Autor Thema: Eingruppierung nach Wechsel Tv-L zu Tvöd Bund  (Read 1438 times)

verdamm7

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Hallo zusammen,

ich habe mich auf eine Stelle bei einer Bundesbehörde beworben und auch die Zusage erhalten.
Die Stelle ist mit E11 ausgeschrieben und in der Stellenausschreibung stand dass eine Zulage bis zu 1000€ möglich sei (je nach Qualifikation und Ausgangslage eine Personalgewinnungszulage bzw. IT-Fachkräftezulage (bei Tarifbeschäftigten) in Höhe von bis zu 1.000 € monatlich)
Auch im Vorstellungsgespräch wurde die Zulage nochmals erwähnt.

Ich könnte zum 01.04.2024 anfangen.
Ab dem 01.03.2024 komme ich bei meiner aktuellen Stelle in E10 Stufe 4 (TV-L).

Nun sagte man mir, dass die Zulage nicht gezahlt werden kann, da ich aus dem öffentlich Dienst sei..
Ich teilte der neuen Bundes-Behörde mit, dass die Zulage nur nicht gezahlt werden kann wenn man von Bund zu Bund wechselt und nicht beim Wechsel vom Land zum Bund („Verbot der Anwendung bei Wechsel innerhalb der Bundesverwaltung“)
Hierauf ging man aber bis dato nicht ein.

Zudem teilte man mir nun mit, dass eine Eingruppierung in 11/4 nicht möglich sei, da es sich bei mir um eine Höhergruppierung handeln würde.
Ist das so richtig ? Ist es nicht eher eine Neueinstellung ?

Wenn ich nun von 10/4 TV-L nach 11/3 Tvöd Bund ohne Zulage wechsel hätte ich quasi sogar weniger Geld aufgrund der größeren Entfernung.

PS: die aktuelle Tätigkeit wäre die selbe die ich dort ausführen würde. Nur beim Land schlechter bewertet.
« Last Edit: 29.12.2023 20:43 von verdamm7 »

E15TVL

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Antw:Eingruppierung nach Wechsel Tv-L zu Tvöd Bund
« Antwort #1 am: 29.12.2023 22:29 »
Ist das so richtig ? Ist es nicht eher eine Neueinstellung ?
Genau, es ist eine Neueinstellung. Und da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, besteht Anspruch sogar nur auf Stufe 1. Dass man dir Stufe 3 geben möchte, ist entweder deinem Verhandlungsgeschick und/oder dem Goodwill des AG geschuldet.

Dass man da von „Höhergruppierung“ spricht, zeigt einmal mehr, dass in den Personalämtern der Bundesbehörden absolut keine Kompetenz vorhanden ist und scheinbar alles per Würfel entschieden wird.

Was die Fachkräftezulage angeht, so kann der AG mehr oder weniger machen was er will…

Mach deine Forderung deutlich und wenn der AG meint dich über den Tisch ziehen zu wollen, dann unterschreibe besser nicht. Im IT-Umfeld gibt es genug attraktive Stellen und AG.

andreb

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Antw:Eingruppierung nach Wechsel Tv-L zu Tvöd Bund
« Antwort #2 am: 29.12.2023 23:07 »
Ich werfe mal das frei zugängliche Rundschreiben des BMI zu § 16 TVöD in den Raum.

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2021/RdSchr_20211014.html

Für den vorliegenden Sachverhalt wäre Ziffer 3 ff. i.V.m. 2.4 einschlägig.

Ich würde auf den Stufenaufstieg in die E10/4 warten und dann zum Bund wechseln. natürlich unter der Prämisse, dass sämtliche vorherigen Zeiten als förderlich abgerechnet werden. Laut deinen Angaben gehe ich fast davon aus, dass dir sämtliche vorherigen Zeiten als förderlich angerechnet werden. Aber nur für die bisher erreichte Stufe 3.
Da werden aber nur volle Stufen angerechnet (keine Zeiten innerhalb der aktuellen Stufe).



verdamm7

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Antw:Eingruppierung nach Wechsel Tv-L zu Tvöd Bund
« Antwort #3 am: 30.12.2023 12:29 »
Zum Zeitpunkt des Wechsels bin ich ja bereits in 10/4.

Stufenaufstieg: 01.03.2024 (EG 10/4)
Beginn Bund: 01.04.2024 (Angebot: EG 11/3)

Die letzte Nachricht war, dass es nicht möglich wäre meine jetzige Stufe bzw. die Stufe die ich ab 01.03.2024 im TVL erhalte mitzunehmen bzw. Mich einschlägig einzustufen. Da es sich um eine Höhergruppierung handelt (EG11 statt EG10) kann die Regelung " Einstellung im unmittelbaren Anschluss in einen vergleichbaren Tarifvertrag" nicht angewendet werden. Jedoch habe man aufgrund meiner  besonderen Qualifikationen entschieden über die Anerkennung meiner förderlicher Erfahrungszeiten zu gehen was zu 11/3 führt

Wenn ich den Erlass richtig verstanden habe kann man doch aber die gesamte Zeit als förderlich anrechnen.
Daher verstehe ich nicht wieso ich in 11/3 anstelle 11/4 eingruppiert werden soll.


andreb

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Antw:Eingruppierung nach Wechsel Tv-L zu Tvöd Bund
« Antwort #4 am: 30.12.2023 13:35 »
Was ist denn das für eine Argumentation ?!
Entweder ich rechne alle Zeiten in der EGr 10 als förderlich an, oder ich lass es sein als Arbeitgeber.

