Autor Thema: Beitragsrückerstattung und Selbstbeteiligung  (Read 696 times)

orangemitminze

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Guten Tag liebe Forenmitglieder!

Ich werde hoffentlich im Laufe des Jahres 2024 verbeamtet. Nun habe ich drei Fragen.

1. Frage
Wenn ich z.B. eine allgemeine Selbstbeteiligung von 500€ habe, ist folgende einfachgehaltene Rechnung korrekt?
Rechnung Medikament: 1.100€
Erstattung durch Beihilfe (50%): 550€
Zu zahlen durch mich: 500€
Zu zahlen durch die PKV: 50€

Oder ist es eher wie folgt:
Rechnung Medikament: 1.100€
Erstattung durch Beihilfe (50%) => PKV berücksichtigt davon 500€ wie eine Selbstbeteiligung durch mich: 550€
Zu zahlen durch die PKV: 550€

2. Liegt der Break-Even bei einer Selbstbeteiligung von z.B. 500€, bei 41,66€ Beitrag monatlich, die ich weniger zahlen müsste? Das ist eine ganz einfachgehaltene Rechnung ohne Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen

3. Ich habe hier im Forum folgende Aussage gelesen: "Beitragsrückerstattungen der Krankenversicherung sind der Beihilfestelle unverzüglich mitzuteilen, da sie rückwirkend zu einer Minderung der Belastung durch Krankenversicherungsbeiträge führen.". Bedeutet das konkret, dass ich der Beihilfestelle etwas zurückzahlen müsste, wenn ich eine BRE erhalte?

VaPi

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Antw:Beitragsrückerstattung und Selbstbeteiligung
« Antwort #1 am: 29.12.2023 17:00 »
Zur Selbstbeteiligung:

Ich habe 10% Selbstbeteiligung maximal 500€.

Kostet das Medikament 1000€ wird bei mir fiktiv abgerechnet:

500€ Beihilfe
400 € PKV
100 € Selbstbeteiligung

Das gedeckelt auf maximal 500€. Wie es konkret wäre , müsste man dann mal im Vertrag nachlesen, bzw im Angebot bei dir.

Ob du BRE mitteilen musst , solltest du konkret erfragen. Bei uns ist es nicht so.

Saxum

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Antw:Beitragsrückerstattung und Selbstbeteiligung
« Antwort #2 am: 01.01.2024 10:54 »
Es kommt konkret auf die Tarifbedingungen an, aber ja in der Regel ist es so wenn eine definierte Summe erreicht worden ist, leistet dann die PKV. Das von dir aufgeführte Beispiel stimmt vereinfacht gesagt so, in den meisten Fällen beschränkt sich die Selbstbeteiligung auf den ambulanten Bereich und es gibt je nach Versicherer ggf. "unschädliche Leistungen" das sind etwa in der Regel Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnvorsorge ggf. mit Zahnreinigung.

Grundlage ist in der Regel immer der Rechnungsbeitrag. Bei einem Versicherer etwa beispielsweise gibt es einen "absoluten Selbstbehalt" von 600€, der sich prozentual skaliert. Bei 50% sind es 300 € Selbstbeteiligung die man dann ambulant im Jahr "selbst zahlen müsste". Vielleicht kannst du einfach mal erwähnen welchen Tarif du meinst, dann können wir es evtl. besser beantworten.


Man kann es Break-Even-Point nennen oder besser gesagt 41,67 € ist der Betrag aus der Selbstbeteiligung (500 €: 12 Monate) den man fiktiv auf die verringerten monatliche Beitragshöhe dazu addieren sollte. Denn wenn man in die Lage kommt doch "ununterbrochen" ambulante Leistungen zu benötigen welche durchgehend die 500€ Schwelle knacken, entfällt sowieso die BRE und das wäre dann der reelle Beitrag.

Zur Beitragsrückerstattung, hierzu hat VaPi schon es ausgeführt, das wird das bei regulären Beihilfeversicherten tatsächlich unterschiedlich gehandhabt. Ich meine, dass das insbesondere im Zusammenhang mit der "pauschalen Beihilfe" es dann unerlässlich ist, diese zu melden. Weil es bei der pauschalen Beihilfe es ja einen Einfluss auf den "Zuschuss" hat, bei der individuellen Beihilfe gibt es ja keinen Zuschuss.