noch zuordnen.
Ungeachtet dessen solltest Du Dir eine der neuen Aufgabe entsprechend angepasste Stellenbeschreibung aushändigen lassen. Und dann können wir bzgl. Eingruppierung weitersehen.
troubleshooting:
Uh, mal völlig unabhängig von der Eingruppierung. Schon, wenn dir die für die Ausschreibungen erforderlichen med. Fachkenntnisse fehlen, wäre ich da sehr vorsichtig. Aber, ab 25k liegst du im Geltungsbereich der UVgO, mit allen diesbezüglichen Konsequenzen. Wenn du diesbezüglich nähere Infos brauchst, schreib mir eine PN.
Dein AG dir allerdings nur Aufgaben, welche von deinem Arbeitsvertrag erfasst sind, zuweisen. Hast du eine Stellenbeschreibung oder die alte Ausschreibung noch?
Grundsätzlich umfasst das Direktionsrecht keine einseitige Zuweisung von höherwertigen Tätigkeiten (übrigens auch nicht von geringerwertigen).
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