Hallo zusammen,
ich habe mich auf eine Stelle bei einer Bundesbehörde beworben und auch die Zusage erhalten.
Die Stelle ist mit E11 ausgeschrieben und in der Stellenausschreibung stand dass eine Zulage bis zu 1000€ möglich sei (je nach Qualifikation und Ausgangslage eine Personalgewinnungszulage bzw. IT-Fachkräftezulage (bei Tarifbeschäftigten) in Höhe von bis zu 1.000 € monatlich)
Auch im Vorstellungsgespräch wurde die Zulage nochmals erwähnt.
Ich könnte zum 01.04.2024 anfangen.
Ab dem 01.03.2024 komme ich bei meiner aktuellen Stelle in E10 Stufe 4 (TV-L).
Nun sagte man mir, dass die Zulage nicht gezahlt werden kann, da ich aus dem öffentlich Dienst sei..
Ich teilte der neuen Bundes-Behörde mit, dass die Zulage nur nicht gezahlt werden kann wenn man von Bund zu Bund wechselt und nicht beim Wechsel vom Land zum Bund („Verbot der Anwendung bei Wechsel innerhalb der Bundesverwaltung“)
Hierauf ging man aber bis dato nicht ein.
Zudem teilte man mir nun mit, dass eine Eingruppierung in 11/4 nicht möglich sei, da es sich bei mir um eine Höhergruppierung handeln würde.
Ist das so richtig ? Ist es nicht eher eine Neueinstellung ?
Wenn ich nun von 10/4 TV-L nach 11/3 Tvöd Bund ohne Zulage wechsel hätte ich quasi sogar weniger Geld aufgrund der größeren Entfernung.
PS: die aktuelle Tätigkeit wäre die selbe die ich dort ausführen würde. Nur beim Land schlechter bewertet.