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Eingruppierung nach Wechsel Tv-L zu Tvöd Bund

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FearOfTheDuck:
Es kann sich aber um keine Höhergruppierung handeln, wenn der AG ein anderer ist. Insofern sind alle Überlegungen in diese Richtung überflüssig.

verdamm7:

--- Zitat von: andreb am 30.12.2023 13:35 ---Ferner würde ich an deiner Stelle mal einen Blick auf den Passus „Personalgewinnungszulage“ in dem Rundschreiben werfen (6.2.1.2).

--- End quote ---

Die Zulage Vorweggewährung von Stufen hat nichts mit der Personalgewinnungs/ Fachkräftezulage(bis zu 1000€) zu tun oder ?

Theoretisch könnte man mich in 11/4 eingruppierten zzgl. 1000€ Fachkräftezulage oder in 11/4 und dann mit vorweggewährung von 2 Stufen = 11/6 oder ?

andreb:
Das sind völlig verschiedene Paar Schuhe …

Die Fachkräftezulage ist u.a. hier geregelt.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2022/RdSchr_20220705.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Das Rundschreiben eröffnet sogar die direkte Möglichkeit der Zuordnung zur Stufe 4.
Somit wäre das Rundschreiben sogar einschlägiger für deinen Sachverhalt.

Sämtliche Maßnahmen können kumuliert angewandt werden.

Ich spreche jetzt mal aus Personalersicht ;)

Die Personalstelle soll mal die Hosen runterladen und sich dahingehend schriftlich äußern, was man bereit ist, dir „anzubieten“.

- Stufe 4 ist m.E. obligatorisch
- höheres Entgelt der Stufe 5/6 als Zulage optional
- Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1000€ obligatorisch




MoinMoin:

--- Zitat von: verdamm7 am 30.12.2023 12:29 ---Zum Zeitpunkt des Wechsels bin ich ja bereits in 10/4.

Stufenaufstieg: 01.03.2024 (EG 10/4)
Beginn Bund: 01.04.2024 (Angebot: EG 11/3)

Die letzte Nachricht war, dass es nicht möglich wäre meine jetzige Stufe bzw. die Stufe die ich ab 01.03.2024 im TVL erhalte mitzunehmen bzw. Mich einschlägig einzustufen. Da es sich um eine Höhergruppierung handelt (EG11 statt EG10) kann die Regelung " Einstellung im unmittelbaren Anschluss in einen vergleichbaren Tarifvertrag" nicht angewendet werden. Jedoch habe man aufgrund meiner  besonderen Qualifikationen entschieden über die Anerkennung meiner förderlicher Erfahrungszeiten zu gehen was zu 11/3 führt

Wenn ich den Erlass richtig verstanden habe kann man doch aber die gesamte Zeit als förderlich anrechnen.
Daher verstehe ich nicht wieso ich in 11/3 anstelle 11/4 eingruppiert werden soll.

--- End quote ---
Klingt nach Ahnungslose Kurpfuscher in der Personalabteilung, die glauben alles im öD wäre ein AG.🤓
Weise sie darauf hin, dass du deine Berufserfahrung im vollem Umfang als förderliche Zeiten anerkannt bekommen möchtest und du keine Höhergruppierung bei einem AG wechsel erkennen kannst.
Es ist also tariflich möglich dir einerseits, die Stufe 4 zu geben, als auch dir die IT  Zulage zu gewähren.

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