Dann müsste der Arbeitgeber dann auch so konsequent sein, dir die Stufe 1 zu geben.

Ich spinne das mal weiter …
Der Arbeitgeber (Bund) hat anscheinend auch ein Problem, die Stelle zu besetzen. Anderenfalls hätte dies die Einstufung in die EGr 11 / 1 zur Folge gehabt. Da man anscheinend geneigt ist, mehr als die Stufe 1 zu gewähren, liegen die Voraussetzungen zur „Deckung des Personalbedarfs“ vor.
Ich würde auf die Stufe 4 bestehen.
Ferner würde ich an deiner Stelle mal einen Blick auf den Passus „Personalgewinnungszulage“ in dem Rundschreiben werfen (6.2.1.2).


FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung nach Wechsel Tv-L zu Tvöd Bund
« Antwort #5 am: 30.12.2023 15:15 »
Es kann sich aber um keine Höhergruppierung handeln, wenn der AG ein anderer ist. Insofern sind alle Überlegungen in diese Richtung überflüssig.

verdamm7

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Antw:Eingruppierung nach Wechsel Tv-L zu Tvöd Bund
« Antwort #6 am: 30.12.2023 19:56 »
Ferner würde ich an deiner Stelle mal einen Blick auf den Passus „Personalgewinnungszulage“ in dem Rundschreiben werfen (6.2.1.2).

Die Zulage Vorweggewährung von Stufen hat nichts mit der Personalgewinnungs/ Fachkräftezulage(bis zu 1000€) zu tun oder ?

Theoretisch könnte man mich in 11/4 eingruppierten zzgl. 1000€ Fachkräftezulage oder in 11/4 und dann mit vorweggewährung von 2 Stufen = 11/6 oder ?

andreb

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Antw:Eingruppierung nach Wechsel Tv-L zu Tvöd Bund
« Antwort #7 am: 30.12.2023 23:11 »
Das sind völlig verschiedene Paar Schuhe …

Die Fachkräftezulage ist u.a. hier geregelt.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2022/RdSchr_20220705.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Das Rundschreiben eröffnet sogar die direkte Möglichkeit der Zuordnung zur Stufe 4.
Somit wäre das Rundschreiben sogar einschlägiger für deinen Sachverhalt.

Sämtliche Maßnahmen können kumuliert angewandt werden.

Ich spreche jetzt mal aus Personalersicht ;)

Die Personalstelle soll mal die Hosen runterladen und sich dahingehend schriftlich äußern, was man bereit ist, dir „anzubieten“.

- Stufe 4 ist m.E. obligatorisch
- höheres Entgelt der Stufe 5/6 als Zulage optional
- Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1000€ obligatorisch





MoinMoin

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Antw:Eingruppierung nach Wechsel Tv-L zu Tvöd Bund
« Antwort #8 am: 01.01.2024 18:29 »
Zum Zeitpunkt des Wechsels bin ich ja bereits in 10/4.

Stufenaufstieg: 01.03.2024 (EG 10/4)
Beginn Bund: 01.04.2024 (Angebot: EG 11/3)

Die letzte Nachricht war, dass es nicht möglich wäre meine jetzige Stufe bzw. die Stufe die ich ab 01.03.2024 im TVL erhalte mitzunehmen bzw. Mich einschlägig einzustufen. Da es sich um eine Höhergruppierung handelt (EG11 statt EG10) kann die Regelung " Einstellung im unmittelbaren Anschluss in einen vergleichbaren Tarifvertrag" nicht angewendet werden. Jedoch habe man aufgrund meiner  besonderen Qualifikationen entschieden über die Anerkennung meiner förderlicher Erfahrungszeiten zu gehen was zu 11/3 führt

Wenn ich den Erlass richtig verstanden habe kann man doch aber die gesamte Zeit als förderlich anrechnen.
Daher verstehe ich nicht wieso ich in 11/3 anstelle 11/4 eingruppiert werden soll.
Klingt nach Ahnungslose Kurpfuscher in der Personalabteilung, die glauben alles im öD wäre ein AG.🤓
Weise sie darauf hin, dass du deine Berufserfahrung im vollem Umfang als förderliche Zeiten anerkannt bekommen möchtest und du keine Höhergruppierung bei einem AG wechsel erkennen kannst.
Es ist also tariflich möglich dir einerseits, die Stufe 4 zu geben, als auch dir die IT  Zulage zu gewähren.