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Arbeitszeitreduzierung statt Entgelterhöhung - Modell für die Tarifrunde 2025?

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Cico1901:
Könnte eine Reduzierung der Arbeitszeit denn eigentlich eine Herabstufung auslösen?

Beispielfall: Man hat eine stellvertretende Leitungsposition, hat die Arbeitszeit schon mal auf 34 Stunden reduziert, um den Freitag rauszunehmen. Nun ist die Idee, auch am Donnerstag nur noch halbe Tage zu arbeiten.

Kann der AG dann ggf. daraus eigenmächtig eine Tätigkeitsänderung ableiten, dass die stellvertretende Leitungsposition in dem Umfang nicht mehr ausgeübt werden kann und dann ggf. neu niedriger eingruppieren? Oder müsste der AG dann einfach für die nicht mehr gemachten Stunden für Ersatz sorgen (was bei der ersten Reduzierung ja scheinbar schadlos funktioniert hat) und könnte nicht "heruntergruppieren"?

BAT:

--- Zitat von: Cico1901 am 09.01.2024 09:50 ---Könnte eine Reduzierung der Arbeitszeit denn eigentlich eine Herabstufung auslösen?


--- End quote ---

Natürlich, aber nur wenn der Beschäftigte zustimmt. Was ja Unfug wäre.

Ansonsten würde ich behaupten, bei den Teilzeitlern wegen Kinder, etc. muss der AG schauen, wie es organisiert wird. Bei den sonstigen Teilzeitlern ist im Tarif ja durchaus eine Abklärung vorgesehen, wie weit das möglich ist.

Aber: es kann ja auch in die andere Richtung gehen. Wenn man Stellenanteile hat, die nicht so "hochwertig" sind und diese durch die reduzierten Stunden entfallen, kann durch die Teilzeit auch eine Höhergruppierung erfolgen. Zumindest plane ich so etwas bei meiner weiteren Reduzierung mit ein.

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