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Eingruppierung nach Wechsel Tv-L zu Tvöd Bund

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verdamm7:
Hallo zusammen,

ich habe mich auf eine Stelle bei einer Bundesbehörde beworben und auch die Zusage erhalten.
Die Stelle ist mit E11 ausgeschrieben und in der Stellenausschreibung stand dass eine Zulage bis zu 1000€ möglich sei (je nach Qualifikation und Ausgangslage eine Personalgewinnungszulage bzw. IT-Fachkräftezulage (bei Tarifbeschäftigten) in Höhe von bis zu 1.000 € monatlich)
Auch im Vorstellungsgespräch wurde die Zulage nochmals erwähnt.

Ich könnte zum 01.04.2024 anfangen.
Ab dem 01.03.2024 komme ich bei meiner aktuellen Stelle in E10 Stufe 4 (TV-L).

Nun sagte man mir, dass die Zulage nicht gezahlt werden kann, da ich aus dem öffentlich Dienst sei..
Ich teilte der neuen Bundes-Behörde mit, dass die Zulage nur nicht gezahlt werden kann wenn man von Bund zu Bund wechselt und nicht beim Wechsel vom Land zum Bund („Verbot der Anwendung bei Wechsel innerhalb der Bundesverwaltung“)
Hierauf ging man aber bis dato nicht ein.

Zudem teilte man mir nun mit, dass eine Eingruppierung in 11/4 nicht möglich sei, da es sich bei mir um eine Höhergruppierung handeln würde.
Ist das so richtig ? Ist es nicht eher eine Neueinstellung ?

Wenn ich nun von 10/4 TV-L nach 11/3 Tvöd Bund ohne Zulage wechsel hätte ich quasi sogar weniger Geld aufgrund der größeren Entfernung.

PS: die aktuelle Tätigkeit wäre die selbe die ich dort ausführen würde. Nur beim Land schlechter bewertet.

E15TVL:

--- Zitat von: verdamm7 am 29.12.2023 20:34 ---Ist das so richtig ? Ist es nicht eher eine Neueinstellung ?

--- End quote ---
Genau, es ist eine Neueinstellung. Und da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, besteht Anspruch sogar nur auf Stufe 1. Dass man dir Stufe 3 geben möchte, ist entweder deinem Verhandlungsgeschick und/oder dem Goodwill des AG geschuldet.

Dass man da von „Höhergruppierung“ spricht, zeigt einmal mehr, dass in den Personalämtern der Bundesbehörden absolut keine Kompetenz vorhanden ist und scheinbar alles per Würfel entschieden wird.

Was die Fachkräftezulage angeht, so kann der AG mehr oder weniger machen was er will…

Mach deine Forderung deutlich und wenn der AG meint dich über den Tisch ziehen zu wollen, dann unterschreibe besser nicht. Im IT-Umfeld gibt es genug attraktive Stellen und AG.

andreb:
Ich werfe mal das frei zugängliche Rundschreiben des BMI zu § 16 TVöD in den Raum.

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2021/RdSchr_20211014.html

Für den vorliegenden Sachverhalt wäre Ziffer 3 ff. i.V.m. 2.4 einschlägig.

Ich würde auf den Stufenaufstieg in die E10/4 warten und dann zum Bund wechseln. natürlich unter der Prämisse, dass sämtliche vorherigen Zeiten als förderlich abgerechnet werden. Laut deinen Angaben gehe ich fast davon aus, dass dir sämtliche vorherigen Zeiten als förderlich angerechnet werden. Aber nur für die bisher erreichte Stufe 3.
Da werden aber nur volle Stufen angerechnet (keine Zeiten innerhalb der aktuellen Stufe).


verdamm7:
Zum Zeitpunkt des Wechsels bin ich ja bereits in 10/4.

Stufenaufstieg: 01.03.2024 (EG 10/4)
Beginn Bund: 01.04.2024 (Angebot: EG 11/3)

Die letzte Nachricht war, dass es nicht möglich wäre meine jetzige Stufe bzw. die Stufe die ich ab 01.03.2024 im TVL erhalte mitzunehmen bzw. Mich einschlägig einzustufen. Da es sich um eine Höhergruppierung handelt (EG11 statt EG10) kann die Regelung " Einstellung im unmittelbaren Anschluss in einen vergleichbaren Tarifvertrag" nicht angewendet werden. Jedoch habe man aufgrund meiner  besonderen Qualifikationen entschieden über die Anerkennung meiner förderlicher Erfahrungszeiten zu gehen was zu 11/3 führt

Wenn ich den Erlass richtig verstanden habe kann man doch aber die gesamte Zeit als förderlich anrechnen.
Daher verstehe ich nicht wieso ich in 11/3 anstelle 11/4 eingruppiert werden soll.

andreb:
Was ist denn das für eine Argumentation ?!
Entweder ich rechne alle Zeiten in der EGr 10 als förderlich an, oder ich lass es sein als Arbeitgeber.

Dann müsste der Arbeitgeber dann auch so konsequent sein, dir die Stufe 1 zu geben.

Ich spinne das mal weiter …
Der Arbeitgeber (Bund) hat anscheinend auch ein Problem, die Stelle zu besetzen. Anderenfalls hätte dies die Einstufung in die EGr 11 / 1 zur Folge gehabt. Da man anscheinend geneigt ist, mehr als die Stufe 1 zu gewähren, liegen die Voraussetzungen zur „Deckung des Personalbedarfs“ vor.
Ich würde auf die Stufe 4 bestehen.
Ferner würde ich an deiner Stelle mal einen Blick auf den Passus „Personalgewinnungszulage“ in dem Rundschreiben werfen (6.2.1.2).

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