Autor Thema: Arbeitszeitreduzierung statt Entgelterhöhung - Modell für die Tarifrunde 2025?  (Read 9534 times)

Organisator

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Ich habe den Zirkus verlassen und bin auf Teilzeit.

Eben. Daher kann eine Stundenreduzierung kein gutes Modell sein, da es die AN-Seite einschränkt, denn eine 5%tige Gehaltserhöhung kann ich durch Teilzeit gegen zwei Arbeitsstunden eintauschen.

Somit hätte der Arbeitnehmer die Wahl, die mit einer Stundenreduzierung alleine nicht mehr vorhanden wäre.

BAT

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Nein, Widerspruch. Wie oft es verkommt, weiß ich nicht.

Aber ich habe damit derzeit (abgesehen von Konkurrentenklage) keine Möglichkeit mehr auf eine E11 + - Stelle, die werden nur mit Vollzeikräften besetzt. Nur aus diesem Grunde hatte ich seinerzeit zwei Jahre mit dem Antrag auf Teilzeit gewartet.

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Nein, Widerspruch. Wie oft es verkommt, weiß ich nicht.

Aber ich habe damit derzeit (abgesehen von Konkurrentenklage) keine Möglichkeit mehr auf eine E11 + - Stelle, die werden nur mit Vollzeikräften besetzt. Nur aus diesem Grunde hatte ich seinerzeit zwei Jahre mit dem Antrag auf Teilzeit gewartet.
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Es gibt doch einen Anspruch auf Teilzeit gemäß TVöD. Bei Vollzeitnähe würde mich mal interessieren, wie ein AG begründet, mir eine Arbeitszeitreduktion um 2 Stunden zu verwehren.

Außerdem kann ich mir auch keine rechtlich haltbare Begründung vorstellen, warum ausgerechnet ab E11 Teilnezeit nicht möglich wäre.

BAT

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Ab E11 sind das bei uns Führungspositionen. Da wird im Regelfall in der Ausschreibung Teilzeit - also Jobsharing - nicht eröffnet. Ich bin z. B. mit 34 Stunden auch nahe dran. Ob das alles richtig ist oder nicht, nun ja. Ich kann es aber auch verstehen, dass man bei diesen Konstellationen Job-Sharing nicht für geeignet hält.

Ich habe 30 Jahre auf 38,37 oder 36 Stunden gewartet, nun ist es geschehen. Da es aber so lange gedauert hat, ist die finanzielle Absicherung aber dennoch inzwischen so gut, dass ich im Zweifelsfall auf die E11 oder sonstwas pfeife.

Das Problem der Einführung des TVÖD war aber das eigentlich Problem. Nicht die Wochenstunden.

P.S.: wenn du natürlich schon auf E11 bist, sollte eine Reduktion kein Thema sein. Aber will man erst auf Vollzeit und dann dieses Spiel spielen`?

Organisator

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P.S.: wenn du natürlich schon auf E11 bist, sollte eine Reduktion kein Thema sein. Aber will man erst auf Vollzeit und dann dieses Spiel spielen`?

Ich glaube, dass ist in deiner Behörde ziemlich individuell. Habe in meiner Behördenerfahrung noch nicht erlebt und auch bei mir gibt es viele Leute in Teilzeit, unabhängig von der Gehaltsgruppe oder ob sie eine Leitungsfunktion haben.

Im Gegenteil - wir haben sogar eine Regelung, welche Teilzeitmodelle bei Führungskräften fördert.

BAT

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Im Gegenteil - wir haben sogar eine Regelung, welche Teilzeitmodelle bei Führungskräften fördert.

Aber sicher nicht mit einem Jobsharing 37 und 2 Stunden?  ;)

VFA West

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Meiner Erfahrung nach ist das stark abhängig von der Größe der Behörde und den tatsächlichen Aufgaben. In einer Abteilung mit 30 Gruppenleitungen kann eine einzelne GL viel einfacher reduzieren, da es immernoch genug Leitungen gibt, die das auffangen können. Man kann es also nicht so verallgemeinern.

Augen auf bei der AG-Wahl.

BAT

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Augen auf bei der AG-Wahl.

Bringt ja nichts, fast alle wenden ja den TVÖD bzw. dessen Ableger an.  ;)

VFA West

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Augen auf bei der AG-Wahl.

Bringt ja nichts, fast alle wenden ja den TVÖD bzw. dessen Ableger an.  ;)

Hat doch damit nichts zu tun.

BAT

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Es ging doch nun darum, auch mit Teilzeit in gewisse Entgeltgruppen zu kommen, bei einigen AG einfach, bei den anderen schwer.

Und hier in Bezug auf minimale Teilzeit. Und diese recht antiquierten Wochenstunden entspringen ja dem TVÖD. So meinte ich das.

Cico1901

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Könnte eine Reduzierung der Arbeitszeit denn eigentlich eine Herabstufung auslösen?

Beispielfall: Man hat eine stellvertretende Leitungsposition, hat die Arbeitszeit schon mal auf 34 Stunden reduziert, um den Freitag rauszunehmen. Nun ist die Idee, auch am Donnerstag nur noch halbe Tage zu arbeiten.

Kann der AG dann ggf. daraus eigenmächtig eine Tätigkeitsänderung ableiten, dass die stellvertretende Leitungsposition in dem Umfang nicht mehr ausgeübt werden kann und dann ggf. neu niedriger eingruppieren? Oder müsste der AG dann einfach für die nicht mehr gemachten Stunden für Ersatz sorgen (was bei der ersten Reduzierung ja scheinbar schadlos funktioniert hat) und könnte nicht "heruntergruppieren"?

BAT

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Könnte eine Reduzierung der Arbeitszeit denn eigentlich eine Herabstufung auslösen?


Natürlich, aber nur wenn der Beschäftigte zustimmt. Was ja Unfug wäre.

Ansonsten würde ich behaupten, bei den Teilzeitlern wegen Kinder, etc. muss der AG schauen, wie es organisiert wird. Bei den sonstigen Teilzeitlern ist im Tarif ja durchaus eine Abklärung vorgesehen, wie weit das möglich ist.

Aber: es kann ja auch in die andere Richtung gehen. Wenn man Stellenanteile hat, die nicht so "hochwertig" sind und diese durch die reduzierten Stunden entfallen, kann durch die Teilzeit auch eine Höhergruppierung erfolgen. Zumindest plane ich so etwas bei meiner weiteren Reduzierung mit ein.